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   BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72   

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BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72 (https://dejure.org/1973,1201)
BGH, Entscheidung vom 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72 (https://dejure.org/1973,1201)
BGH, Entscheidung vom 15. Januar 1973 - AnwZ (B) 12/72 (https://dejure.org/1973,1201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines emeritierten Ruhestandsbeamten zur Rechtsanwaltschaft - Begriff des Beamten in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) - Sinn und Zweck der BRAO - Rechtsinstitut der Entpflichtung eines Hochschullehrers - Wesentliche Merkmale des Rechtsverhältnisses eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 60, 152
  • NJW 1973, 657
  • MDR 1973, 494
  • DVBl 1973, 271
  • DB 1973, 819
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70

    Zulassung eines hessischen Landtagsabgeordneten als Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
    Dem steht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 55, 236, 238 und 57, 237, 241) nicht entgegen, nach der das Gesetz für den Einzelfall jeden Streit darüber abgeschnitten habe, ob im konkreten Falle etwa die Ausübung des Doppelberufs als Beamter und Rechtsanwalt ausnahmsweise unbedenklich erscheinen könnte.
  • BGH, 08.11.1971 - AnwZ (B) 19/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 1 Nr. 6 BRAO

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
    Dem steht die Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 55, 236, 238 und 57, 237, 241) nicht entgegen, nach der das Gesetz für den Einzelfall jeden Streit darüber abgeschnitten habe, ob im konkreten Falle etwa die Ausübung des Doppelberufs als Beamter und Rechtsanwalt ausnahmsweise unbedenklich erscheinen könnte.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
    Auch der ordentliche Professor scheidet durch die Entpflichtung aus seinem Amt aus (vgl. BVerfGE 3, 58, 141; Heyland, Deutsches Beamtenrecht 1938 S. 163).
  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
    Er kann demgemäß auch nicht zu den abhängig im Dienst eines öffentlichen Dienstherrn Tätigen gerechnet werden (BVerwG NJW 1965, 2020 m.w.N.).
  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 6/67

    Anwaltszulassung (Dauerangestellter des öffentlichen Dienstes)

    Auszug aus BGH, 15.01.1973 - AnwZ (B) 12/72
    Nach der Rechtsprechung (BGHZ 49, 295, 297) wird auch dem Ruhestandsbeamten die Zulassung nicht versagt.
  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 26/77

    Beamter auf Widerruf als Rechtsanwalt

    Ausnahmen hat der Senat bisher nur gemacht für Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297) und entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152).

    Das führt dazu, daß sich beide Berufe nicht nebeneinander ausüben lassen (BGHZ 57, 237, 240; 60, 152, 154).

    Denn sie ermöglicht eine klare Abgrenzung und verhindert damit, daß das vom Gesetzgeber als zwingend angesehene Zulassungshindernis unterlaufen werden kann, je nachdem, wie unbedenklich die Ausübung des Doppelberufs nach Lage des Falles erscheint, was zu immer neuen Abgrenzungsschwierigkeiten führen müßte (vgl. BGHZ 55, 236, 238; 57, 237, 241; 60, 152, 154; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 15/72 = EGE XII 58, 59).

  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 3/84

    Professor als Rechtsanwalt

    Ein Professor, der zum Beamten auf Lebenszeit ernannt worden ist, kann, solange er im aktiven Dienst steht, nicht Rechtsanwalt werden oder bleiben (im Anschluß an BGHZ 49, 295; 60, 152 [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72]und 71, 23).

    Etwas anderes gilt nur für Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297) und für entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152, 154 ff) [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72].

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - 1 AGH 31/22
    Deshalb ist die Unvereinbarkeit (Inkompatibilität) beider Berufe richtig dahin zu formulieren, dass der Beruf des Richters oder eines Beamten mit dem Beruf des Rechtsanwalts - und nicht umgekehrt - grundsätzlich nicht vereinbar ist ( BGH, Entscheidung vom 15.01.1973, AnwZ (B) 12/72 juris-Rn 12 ).

    Die hier aufgeworfene Frage befasst sich nicht mit den besonderen Umständen eines einzelnen Beamten aus einer von vornherein ausgeschlossenen Kategorie von Beamten, sondern mit dem Rechtsstatus einer bestimmten Beamtenkategorie als solcher und ihrem Verhältnis zu dem Versagungsgrund des § 7 Nr. 10 BRAO ( BGH, Entscheidung vom 15.01.1973, AnwZ (B) 12/72 juris-Rn 13 ).

    Die Rechtsprechung geht daher davon aus, dass § 7 S. 1 Nr. 10 BRAO nicht für Ruhestandsbeamte ( amtl. Begr., BT-DrS. 111/120, 58; BGH, Beschluss vom 24.11.1997, AnwZ (B) 48/97 juris-Rn 6 ) und für entpflichtete Professoren ( BGH, Entscheidung vom 15.01.1973, AnwZ (B) 12/72 ) gilt.

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines

    bb) Eine an Sinn und Zweck des Widerrufsgrundes in § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO orientierte Auslegung (vgl. BGHZ 60, 152, 153 ff.) führt hier - entgegen dem Beschwerdevorbringen - zu keinem anderen Ergebnis.
  • BFH, 05.11.1993 - VI R 24/93

    1. Emeritenbezüge sind Einkünfte aus früheren Dienstleistungen; Aufwendungen für

    Allein das Recht zu lehren unterscheide den entpflichteten Professor von dem Ruhestandsbeamten (BGH-Beschluß vom 15. Januar 1973 AnwZ (B) 12/72, BGHZ 60, 152, 156).
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 782/80

    Einbeziehung der Dienstbezüge im .... der Hochschullehrer in den

    Es handelt sich bei dem Rechtsinstitut um eine Eigenart des Rechtes der Hochschullehrer, das sich mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse von Forschung und Lehre an den Universitäten seit Beginn des 19. Jahrhunderts entwickelt hat (siehe BGHZ 60, 152, 155 m.w.Nachw.).

    Er kann daher - allgemein - rechtlich weder dem aktiven, also mit einem Amt betrauten und zu dessen Ausübung verpflichteten Beamten, noch einem Ruhestandsbeamten gleichgesetzt werden, nimmt vielmehr eine Zwischenstellung ein (BGHZ 60, 152, 156 m.w.Nachw.).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2005 - 9 S 2290/03

    Normenkontrolle; Studien- und Prüfungsordnung; keine Antragsbefugnis eines

    Die Emeritierung bzw. Entpflichtung lässt sich damit umschreiben, dass sie - mit Erreichen der Altersgrenze - von den funktionalen Professorenpflichten entbindet, zugleich aber den Professorenstatus in Form der Art eines Ehrenamts bewahrt (vgl. Hammer in Denninger, a.a.O. § 76 Rn. 2; Thieme, Deutsches Hochschulrecht, 1956, S. 270 ff. und ders., a.a.O., 2. Aufl., S. 530 f.; Dallinger/Bode/Dellian, a.a.O. § 76 Rn. 1 ff.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.01.1973 - AnwZ(B) 12/72 -, BGHZ 60, 152 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 17.12.1953 - 1 BvR 147 -, BVerfGE 3, 58, 141).
  • BGH, 30.10.2006 - AnwZ (B) 21/06

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Beamteneigenschaft

    Dies ist aber unerwünscht und entspricht nicht dem Berufsbild des Rechtsanwalts (vgl. auch BGHZ 60, 152).
  • BGH, 20.12.1982 - AnwZ (B) 29/82

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der

    Lediglich für Ruhestandsbeamte und für entpflichtete Professoren gilt etwas anderes (BGHZ 49, 295, 297; 60, 152, 154 ff [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72]).

    Diese können Rechtsanwalt sein, weil sie die wesentlichen Kennzeichen der Unvereinbarkeit der beiden Berufe, nämlich Dienstpflicht, Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit des aktiven Beamten, nicht mehr aufweisen (BGHZ 60, 152, 156 f) [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72].

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 5/79

    Antrag eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Zulassung zur

    Die Bestimmung dient dem Schutz der freien Advokatur, nicht dem Schutz des Berufsbeamtentums oder des einzelnen Beamten (BGHZ 60, 152, 153) [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72].

    Deshalb trifft der Versagungsgrund des § 7 Nr. 10 BRAO auf Ruhestandsbeamte (BGHZ 49, 295, 297/298; BGHZ 55, 236, 239) oder entpflichtete Professoren (BGHZ 60, 152, 154) [BGH 15.01.1973 - AnwZ B 12/72] nicht zu.

  • BGH, 24.11.1997 - AnwZ (B) 48/97

    Zulassung eines bis zum Beginn des Ruhestandes ohne Dienstbezüge beurlaubten

  • BGH, 15.07.1985 - AnwZ (B) 26/85

    Rechtsanwalt - Zulassung - Deutscher Hochschullehrer - Kein zweites Examen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2008 - 5 B 2.07

    Stimmrecht emeritierter Professoren im erweiterten Fachbereichsrat

  • OLG Hamburg, 24.06.1980 - 2 UF 59/79

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Durchführung eines

  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 15/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 5/73

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rücknahme einer Zurruhesetzung eines Beamten

  • BSG, 24.04.1985 - 9a RVs 18/85
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