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BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 6/64 |
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Papierfundstellen
- BGHZ 42, 360
- NJW 1964, 2109
- MDR 1964, 940
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64
Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)
Auszug aus BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 6/64
Diese hat der Beschlusseßende Senat mit Beschluss vom heutigen Tag - AnwSt (B) 4/64 - (oben S. 359 = BGHSt 20, 68) als unzulässig verworfen.Der Senat selbst hat die vom Antragsteller auch hier geltend gemachte Nichtigkeit, auf die der Senat in dem hier gegebenen Zusammenhang nicht eingehen kann, in seinem Beschluss vom heutigen Tage (AnwSt (B) 4/64 oben S. 359 = BGHSt 20, 68), mit dem er die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Antragstellers gegen den das Vertretungsverbot bestätigenden Beschluss des Ehrengerichtshofs verneint hat, als Vorfrage prüfen müssen und verneint.
Daß der vom Ehrengerichtshof auf Grund mündlicher Verhandlung erlassene Beschluss, mit dem er die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen das vom Ehrengericht verhängte Vertretungsverbot verworfen hat, nicht mehr selbständig angefochten werden kann, hat der Senat heute in der Sache AnwSt (B) 4/64 (oben S. 359 = BGHSt 20, 68) entschieden.
Es rührt nicht an die Grundlage der beruflichen Existenz des Antragstellers, daß ihm der Oberlandesgerichtspräsident, der mit Recht von der Wirksamkeit der das Vertretungsverbot bestätigenden Entscheidung des Ehrengerichtshofs ausging (vgl. den Beschluss des Senats in der Sache AnwSt (B) 4/64, oben S. 359 = BGHSt 20, 68), einen Vertreter bestellt hat.
- BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60
Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 6/64
Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BGHZ 34, 244, 250/251; AnwZ (B) 41/61 v. 22. Januar 1962; 16/62 v. 1. Oktober 1962; 1/63 v. 29. April 1963). - BGH, 22.01.1962 - AnwZ (B) 41/61
Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - …
Auszug aus BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 6/64
Das hat der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BGHZ 34, 244, 250/251; AnwZ (B) 41/61 v. 22. Januar 1962; 16/62 v. 1. Oktober 1962; 1/63 v. 29. April 1963).