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   BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 2/17   

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https://dejure.org/2018,46541
BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 2/17 (https://dejure.org/2018,46541)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 2/17 (https://dejure.org/2018,46541)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2018 - AnwZ (Brfg) 2/17 (https://dejure.org/2018,46541)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Wolters Kluwer
  • Anwaltsblatt

    § 65 BRAO
    Syndikusanwälte sind auch nach altem Recht in den Kammervorstand wählbar

  • Anwaltsblatt

    § 65 BRAO
    Syndikusanwälte sind auch nach altem Recht in den Kammervorstand wählbar

  • rewis.io

    Wählbarkeit eines Syndikusanwalts zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer

  • BRAK-Mitteilungen

    Wählbarkeit zum Kammervorstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits in der Hauptsache im Wege des Prozessvergleichs; Wählbarkeit der zugelassenen Rechtsanwälte zum Vorstand einer Rechtsanwaltskammer hinsichtlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Für Wahl in den Kammervorstand sind 5 Jahre anwaltlicher Tätigkeit nachzuweisen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2019, 238
  • AnwBl Online 2019, 305
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AGH Berlin, 26.10.2016 - I AGH 7/15

    Rechtsanwaltskammer Berlin: Vorstandswahlen 2015 rechtmäßig

    Auszug aus BGH, 15.10.2018 - AnwZ (Brfg) 2/17
    AGH Berlin, Entscheidung vom 26.10.2016 - I AGH 7/15 -.
  • OVG Sachsen, 27.04.2022 - 6 A 589/19

    Rechtsanwaltsversorgung; Wesentlichkeitstheorie; Satzungsautonomie; Einkommen;

    Nach der Vier-Kriterien-Theorie wurde von der DRV für eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung vorausgesetzt, dass eine Tätigkeit rechtsberatend, rechtsentscheidend, rechtsgestaltend und rechtsvermittelnd war (BGH, Senat für Anwaltssachen, Beschl. v. 15. Oktober 2018 - AnwZ [Brfg] 2/17 -, juris Rn. 8; BSG, Urt. v. 3. April 2014 - B 5 RE 13/14 R -, juris Rn. 44 ff.).
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