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   BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99   

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https://dejure.org/2000,6709
BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - 4 StR 655/99 (https://dejure.org/2000,6709)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 92 a Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 Nr. 1 AuslG; § 92 a Abs. 3 AuslG i.V.m. § 92 Abs. 2 Nr. 2 AuslG
    Versuchtes gewerbsmäßiges Einschleusen eines Ausländers

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Vorteilsannahme - Ausländergesetz - Ausländer - Einschleusen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StPO § 265; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 1; ; AuslG § 92 a Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; AuslG § 92 Abs. 3; ; AuslG § 92 Abs. 2 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 92 a Abs. 2 Nr. 1
    Gewerbsmäßigkeit bei § 92 a Abs. 2 Nr. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1999 - 1 StR 344/98

    (Teilnahme beim) Einschleusen von Ausländern; Schlepperorganisation;

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Zwar begegnet die Annahme einer Versuchsstrafbarkeit nach §§ 92 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 StGB keinen rechtlichen Bedenken (vgl. hierzu BGHR AuslG § 92 a Hilfe 1 = NStZ 1999, 409).
  • BGH, 26.05.1999 - 3 StR 122/99

    Begriff des wiederholten Handelns bei § 92a Abs. 1 Nr. 2 AuslG

    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Eine solche liegt nur vor, wenn bereits bei einer vorausgegangenen Schleusung zu einer der in § 92 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 6 oder Abs. 2 AuslG bezeichneten Handlungen angestiftet oder Hilfe geleistet worden ist (vgl. BGH NStZ 1999, 466).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 702/97
    Auszug aus BGH, 16.03.2000 - 4 StR 655/99
    Gewerbsmäßiges Handeln im Sinne dieser Vorschrift liegt nur vor, wenn der Täter sich durch die wiederholte Anstiftung oder Hilfeleistung zu den in § 92 a Abs. 1 AuslG genannten Straftaten eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang verschaffen will (vgl. BGHR AuslG § 92 b Einschleusen 1; Senge in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, AuslG - Stand November 1999 - § 92 a Rdnr. 10).
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