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   BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22   

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https://dejure.org/2022,37616
BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22 (https://dejure.org/2022,37616)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2022 - 4 StR 112/22 (https://dejure.org/2022,37616)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 (https://dejure.org/2022,37616)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 315c StGB; § 315d StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 46 StGB; § 30 BtMG; § 29a BtMG
    Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall; Gefahrverwirklichungszusammenhang; Missachtung der Vorfahrt); verbotene Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Strafzumessung (Strafrahmenwahl: ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 415
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21

    Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21

    Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
    Mangels eines Gefährdungserfolges im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB ist auch die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 315d Abs. 2 StGB nicht festgestellt (vgl. zu den gleichlautenden Anforderungen an den tatbestandsmäßigen Erfolg bei § 315c Abs. 1 und § 315d Abs. 2 StGB BGH, Urteil vom 18. August 2022 - 4 StR 377/21, NZV 2022, 569 Rn. 9), der allerdings in der Urteilsformel ohnehin keinen Niederschlag gefunden hat.
  • BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
    Nicht festgestellt ist aber, dass diese konkreten Gefahren gerade durch eine der Tathandlungen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB bewirkt wurden und dabei - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang mit den Risiken standen, die von diesen Tathandlungen typischerweise ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222, 223).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19

    Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch);

    Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
    Insbesondere liegt in der zweiten Situation, dem Beinahe-Unfall mit dem entgegenkommenden Polizeiwagen, eine Missachtung der Vorfahrt gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB auch nach dem erweiterten Vorfahrtsbegriff der Norm (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, juris Rn. 25 mwN) nicht vor, denn nach den Urteilsfeststellungen befanden sich die die Fahrbahn verengend parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahnseite des Polizeifahrzeugs, so dass der Angeklagte nicht gemäß § 6 Satz 1 StVO wartepflichtig war.
  • BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 4 StR 293/22 Rn. 5; Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 4 StR 155/21, StV 2022, 26 Rn. 5, jew. mwN).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines

    Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17; Beschluss vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).
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