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   BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23   

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BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23 (https://dejure.org/2024,8110)
BGH, Entscheidung vom 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23 (https://dejure.org/2024,8110)
BGH, Entscheidung vom 13. März 2024 - AnwZ (Brfg) 43/23 (https://dejure.org/2024,8110)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 17/20

    Zulassung als Syndikusrechtsanwalt durch Gewährleistung der fachlichen

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt es ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit an der erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, da dieser grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 1 GmbHG die Weisungen der Gesellschafterversammlung - sei es im Einzelfall oder als allgemeine Richtlinie - zu jeder Geschäftsführerangelegenheit zu befolgen hat, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält (vgl. Senat, Urteile vom 24. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 33/21, NJW 2023, 155 Rn. 19; vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 21/21, NJW-RR 2022, 1354 Rn. 29; vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 17/20, NJW 2021, 629 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2021 - AnwZ (Brfg) 37/20, NZG 2022, 286 Rn. 19, 25).

    Denn die Möglichkeit der Beeinträchtigung der fachlichen Unabhängigkeit ist bereits in der Geschäftsführerstellung selbst angelegt, da die organschaftliche Weisungsgebundenheit ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit immanenter Bestandteil der Stellung als Geschäftsführer der Gesellschaft ist (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 17/20, aaO Rn. 19).

  • BGH, 13.05.2022 - AnwZ (Brfg) 21/21

    Widerruf der Syndikusrechtsanwaltszulassung: Bindungswirkung eines

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt es ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit an der erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, da dieser grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 1 GmbHG die Weisungen der Gesellschafterversammlung - sei es im Einzelfall oder als allgemeine Richtlinie - zu jeder Geschäftsführerangelegenheit zu befolgen hat, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält (vgl. Senat, Urteile vom 24. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 33/21, NJW 2023, 155 Rn. 19; vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 21/21, NJW-RR 2022, 1354 Rn. 29; vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 17/20, NJW 2021, 629 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2021 - AnwZ (Brfg) 37/20, NZG 2022, 286 Rn. 19, 25).

    Dementsprechend hat der Senat einen Gesellschafterbeschluss, mit dem die Gesellschafter einer Änderung des Geschäftsführer-Anstellungsvertrags zugestimmt hatten, durch die die Weisungsfreiheit des Geschäftsführers bei seiner anwaltlichen Tätigkeit zugesichert wurde, nicht für hinreichend gehalten, um die fachliche Unabhängigkeit des dortigen Geschäftsführers zu gewährleisten, da mit diesem Beschluss nicht zugleich der Gesellschaftsvertrag geändert worden war (vgl. Senatsurteil vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 21/21, NJW-RR 2022, 1354 Rn. 33).

  • BGH, 10.05.2022 - AnwZ (Brfg) 9/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Verögensverfall wegen offener

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 9/22, NJOZ 2022, 1432 Rn. 22 mwN).

    Zur schlüssigen Darlegung gehören Ausführungen zur Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage sowie zu ihrer Bedeutung für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen oder ihre Auswirkung auf die Allgemeinheit; begründet werden muss auch, warum ein korrigierendes Eingreifen des Bundesgerichtshofs erforderlich ist (vgl. nur Senat, Beschluss vom 10. Mai 2022, aaO, mwN).

  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 33/21

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als Syndikusrechtsanwalt gem. § 46a Abs. 1 S. 1

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt es ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit an der erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, da dieser grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 1 GmbHG die Weisungen der Gesellschafterversammlung - sei es im Einzelfall oder als allgemeine Richtlinie - zu jeder Geschäftsführerangelegenheit zu befolgen hat, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält (vgl. Senat, Urteile vom 24. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 33/21, NJW 2023, 155 Rn. 19; vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 21/21, NJW-RR 2022, 1354 Rn. 29; vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 17/20, NJW 2021, 629 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2021 - AnwZ (Brfg) 37/20, NZG 2022, 286 Rn. 19, 25).
  • BGH, 04.03.2019 - AnwZ (Brfg) 47/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. nur Senat, Beschluss vom 4. März 2019 - AnwZ (Brfg) 47/18, juris Rn. 3).
  • BGH, 25.10.2021 - AnwZ (Brfg) 37/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt es ohne satzungsmäßige Verankerung der Weisungsfreiheit an der erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit eines Geschäftsführers einer GmbH, da dieser grundsätzlich gemäß § 37 Abs. 1 GmbHG die Weisungen der Gesellschafterversammlung - sei es im Einzelfall oder als allgemeine Richtlinie - zu jeder Geschäftsführerangelegenheit zu befolgen hat, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält (vgl. Senat, Urteile vom 24. Oktober 2022 - AnwZ (Brfg) 33/21, NJW 2023, 155 Rn. 19; vom 13. Mai 2022 - AnwZ (Brfg) 21/21, NJW-RR 2022, 1354 Rn. 29; vom 7. Dezember 2020 - AnwZ (Brfg) 17/20, NJW 2021, 629 Rn. 10 ff.; Beschluss vom 25. Oktober 2021 - AnwZ (Brfg) 37/20, NZG 2022, 286 Rn. 19, 25).
  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 66/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    Zweifel an der Richtigkeit einzelner Rechtssätze oder tatsächlicher Feststellungen füllen den Zulassungsgrund dann nicht aus, wenn sie nicht die Richtigkeit des Ergebnisses erfassen (vgl. nur Senat, Beschluss vom 7. März 2019 - AnwZ (Brfg) 66/18, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.09.2020 - AnwZ (Brfg) 18/20

    Doppelte Urteilsbegründung bedarf doppelter Berufungsbegründung!

    Auszug aus BGH, 13.03.2024 - AnwZ (Brfg) 43/23
    Jedenfalls hinsichtlich der tragenden Begründung, dass es an der nach § 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 BRAO für eine Zulassung erforderlichen Gewährleistung der fachlichen Unabhängigkeit fehlt, hat die Beigeladene keine durchgreifenden Zulassungsgründe geltend gemacht, so dass ihr Antrag auf Zulassung der Berufung abzulehnen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 2020 - AnwZ (Brfg) 18/20, juris Rn. 7).
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