Rechtsprechung
BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 315c StGB; § 315d StGB; § 69 StGB; § 69a StGB; § 46 StGB; § 30 BtMG; § 29a BtMG
Gefährdung des Straßenverkehrs (Beinahe-Unfall; Gefahrverwirklichungszusammenhang; Missachtung der Vorfahrt); verbotene Kraftfahrzeugrennen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis; Strafzumessung (Strafrahmenwahl: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Feststellung zur Annahme des objektiven Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs i.R.d. Flucht vor der Polizei
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung zur Annahme des objektiven Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs i.R.d. Flucht vor der Polizei
- rechtsportal.de
Feststellung zur Annahme des objektiven Tatbestandes der Gefährdung des Straßenverkehrs i.R.d. Flucht vor der Polizei
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 05.07.2021 - 901 Js 3/18
- LG Aachen, 05.07.2021 - 96 KLs 1/21
- BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
Papierfundstellen
- NStZ 2023, 415
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.2021 - 4 StR 155/21
Gefährdung des Straßenverkehrs: Feststellung eines "Beinahe-Unfalls"
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. zum Ganzen nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 4 StR 155/21, juris Rn. 5 mwN). - BGH, 18.08.2022 - 4 StR 377/21
Tödlicher Unfall auf der A9 bei Ingolstadt muss zum Teil neu verhandelt werden
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
Mangels eines Gefährdungserfolges im Sinne des § 315c Abs. 1 StGB ist auch die Verwirklichung des Qualifikationstatbestandes des § 315d Abs. 2 StGB nicht festgestellt (vgl. zu den gleichlautenden Anforderungen an den tatbestandsmäßigen Erfolg bei § 315c Abs. 1 und § 315d Abs. 2 StGB BGH, Urteil vom 18. August 2022 - 4 StR 377/21, NZV 2022, 569 Rn. 9), der allerdings in der Urteilsformel ohnehin keinen Niederschlag gefunden hat. - BGH, 21.11.2006 - 4 StR 459/06
Gefährdung des Straßenverkehrs (Gefahrverwirklichungszusammenhang bei …
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
Nicht festgestellt ist aber, dass diese konkreten Gefahren gerade durch eine der Tathandlungen des § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB bewirkt wurden und dabei - wie erforderlich - in einem inneren Zusammenhang mit den Risiken standen, die von diesen Tathandlungen typischerweise ausgehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. November 2006 - 4 StR 459/06, NStZ 2007, 222, 223). - BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch); …
Auszug aus BGH, 22.11.2022 - 4 StR 112/22
Insbesondere liegt in der zweiten Situation, dem Beinahe-Unfall mit dem entgegenkommenden Polizeiwagen, eine Missachtung der Vorfahrt gemäß § 315c Abs. 1 Nr. 2 a) StGB auch nach dem erweiterten Vorfahrtsbegriff der Norm (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2020 - 4 StR 324/19, juris Rn. 25 mwN) nicht vor, denn nach den Urteilsfeststellungen befanden sich die die Fahrbahn verengend parkenden Fahrzeuge auf der Fahrbahnseite des Polizeifahrzeugs, so dass der Angeklagte nicht gemäß § 6 Satz 1 StVO wartepflichtig war.
- BGH, 26.10.2022 - 4 StR 248/22
Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib oder Leben eines …
Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, es sei "noch einmal gut gegangen" (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2023 - 4 StR 293/22 Rn. 5; Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7;… Beschluss vom 6. Juli 2021 ? 4 StR 155/21, StV 2022, 26 Rn. 5, jew. mwN). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 377/22
Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefährdung von Leib und Leben eines …
Erforderlich ist die Feststellung eines "Beinahe-Unfalls", also eines Geschehens, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen" (BGH, Beschluss vom 22. November 2022 - 4 StR 112/22 Rn. 7; Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17; Beschluss vom 16. April 2012 - 4 StR 45/12, NStZ-RR 2012, 252).