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   BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76   

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BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76 (https://dejure.org/1977,9745)
BGH, Entscheidung vom 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76 (https://dejure.org/1977,9745)
BGH, Entscheidung vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 (https://dejure.org/1977,9745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Simultanzulassung von Rechtsanwälten infolge einer Ausgliederung von Amtsgerichtsbezirken i.R.d. Durchführung des achtzehnten Landesgesetzes über die Verwaltungsvereinfachung im Lande Rheinland-Pfalz vom 12. November 1974 - Standesrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 5/76

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76
    Daß ein Rechtsanwalt, der im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung überhaupt noch nicht bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war, nicht nach § 227 a BRAO bei einem weiteren Landgericht zugelassen werden kann, hat der Senat bereits entschieden (Beschl. vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 5/76 -).

    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, daß sich die Rechtsanwälte in der Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt und Klienten zu einem nicht unerheblichen Teil im Bezirk des Amts- und Landgerichts gefunden haben, bei denen sie zugelassen sind (BGHZ 65, 241, 242/243 und Beschluß vom 25. Oktober 1976 a.a.O.).

  • BGH, 10.11.1975 - AnwZ (B) 14/75

    Doppelzulassung bei kommunaler Neuordnung

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76
    Die Vorschrift trägt dem Umstand Rechnung, daß sich die Rechtsanwälte in der Regel auf ihre lokale Zulassung eingestellt und Klienten zu einem nicht unerheblichen Teil im Bezirk des Amts- und Landgerichts gefunden haben, bei denen sie zugelassen sind (BGHZ 65, 241, 242/243 und Beschluß vom 25. Oktober 1976 a.a.O.).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 35/75

    Auslegung des § 227a Abs. 1 und Abs. 2 BRAO

    Auszug aus BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 36/76
    Die Anwendung von § 227 a Abs. 2 BRAO (Härte) setzt voraus, daߧ 227 a BRAO überhaupt anwendbar ist (BGHZ 66, 291).
  • BGH, 05.12.1983 - AnwZ (B) 28/83

    Besondere Härte bei Verlängerung der Zweitzulassung

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen der Gerichtsbezirke eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).
  • BGH, 08.12.1986 - AnwZ (B) 2/86

    Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen dauernder Unfähigkeit zur

    Sein dagegen gerichteter Antrag auf gerichtliche Entscheidung und seine sofortige Beschwerde hatten keinen Erfolg (Beschluß des EGH Koblenz vom 28. Oktober 1976 - 2 ZU 1/75; Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76).
  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 7/79

    Zulassung als Rechtsanwalt - Gewährung der Zweitzulassung nach § 227a

    Demgemäß hat er, ohne die vom Ehrengerichtshof aufgeworfene Rechtsfrage zu erörtern, in mehreren Entscheidungen eine Zweit Zulassung nach dieser Vorschrift erwogen, obwohl nach dem festgestellten Sachverhalt der Ort der Kanzlei des betroffenen Rechtsanwalts nach der Gebietsänderung beim selben Amtsgericht verblieben war wie vorher (vgl. BGHZ 66, 288; Beschlüsse vom 17. Mai 1976 - AnwZ (B) 29 bis 33/75, vom 17. Januar 1977 - AnwZ (B) 26 und 27/76, vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 und 4/77 , vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 13/77 - und vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 4 - 6/78).
  • BGH, 29.10.1990 - AnwZ (B) 39/90

    Rücknahme der gleichzeitigen Zulassung bei Verlegung des Kanzleiortes außerhalb

    Nur für diesen Fall hat der Gesetzgeber das Bedürfnis für eine übergangsweise Befreiung von dem Grundsatz der Singularzulassung anerkannt (vgl. Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV, 47 f.).
  • BGH, 26.06.1989 - AnwZ (B) 11/89

    Neuordnung der Gerichtsorgansisation - Einfluss der Neuordnung auf die Zulassung

    Dabei ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, daß es einem Anwalt in der Regel möglich ist, seine Praxis innerhalb von 10 Jahren auf die veränderten Verhältnisse einzustellen und damit die auf der Gebietsänderung beruhenden Nachteile auszugleichen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. November 1975 - AnwZ (B) 14/75 - NJW 1976, 520 f.; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 und vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 36/88 und 42/88 = BGHZ 106, 186).
  • BGH, 22.08.1985 - AnwZ (B) 28/85

    Zulassung eines Rechtsanwalts bei einem benachbarten Landgericht - Zweitzulassung

    Voraussetzung für die Anwendung des § 227 a BRAO ist deshalb, daß der Rechtsanwalt, der seine Zulassung bei einem weiteren Landgericht wünscht, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war (BGHZ 68, 72, 75/76; Senatsbeschlüsse vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76; vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 10/78).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 13/85

    Besondere Härte bei Wegfall der Zweitzulassung als Anwalt am Landgericht -

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen des Gerichtsbezirks eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschl. v. 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).
  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 10/78

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 227 a BRAO ist, daß der Rechtsanwalt, der die Zulassung bei einem weiteren Landgericht wünscht, im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gebietsänderung bei dem von der Gebietsänderung betroffenen Amtsgericht zugelassen war (vgl. BGHZ 68, 72, 75/76; Senatsbeschlüsse vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 5/76; vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 und vom 13. März 1978 - AnwZ (B) 2/78).
  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 5/84

    Gleichzeitige Zulassung eines Rechtsanwalts bei mehreren Gerichten - Begriff der

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen des Gerichtsbezirks eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).
  • BGH, 25.06.1984 - AnwZ (B) 9/84

    Vertagung der Hauptverhandlung wegen Abwesenheit des Rechtsanwalts bei nicht

    Ein Rechtsanwalt, der bereits seinen Beruf ausübt, in der Regel eine gewisse Klientel erworben und seine Praxis auf die bisherigen Grenzen des Gerichtsbezirks eingerichtet hat, soll durch deren Änderung nicht geschädigt werden (BGHZ 65, 241, 242 f; 68, 72, 75; Senatsbeschluß vom 25. April 1977 - AnwZ (B) 36/76 = EGE XIV 47).
  • BGH, 14.12.1981 - AnwZ (B) 18/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

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