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   BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77   

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BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 (https://dejure.org/1977,539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung zur Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" - In Beschlussform erlassene Erklärung des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer als "Beschluss" im Sinn der §§ 90, 91 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendungsvoraussetzungen der §§ 90 , 91 BRAO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 69, 32
  • NJW 1977, 1778
  • MDR 1977, 1015
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1961 - AnwZ (B) 10/60

    Feststellungsantrag über Standesrecht der Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zunächst BGHZ 34, 244, 250/251 und nunmehr die weiteren Entscheidungen EGE XI 4; XII 37; XII 42) ist in einem Verfahren gemäß § 223 BRAO die sofortige Beschwerde nur in solchen Fällen zulässig, die "von gleicher oder ähnlicher Schwere und Tragweite für den Anwalt" sind wie die in § 42 Abs. 1 Nrn. 1 bis 5 BRAO genannten Angelegenheiten, wenn also die Entscheidung "unmittelbar an die berufliche Existenzgrundlage des Anwalts rührt".
  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    So sind "in die äußere Form eines Beschlusses gekleidete bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen und Rechtsbelehrungen der Nichtigkeitserklärung unzugänglich, weil solche Erklärungen nicht auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen" (NJW 1975, 1559, 1560 im Anschluß an BGHZ 37, 396).
  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77
    So sind "in die äußere Form eines Beschlusses gekleidete bloße Mitteilungen, Meinungsäußerungen und Rechtsbelehrungen der Nichtigkeitserklärung unzugänglich, weil solche Erklärungen nicht auf die Herbeiführung eines Rechtserfolges abzielen" (NJW 1975, 1559, 1560 im Anschluß an BGHZ 37, 396).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81

    Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im

    Die Gefahr, bei Einschränkung der Prüfungskompetenz in der hier vorgenommenen Weise stelle der Rechtsentscheid abstrakte Rechtssätze auf und erhalte damit einen ihm nicht zustehenden legislativen Charakter (so OLG Köln, NJW 1968, 1834 ; Dänzer-Vanotti, NJW 1977, 1778 ), besteht in Wirklichkeit nicht.
  • BGH, 06.12.2004 - AnwZ (B) 54/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Verfahren der gerichtlichen Überprüfung

    Eine Umdeutung dieser Zulassung in eine Zulassung nach § 91 Abs. 6 BRAO kommt bereits deshalb nicht in Betracht, weil der gerichtlichen Überprüfung von Kammerbeschlüssen durch ein Mitglied der Kammer nach § 90 Abs. 2 BRAO nur solche Beschlüsse unterliegen, die keinen Einzelfall regeln, sondern eine allgemeine Wirkung gegenüber den Mitgliedern der betreffenden Anwaltskammer haben (st.Rspr.; BGHZ 69, 32 m.Nachw.; Feuerich/Weyland, BRAO, 6. Aufl., § 90 Rdnr. 5).

    Da somit der Kammerbeschluß nicht gemäß §§ 90, 91 BRAO anfechtbar ist, ginge eine Zulassung der sofortigen Beschwerde nach §§ 91 Abs. 6 BRAO ins Leere (vgl. BGHZ 69, 32, 34).

    Dies gilt aber nicht, wenn der Anwaltsgerichtshof nach § 223 Abs. 1 BRAO über einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung befunden hat, der einer gerichtlichen Überprüfung nach dieser Vorschrift - und damit auch einer sofortigen Beschwerde nach § 223 Abs. 3 BRAO - nicht unterliegt; in einem solchen Fall ist die vom Anwaltsgerichtshof ausgesprochene Zulassung unbeachtlich (ebenso - für die Zulassung nach § 91 Abs. 6 BRAO - BGHZ 69, 32, 34; Feuerich/Weyland, aaO, § 91 Rdnr. 10).

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Liegt in Wirklichkeit ein Beschluß im Sinne des § 90 BRAO nicht vor, so führt auch die ausdrückliche Zulassung des Rechtsmittels durch den Ehrengerichtshof nicht zur Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde (BGHZ 37, 396, 401 f; BGH NJW 1977, 1778 f).

    Überdies muß es sich um eine Regelung handeln, die über einen Einzelfall hinausgeht und eine allgemeine Wirkung gegenüber den Mitgliedern der betreffenden Rechtsanwaltskammer hat (BGH Beschl. v. 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 = NJW 1977, 1778).

  • BGH, 18.10.1982 - AnwZ (B) 19/82

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe, die - wie hier - nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur statthaft, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 50, 197, 198 [BGH 27.05.1968 - AnwZ B 9/67]; Senatsbeschlüssevom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 und AnwZ (B) 6/77 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. für den gleichliegenden Fall der Berufsbezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" die Senatsbeschlüssevom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61 = EGE VII 41, 43 f;vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62;vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 69, 32 [BGH 25.04.1977 - AnwZ B 3/77] und NJW 1977, 1778).

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 28/77

    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe nach § 223 Abs. 3

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen der Ehrengerichtshöfe, die nach § 223 Abs. 3 BRAO ergangen sind, nur statthaft, wenn es sich um Angelegenheiten von gleicher Schwere und Tragweite für den Betroffenen handelt, wie in den in § 42 Abs. 1 Nr. 1-5 BRAO genannten Fällen (BGHZ 50, 197, 198; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 und AnwZ (B) 6/77 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    An dieser Rechtsprechung wird festgehalten (vgl. für den gleichliegenden Fall der Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" die Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61 = EGE VII 41; vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77, insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 69, 32 und NJW 1977, 1778).

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ 29/88

    Wirkung der Entlastung

    Daher kann die Hauptversammlung mit einem Entlastungsbeschluß Haushaltsüberschreitungen genehmigen oder haushaltsrechtliche Mängel formeller Art heilen (RGZ 153, 162 (167)); insofern greift die Entscheidung der Versammlung über eine bloße Meinungskundgabe hinaus und genügt inhaltlich den Anforderungen, welche die Rechtsprechung des Senats an ihre generelle Anfechtbarkeit gestellt hat (BGHZ 37, 397 (399) = NJW 1962, 2006 = LM § 90 BRAO Nr. 2; BGH, NJW 1975, 1559 = LM § 90 BRAO Nr. 7; NJW 1977, 1778 = LM § 90 BRAO Nr. 9; NJW 1986, 992).
  • AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

    § 112 f Abs. 2 Nr. 2 BRAO dehnt die allein in diesem Umfang gegebene Anfechtungsmöglichkeit lediglich auf in ihren Rechten selbst betroffene Kammermitglieder aus, ohne sie dabei zu erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.1977, Az. AnwZ (B) 3/77, BGHZ 69, 32, Rn. 12, 13 bei juris).
  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 15/88

    Rechtsmittel

    Damit ist der Antragsteller durch den ablehnenden Bescheid der Antragsgegnerin nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage betroffen (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. Januar 1962 - AnwZ (B) 41/61; vom 1. Oktober 1962 - AnwZ (B) 16/62; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72; vom 15. März 1976 - AnwZ (B) 21/75; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77; vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 28/77 und vom 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 49/89

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Die Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung kann ihn deshalb nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage treffen (vgl. für die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72 = EGE XII, 42 - und 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" Beschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 52/88; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht und Familienrecht" Beschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 15/88 - und für die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" Beschlüsse vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 21/88, - vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89 - und vom 26. Juni 1989 - AnwZ (B) 17/89).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 17/89

    Anforderungen an eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Zulässigkeit einer

    Die Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung kann ihn deshalb nicht in seiner beruflichen Existenzgrundlage treffen (vgl. für die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" Beschlüsse vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 7/72 = EGE XII, 42 - und 18. Oktober 1982 - AnwZ (B) 19/82; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Verwaltungsrecht" Beschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 3/77 - und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 52/88; für die Bezeichnung "Fachanwalt für Mietrecht und Familienrecht" Beschluß vom 25. Juli 1988 - AnwZ (B) 15/88 - und für die Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht" Beschlüsse vom 31. Oktober 1988 - AnwZ (B) 21/88 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 8/89).
  • BGH, 31.10.1988 - AnwZ (B) 21/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.12.1985 - AnwZ (B) 42/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 7/92

    Antrag auf Gestattung der Einrichtung einer Zweigstelle - Sofortige Beschwerde

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 35/89

    Führen der Bezeichnung als Fachanwalt für Arbeitsrecht - Nachweis der besonderen

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 55/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde - Antrag auf

  • AGH Bayern, 22.03.2022 - BayAGH III - 4 - 1/21

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses

  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 15/89

    Versagung der Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung - Auswirkungen auf die

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 8/89

    Antrag auf Gestattung einer Führung der Bezeichnung "Fachanwalt für Arbeitsrecht"

  • BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 65/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 52/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 16/78

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine die Verfahrenskosten betreffende

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 33/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung zum Beamten auf Widerruf

  • BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 21/86

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 38/82

    Antrag eines Rechtsanwaltes auf Führung einer zusätzlichen Berufsbezeichnung als

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.12.1997 - 29/97
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