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   BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71   

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https://dejure.org/1972,4143
BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71 (https://dejure.org/1972,4143)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1972 - 3 StR 5/71 (https://dejure.org/1972,4143)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 (https://dejure.org/1972,4143)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einziehung von Orden und Ehrenzeichen sowie beschlagnahmter Uniformkennzeichen - Grundsätzliche Anwendbarkeit einer Strafvorschrift

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Eine Ausnahme von der grundsätzlichen Anwendbarkeit dieser Strafvorschrift auf jede Art der Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen, die dann Platz greift, wenn diese Verwendung ausnahmsweise dem Schutzzweck dieser Vorschrift ersichtlich nicht zuwiderläuft (Urteil des Senats vom heutigen Tage - 3 StR 1/71 I), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Diese Vorschrift will die friedliche Ordnung des politischen Lebens in der Bundesrepublik schützen und möglichen Störungen dieser Ordnung vorbeugen (BGHSt 23, 267, 268) [BGH 29.05.1970 - 3 StR 2/70].
  • BGH, 23.07.1969 - 3 StR 326/68

    Fortsetzung eines nach dem Straffreiheitsgesetz eingestellten Strafverfahrens -

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Gemäß § 40 b Abs. 2 StGB, der für alle Fälle fakultativer Einziehung gilt (BGHSt 23, 64, 79) [BGH 23.07.1969 - 3 StR 326/68], ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu prüfen, ob der Zweck der Einziehung durch eine weniger einschneidende Maßnahme - hier etwa die Entfernung der Hakenkreuze und SS-Embleme von Uniformstücken und Dolchen - erreicht werden kann.
  • BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Auf das Erfordernis einer konkreten Bezeichnung einzuziehender Gegenstände wird bei einer neuen Einziehungsanordnung zu achten sein (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 9, 88) [BGH 01.03.1956 - 4 StR 193/55].
  • BGH, 07.03.1956 - 6 StR 92/55
    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Auf das Erfordernis einer konkreten Bezeichnung einzuziehender Gegenstände wird bei einer neuen Einziehungsanordnung zu achten sein (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 9, 88) [BGH 01.03.1956 - 4 StR 193/55].
  • BGH, 01.03.1956 - 4 StR 193/55
    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Auf das Erfordernis einer konkreten Bezeichnung einzuziehender Gegenstände wird bei einer neuen Einziehungsanordnung zu achten sein (vgl. BGHSt 8, 205, 211 f [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55]; 9, 88) [BGH 01.03.1956 - 4 StR 193/55].
  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

    Auszug aus BGH, 18.10.1972 - 3 StR 5/71
    Unter den Voraussetzungen des § 41 StGB, die bisher nicht festgestellt sind, wäre die Einziehung dem Ermessen des Tatrichters entzogen (BGHSt 23, 208, 209 f) [BGH 17.12.1969 - 3 StR 1/69].
  • BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79

    Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar

    Mit Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I - hat der Senat entschieden, dass auch ein öffentliches Auslegen in einem vom Eingangsraum eines Verkaufsgeschäfts einsehbaren und begehbaren und den Kunden voll zugänglichen Geschäftsraum das Merkmal des öffentlichen Verwendens erfüllt.

    Diese Auffassung steht nicht in Widerspruch zu der Beurteilung einer Verwendung von NS-Kennzeichen auf Orden, Abzeichen, Uniformen, Waffen und ähnlichen Gegenständen im antiquarischen Handel als nach § 86 a StGB unzulässig, die der Senatsentscheidung vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I - zugrunde liegt.

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer

    So hat der Senat das Hakenkreuz in oder auf Orden, Ehrenzeichen, Uniformen und militärischen Ausrüstungsgegenständen der ehemaligen deutschen Wehrmacht als Kennzeichen in diesem Sinne gewertet (BGHSt 23, 64, 65, 78; BGH, Urteil vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I).
  • BGH, 25.05.1983 - 3 StR 67/83

    Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen im Rahmen sogenannter

    In dem durch Urteil des Senats vom 18. Oktober 1972 - 3 StR 5/71 I - entschiedenen Fall lag der Schwerpunkt des Geschäfts des dort angeklagten Antiquitätenhändlers auf dem Handel mit Orden, Ehrenzeichen und Uniformstücken, auch von NS-Organisationen, und von Militaria aus der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft sowie mit NS-Publikationen, wobei es sich um umfangreiche Geschäfte mit überwiegend zu diesem Zwecke hergestellten Nachprägungen handelte; die zu verkaufenden Stücke mit den NS-Emblemen waren jedenfalls während der längsten Zeit des dem Angeklagten zur Last gelegten Verhaltens in zwei zur Straße gerichteten Schaufenstern sowie während der ganzen Zeit in dem dahinterliegenden Verkaufsraum sowie einem weiteren, ebenfalls für jedermann frei zugänglichen Raum ausgestellt.
  • AG Naumburg, 08.02.2021 - 10 Ds 113 Js 1/20
    § 86, 86a StGB erfasse auch Symbole nationalsozialistischer Organisationen, wie die der NSDAP, welche zugleich im staatlichen Bereich verwendet wurden (BGB vom 25.04.1979 - 3 StR 89/7; vom 18.10.1972 - 3 StR 5/71 I; vom 09.08.1965 - StE 1/65; AG Weinheim vom 20.12.1993 - 5 Ds 29/93, NJW 1994, 1545; Fischer StGB 67. Auflage, § 86a Rn. 5; Lackner/Kühl, 29 Aufl., StGB, § 86 Rn. 2).
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