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   BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09   

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https://dejure.org/2010,12414
BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
BGH, Entscheidung vom 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
BGH, Entscheidung vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12414)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Antragstellers - Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben eines Rechtsanwalts mit Wahnvorstellungen bezogen auf die Justiz in der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund fehlender Vorlage eines ärztlichen Gutachtens über den Gesundheitszustand des Antragstellers; Gefährdung der Rechtspflege bei einem Verbleiben eines Rechtsanwalts mit Wahnvorstellungen bezogen auf die Justiz in der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung aus gesundheitlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    "objektiv lächerliche und mittlerweile ritualisiert handelnde Ansammlung von Justizkriminellen”

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 81/08

    Verlust des richterlichen Nebenamtes eines ordnungsgemäß berufenen richterlichen

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Das steht mit für das vorliegende Verfahren bindender Wirkung fest, nachdem der Anwaltsgerichtshof den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen diese Anordnung rechtskräftig zurückgewiesen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578, 1579 Rn. 11).

    Die Formulierung solcher Fragen ist ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Begutachtung an ein konkretes tatsächliches Geschehen anknüpft, das sich selbst erklärt und die anstehenden Fragen auch ohne zusätzliche Verbalisierung klar zutage treten lässt (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 14).

    Die ärztliche Einordnung und Bewertung der Verdachtsumstände ist Aufgabe des zu beauftragenden Arztes, nicht der Rechtsanwaltskammer (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO Rn. 16).

    Die Voraussetzungen des Widerrufs sind nicht, was zu berücksichtigen wäre (Senat, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, aaO S. 1580 Rn. 22), im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens entfallen.

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 102/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Nichtvorlage eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschluss vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 15).

    Dann wären die Interessen der einzelnen Rechtsuchenden und das Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege insgesamt beeinträchtigt (Senatsbeschluss vom 26. November 2007, aaO).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).

  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 56/01

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Aufforderung zur Vorlage eines

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    (1) Die Antragsgegnerin hat darin, wie geboten (dazu Senat, Beschluss vom 23. September 2002 - AnwZ (B) 56/01, NJW 2003, 215, 216), den mit der Untersuchung zu beauftragenden Arzt namentlich bezeichnet.
  • BGH, 02.04.2001 - AnwZ (B) 32/00

    Schwäche der geistigen Kräfte; Vorlage eines Gutachtens über den

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 13.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III, vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f. und vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19).
  • BGH, 22.11.2010 - AnwZ (B) 74/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen:

    Das steht mit für das vorliegende Verfahren bindender Wirkung fest, nachdem der Senat mit Beschluss vom 27. April 2005 (AnwZ (B) 45/05, juris) die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen diese Anordnung zurückgewiesen hat (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578, 1579 Rn. 11; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 6).

    (1) Abwegige persönliche Meinungen eines Rechtsanwalts und diffamierende Äußerungen über Richter, Staatsanwälte und die Justiz insgesamt rechtfertigen zwar noch nicht die Aufforderung zur Vorlage eines Gutachtens über den Gesundheitszustand des Rechtsanwalts (Senat, Beschlüsse vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 15 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 11).

    Dann wären die Interessen der einzelnen Rechtsuchenden und das Gemeinwohlinteresse an einer geordneten Rechtspflege insgesamt beeinträchtigt (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2007 und vom 13. September 2010, aaO).

    Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, BRAK-Mitt. 2008, 75 [Ls], juris Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).

  • BGH, 05.05.2014 - AnwZ (Brfg) 3/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Unfähigkeit aus

    Nachdem der Senat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil im Vorprozess durch Beschluss vom 27. März 2014 (AnwZ (Brfg) 57/13) abgelehnt hat, steht die Rechtmäßigkeit der Auflage überdies für das Widerrufsverfahren bindend fest (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2009 - AnwZ (B) 81/08, NJW-RR 2009, 1578 Rn. 19; vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, Rn. 6; vom 22. November 2010 - AnwZ (B) 74/07, Rn. 10).
  • BGH, 22.10.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aus gesundheitlichen Gründen

    aa) Ist ein Rechtsanwalt aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer außerstande, seinen Beruf ordnungsgemäß auszuüben, indiziert das, auch im Fall der gesetzlichen Vermutung, eine Gefährdung der Rechtspflege bei seinem Verbleiben in der Rechtsanwaltschaft (Senat, Beschlüsse vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97, BRAK-Mitt. 1997, 200, 201 unter III; vom 2. April 2001 - AnwZ (B) 32/00, NJW-RR 2001, 1426 f.; vom 26. November 2007 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 19 und vom 13. September 2010 - AnwZ (B) 105/09, juris Rn. 16).
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