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   BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12   

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https://dejure.org/2012,13850
BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
BGH, Entscheidung vom 18. Mai 2012 - AnwZ (Brfg) 5/12 (https://dejure.org/2012,13850)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der Führung einer Kanzlei an einen Sozius

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 112e S. 2; VwGO § 124a Abs. 4
    Ausschluss der Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten bei Überlassung der Führung einer Kanzlei an einen Sozius

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BVerfG, 02.04.1974 - 1 BvR 92/70

    Verfassungsmäßigkeit der Forderung nach Prozessfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Die Erwägungen, mit denen der Anwaltsgerichtshof den Vortrag des Klägers als unzureichend zurückgewiesen hat, eine Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten sei ausgeschlossen, weil er die Führung der Kanzlei schon seit langem einem Sozius überlasse, könnten nämlich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (BRAK-Mitt. 1997, 200 f.) und mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 1974, 1279 = BVerfGE 37, 67) nicht in Einklang stehen.
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BVerfGE 110, 77, 83; BVerfG, NVwZ-RR 2008, 1 f.; NJW 2009, 3642; Senatsbeschluss vom 23. März 2011 - AnwZ (Brfg) 9/10, juris Rn. 3 m. w. N.), was hier der Fall ist.
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 4/97

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen "Schwäche der geistigen

    Auszug aus BGH, 18.05.2012 - AnwZ (Brfg) 5/12
    Die Erwägungen, mit denen der Anwaltsgerichtshof den Vortrag des Klägers als unzureichend zurückgewiesen hat, eine Gefährdung der Rechtspflege oder von Mandanten sei ausgeschlossen, weil er die Führung der Kanzlei schon seit langem einem Sozius überlasse, könnten nämlich mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 4/97 (BRAK-Mitt. 1997, 200 f.) und mit der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 3/778, S. 3, zu § 26 BRAO a. F.; vgl. auch BVerfG, NJW 1974, 1279 = BVerfGE 37, 67) nicht in Einklang stehen.
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