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   BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65   

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https://dejure.org/1965,139
BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65 (https://dejure.org/1965,139)
BGH, Entscheidung vom 21.06.1965 - NotZ 3/65 (https://dejure.org/1965,139)
BGH, Entscheidung vom 21. Juni 1965 - NotZ 3/65 (https://dejure.org/1965,139)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Amtsenthebung eines Notars wegen dauernder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Amtsausübung - Anforderungen an die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens - Begründung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 44, 65
  • BGHSt 20, 263
  • NJW 1965, 1806
  • DNotZ 1965, 625
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 21.06.1965 - NotZ 3/65
    In diesen soll zudem das Gericht eine "Feststellung" treffen, während in § 111 nur die Anfechtung von Verwaltungsakten, nicht aber eine Feststellungsklage vorgesehen ist (vgl. dazu BGHZ 34, 244).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 23/03

    Vermögensverfall eines Notars; Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f; 78, 232, 233; 149, 230, 232; Beschluß vom 8. Juli 2002 - NotZ 1/02 - NJW 2002, 2791, 2792).
  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 11/75

    Feststellung der Voraussetzungen für die Amtsenthebung des Notars - Stellen des

    Der Antrag des Notars gem. § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO, festzustellen, ob in den Fällen des § 50 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BNotO die Voraussetzungen für die Amtsenthebung vorliegen, ist bei dem Oberlandesgericht - Senat für Notarsachen - einzureichen, nicht bei der Landesjustizverwaltung (im Anschluß an BGHZ 44, 65).

    Das Rechtsmittel ist entsprechend den §§ 111 Abs. 4 BNotO, 42 Abs. 4 BRAO zulässig (BGHZ 44, 65, 71, 75).

    Wie der Senat bereits im Jahre 1965 in BGHZ 44, 65 entschieden hat, ist das gerichtliche Verfahren, in dem gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Amtsenthebung zu entscheiden ist, nicht als Disziplinarverfahren, sondern in entsprechender Anwendung des § 111 BNotO als streitiges Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durchzuführen.

    Das anzuwendende Verfahren ergibt sich dagegen aus der entsprechenden Anwendung des § 111 Abs. 4 BNotO (BGHZ 44, 65, 75).

    Die von Seybold/Hornig, 4. Aufl. (1962) § 50 BNotO Rdn. 18 vertretene Auffassung, der Antrag sei an die Landesjustizverwaltung zu stellen, beruht auf der irrigen Annahme, es handle sich um ein Disziplinarverfahren, und ist durch die Entscheidung BGHZ 44, 65 überholt.

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 6/10

    Grund für die Amtsenthebung des Notars: Erwirkung eines

    Die sofortige Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des § 111 Abs. 4 BNotO i.V.m. § 42 Abs. 4 BRAO zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juni 1965 - NotZ 3/65, BGHZ 44, 65, 69, 75).
  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 3/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden -

    Das Rechtsmittel ist in entsprechender Anwendung des § 111 Abs. 4 BNotO (vgl. Senatsbeschluß in BGHZ 44, 65) in Verb. m. § 42 Abs. 4, § 40 Abs. 4 BRAO, § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG zulässig; es hat aber keinen Erfolg.

    Stellt der Notar nämlich den Antrag nicht oder nicht fristgerecht, so kann er die darauf ausgesprochene Amtsenthebung nicht mehr mit der Begründung anfechten, die Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 Nr. 7 BNotO lägen nicht vor (Senatsbeschluß BGHZ 44, 65, 72; Saage BNotO § 50 Anm. 12; Seybold/Hornig BNotO 5. Aufl. § 50 Rdn. 27).

    Die Senatsentscheidung in BGHZ 44, 65, wonach auf das gerichtliche Verfahren gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO die Bestimmung des § 111 BNotO entsprechend anzuwenden ist, mußte ihm als Notar bekannt sein.

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 27/03

    Verfahrensfähigkeit eines wegen Verdachts einer geistigen Erkrankung seines Amts

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229, 230 f.; 78, 232, 233; 149, 230, 232).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 15/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung eines Amtsenthebungsgrundes; Begriff

    Vor allem aber ist es Sache des Notars, der den Antrag nach § 111 BNotO stellt und damit ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auslöst (Senat BGHZ 44, 65), an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken.
  • BGH, 12.10.1990 - NotZ 21/89

    Voraussetzungen für die Amtsenthebung eines Notars

    Die sofortige Beschwerde ist in entsprechender Anwendung des § 111 Abs. 4 BNotO zulässig (BGHZ 44, 65, 69, 75).

    Auf Fragen des Verschuldens kommt es in diesem Zusammenhang nicht notwendig an (BGHZ 44, 65, 66).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Die dort festgestellten Amtsenthebungsgründe sind im anschließenden Streit um die Rechtmäßigkeit der Amtsenthebung grundsätzlich bindend (Senat BGHZ 44, 65, 72; 78, 229).
  • BGH, 20.03.2000 - NotZ 14/99

    Zweitstücke von Disziplinarakten des Notars

    Nach dem gemäß § 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO auf das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof sinngemäß anzuwendenden Vorschriften des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist die Anschlußbeschwerde, jedenfalls in echten Streitsachen, zu denen das Verfahren nach § 111 BNotO zählt (Senat, BGHZ 44, 65), statthaft.
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

    Diese Grundsätze gelten gleichermaßen für das gerichtliche Vorschaltverfahren gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO, auf das die einschlägigen Verfahrensvorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend anzuwenden sind (§ 111 Abs. 4 Satz 2 BNotO, vgl. BGHZ 44, 65; Schippel, BNotO 7. Aufl. § 50 Rdn. 40).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 26/05

    Zulässigkeit der Beschwerde des ausgewählten Bewerbers gegen die Zurückweisung

  • BGH, 13.10.1980 - NotZ 11/80

    Amtsenthebung eines Notars

  • BGH, 20.07.1998 - NotZ 35/97

    Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde in Notarsachen

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 31/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 34/06

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Rechtsuchenden durch die Art der

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 14/97

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden durch die Art der

  • BGH, 20.09.2004 - NotZ 19/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist im

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 29/03

    Enthebung eines Notars aus seinem Amt aufgrund seiner wirtschaftlichen

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 34/02

    Amtsenthebung eines Notars wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 04.04.1996 - NotZ 30/95

    Anforderungen an die Form der Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • BGH, 22.10.1979 - NotZ 6/79

    Endgültige Amtsenthebung eines Notars auf Grund seiner wirtschaftlichen

  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 9/78

    Dienstunfähigkeit eines Notars

  • BGH, 26.03.1979 - NotZ 8/78

    Enthebung vom Amt des Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden;

  • KG, 26.07.2002 - Not 4/02

    Verfahren der endgültigen Amtsenthebung eines Notars nach bestandskräftigem

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 38/95

    Vorliegen von Gründen hinsichtlich einer persönliche Anwesenheit des

  • BGH, 02.09.1969 - 5 StR 354/69

    Rechtsmittel

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