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   BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85   

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BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85 (https://dejure.org/1985,15084)
BGH, Entscheidung vom 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85 (https://dejure.org/1985,15084)
BGH, Entscheidung vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 (https://dejure.org/1985,15084)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 7/79

    Zulassung als Rechtsanwalt - Gewährung der Zweitzulassung nach § 227a

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Der Grundsatz der Singularzulassung darf nicht ausgehöhlt werden; Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 7/79 = EGE XIV 130, 132 m.w.Nachw. und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85).

    Daß sie mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) vereinbar sind, hat der Senat wiederholt entschieden (Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 7/79 = EGE XIV 130, 131 und vom 19. Januar 1981 - AnwZ (B) 26/80 je m.w.Nachw.).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 18/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Eine ausdehnende Anwendung des § 227 a BRAO auf solche Sachverhalte kommt nicht in Betracht (Senatsbeschluß vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 18/81).

    Wie der Bundesgerichtshof mehrfach ausgesprochen hat, darf bei der gebotenen strengen Prüfung der Voraussetzungen des § 24 BRAO auch berücksichtigt werden, daß andere Rechtsanwälte bereits eine Zweitzulassung nach § 227 a BRAO haben und die Versorgung der rechtsuchenden Bevölkerung daher jedenfalls für eine bestimmte Zeit umfassend gewährleistet ist (Senatsbeschlüsse vom 19. Januar 1981 - AnwZ (B) 26/80 - und vom 14. Dezember 1981 - AnwZ (B) 18/81).

  • BGH, 17.01.1977 - AnwZ (B) 29/76

    Mehrfachzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Voraussetzung für die Anwendung des § 227 a BRAO ist deshalb, daß der Rechtsanwalt, der seine Zulassung bei einem weiteren Landgericht wünscht, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war (BGHZ 68, 72, 75/76; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 10/78).
  • BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 6/66

    Simultanzulassung (§ 24 Abs. 1 BRAO)

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Dabei obliegt ihm nicht lediglich eine Rechts- oder Ermessenskontrolle; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers selbst zu untersuchen und über seine Begründetheit zu entscheiden (BGHZ 46, 380, 382; 47, 15, 17) [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66].
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76

    Voraussetzungen der Simultanzulassung von Rechtsanwälten infolge einer

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Voraussetzung für die Anwendung des § 227 a BRAO ist deshalb, daß der Rechtsanwalt, der seine Zulassung bei einem weiteren Landgericht wünscht, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war (BGHZ 68, 72, 75/76; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 10/78).
  • BGH, 21.11.1966 - AnwZ (B) 7/66

    Simultanzulassung nach § 24 Abs. 1 BRAO

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Dabei obliegt ihm nicht lediglich eine Rechts- oder Ermessenskontrolle; vielmehr hat er das Begehren des Antragstellers selbst zu untersuchen und über seine Begründetheit zu entscheiden (BGHZ 46, 380, 382; 47, 15, 17) [BGH 16.01.1967 - AnwZ B 6/66].
  • BGH, 12.07.1971 - AnwZ (B) 6/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar; mußte die Antragsgegnerin die Feststellung treffen, so könnte der Antragsteller sie auch im vorliegenden Verfahren erstreiten (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 EGE XI 59, 60; BGHZ 72, 349, 355).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 10/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Voraussetzung für die Anwendung des § 227 a BRAO ist deshalb, daß der Rechtsanwalt, der seine Zulassung bei einem weiteren Landgericht wünscht, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war (BGHZ 68, 72, 75/76; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 10/78).
  • BGH, 06.11.1978 - AnwZ (B) 20/78

    Zweitzulassung beim gemeinsamen Familiengericht

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Diese Entscheidung ist gerichtlich nachprüfbar; mußte die Antragsgegnerin die Feststellung treffen, so könnte der Antragsteller sie auch im vorliegenden Verfahren erstreiten (Senatsbeschluß vom 12. Juli 1971 - AnwZ (B) 6/71 EGE XI 59, 60; BGHZ 72, 349, 355).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 21/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85
    Der Grundsatz der Singularzulassung darf nicht ausgehöhlt werden; Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 7/79 = EGE XIV 130, 132 m.w.Nachw. und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 16/88

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat wiederholt entschieden (Senatsbeschl. v. 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 21/85; v. 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85; v. 3. März 1986 a.a.O.; v. 25. April 1988 - AnwZ (B) 5/88).
  • BGH, 03.03.1986 - AnwZ (B) 62/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Der Grundsatz der Singularzulassung darf nicht ausgehöhlt werden; Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschluß vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 35/95

    Möglichkeit der Zulassung eines Rechtsanwaltes in zwei Bundesländern

    Der Antragsteller kann dies im vorliegenden Verfahren erstreiten, wenn ihre Voraussetzungen gegeben sind (Senatsbeschluß v. 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 -).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 32/87

    Erteilung einer zweiten Anwaltszulassung - Änderung eines Gerichtsbezirkes -

    Vielmehr kommt es darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 58/86).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 58/86

    Vermeidung unbilliger Härten - Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).
  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 48/85

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Verlängerung einer Zweitzulassung

    Der Senat hält die Vorschriften des § 227 a BRAO, mit denen nach Ablauf der Übergangszeit dem Grundsatz der Zulassung der Rechtsanwälte bei nur einem Landgericht wieder Geltung verschafft werden soll, in ständiger Rechtsprechung für verfassungsmäßig (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. März 1985 - AnwZ (B) 39/84; vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 13/85 und 15/85 - sowie vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85).
  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 40/87

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer nach der Neugliederung von Gemeinden

    Vielmehr kommt es hier darauf an, ob die Bevölkerung ohne die Zweitzulassung der Schwerter Rechtsanwälte anwaltlich nicht ausreichend versorgt wäre (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 23. Februar 1987 -AnwZ (B) 58/86).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 59/86

    Vermeidung unbilliger Härten - Zweitzulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Simultanzulassungen müssen die Ausnahme bleiben (Senatsbeschlüsse vom 22. August 1985 - AnwZ (B) 28/85 und vom 3. März 1986 - AnwZ (B) 62/85).
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