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   BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77 (S)   

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https://dejure.org/1978,1262
BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77 (S) (https://dejure.org/1978,1262)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1978 - 3 StR 495/77 (S) (https://dejure.org/1978,1262)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1978 - 3 StR 495/77 (S) (https://dejure.org/1978,1262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels Druckschriften begangenen Vergehens - Verwendung von Druckschriften als gezieltes Mittel zur Einwirkung auf Angehörige der Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 353
  • NJW 1978, 1171
  • MDR 1978, 503
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvR 1319/76

    Solidaritätsadresse

    Auszug aus BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77
    Darüber hinaus greift das Parteienprivileg auch deswegen nicht ein, weil die Verbreitung der Flugblätter an Soldaten der Kaserne in Bad S. gegen § 15 Soldatengesetz verstieß (vgl. BVerfGE 44, 197; ebenso hierzu sowie zum ganzen BGHSt 27, 59).
  • BVerfG, 17.01.1978 - 2 BvR 487/76

    KBW-Werbung

    Auszug aus BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77
    Dies ist schon deswegen ausgeschlossen, weil sie nicht mit allgemein erlaubten Mitteln gearbeitet, sondern sich in einer nach § 89 StGB strafbaren Weise betätigt haben (BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1978 - 2 BvR 487/76).
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77
    Dementsprechend hat der Senat bereits dahin entschieden, daß die Verbreitung jugendgefährdender Schriften nach § 6 Nr. 2 und 3, §§ 3, 21 GjS kein Presseinhaltsdelikt im Sinne der presserechtlichen Verjährungsvorschriften ist (BGHSt 26, 40).
  • BGH, 10.11.1976 - 3 StR 354/76
    Auszug aus BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77
    Darüber hinaus greift das Parteienprivileg auch deswegen nicht ein, weil die Verbreitung der Flugblätter an Soldaten der Kaserne in Bad S. gegen § 15 Soldatengesetz verstieß (vgl. BVerfGE 44, 197; ebenso hierzu sowie zum ganzen BGHSt 27, 59).
  • BGH, 28.02.1979 - 3 StR 14/79

    Verurteilung wegen verfassungsfeindlicher Befürwortung von Straftaten - Rüge der

    Bei der danach gebotenen engen Auslegung des § 88 a StGB ist zu berücksichtigen, daß die Vorschrift - wie § 130 a StGB und anders als andere Tatbestände, welche die verfassungsfeindliche Einwirkung auf Dritte unter Strafe stellen (vgl. § 89 StGB: hierzu BGHSt 27, 353, 354) - auf die Form des Einwirkungsmittels - Schriften werden in Absatz 1, mündliche Äußerungen unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 erfaßt - besonders abhebt.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 489/87

    Strafbarkeit wegen verfassungsfeindlicher Einwirkung auf die Bundeswehr -

    Eine allgemeingültige Regel läßt sich insoweit um so weniger aufstellen, als es für die Frage eines tatbestandsmäßigen Einwirkens nicht allein auf den Inhalt einer als Tatmittel verwendeten Schrift ankommt, sondern auch Erkenntnismittel außerhalb der verteilten Schrift heranzuziehen sind (BGH bei Holtz MDR 1977, 281, 282; vgl. auch BGHSt 27, 353, 355).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 14.12.1988 - 3 StR 295/88

    Einziehung einer Zeitschrift wegen fahrlässiger Veröffentlichung nach dem

    Denn die Straftat der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung wird gerade durch die auf eine Vielzahl von Lesern wirkende Verbreitung der Zeitschrift mit ihrem geistig wirksamen Inhalt, der die für § 129a Abs. 3 StGB maßgebliche Erklärung enthält, begangen (vgl. RGSt 66, 145, 147; BGHSt 26, 40, 44; BGH NJW 1978, 1171; …
  • BGH, 07.09.1988 - 3 StR 338/88

    Gesamtstraffestsetzung - Gesamtstrafenbildung - Frühere Verurteilung -

    Unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen §§ 11, 12 Abs. 2, § 15 HMWG, begangen durch Verbreiten der Handzettel "außerhalb der Fachkreise", kommt eine möglicherweise nicht als Presseinhaltsdelikt zu wertende (vgl. BGHSt 26, 40; 27, 353) Presseordnungswidrigkeit in Betracht; insoweit hat der Senat mit Zustimmung des Generalbundesanwalts das Verfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG eingestellt.
  • BGH, 11.07.1978 - 1 StR 178/78

    Erkennbarkeit der Beauftragung eines Sachverständigen als Prozesshandlung für

    Der Ausnahmefall, daß es sich um Druckwerke handelt, deren Verbreitung nach ihrem Inhalt grundsätzlich erlaubt und nur mit Rücksicht auf andere Tatsachen, wie Zeit, Ort oder Art des Verbreitens oder wegen der Verbreitung an einen bestimmten Personenkreis mit Strafe bedroht ist und bei denen es daher bei der normalen Verjährungsfrist verbleibt (BGHSt 26, 40 ff; BGH NJW 1978, 1171 - BGHSt 27, 353), liegt hier nicht vor.
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