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   BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61   

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BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61 (https://dejure.org/1961,159)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für einen Ausschluss aus der Rechtsanwaltskammer - Anforderungen an die Begünstigung eines Mandanten - Rechtsfolgen von Verstößen gegen anwaltliche Standespflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 35, 395
  • BGHSt 16, 237
  • NJW 1961, 2219
 
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Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 11.05.1931 - III 151/31

    Zur Frage der Beschränkbarkeit der Rechtsmittel.

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß ein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden kann, soweit - was nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurteilt werden kann - der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist, ohne ein erneutes Eingehen auf diesen nicht angegriffenen Teil notwendig zu machen (vgl. statt vieler Entscheidungen RGSt 65, 296; BGHSt 5, 252, 253).

    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).

  • BGH, 15.06.1954 - 4 StR 310/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Erfüllt etwa das Verhalten eines Angeklagten den Tatbestand mehrerer in Tateinheit (§ 73 StGB) stehender Straftaten, so kann die Überprüfung nicht auf einen einzelnen rechtlichen Gesichtspunkt beschränkt werden (vgl. BGHSt 6, 229, 230).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof haben in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß ein Rechtsmittel in zulässiger Weise auf einen Teil der angefochtenen Entscheidung beschränkt werden kann, soweit - was nur nach der besonderen Lage des einzelnen Falles beurteilt werden kann - der angefochtene Teil der Entscheidung losgelöst von dem nicht angegriffenen Teil einer selbständigen Prüfung und Beurteilung zugänglich ist, ohne ein erneutes Eingehen auf diesen nicht angegriffenen Teil notwendig zu machen (vgl. statt vieler Entscheidungen RGSt 65, 296; BGHSt 5, 252, 253).
  • RG, 17.01.1928 - I 1231/27

    Hat das Revisionsgericht bei nur sachlichrechtlicher Beschwerde nachzuprüfen, ob

    Auszug aus BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
    Die Teilrechtskraft schränkt für das Berufungsgericht den Grundsatz des § 264 StPO ein; sie verbietet es, den nicht angefochtenen Teil des Ersturteils zu überprüfen (vgl. RGSt 62, 13; 65, 296, 297).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei

    Im anwaltsgerichtlichen Verfahren wird ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden (BGHZ 35, 395; BGHSt 16, 237, 240 f.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.03.2019 - 2 AGH 15/18

    Zur Ausschließung aus der Anwaltsschaft wegen Untreue durch nicht rechtzeitige

    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2019 - 2 AGH 1/19
    Gem. § 113 I BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79

    Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat

    Für die Frage, wann eine Tat im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB (begangen und) beendet ist, kommt es nach der gebotenen einheitlichen Betrachtung aller in demselben Verfahren festgestellten Pflichtverletzungen allein auf die (Begehung und) Beendigung der zeitlich letzten Pflichtverletzung an (Anschluß an BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; 27, 305).

    Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf ein Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und kann die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden (BGH stand. Rechtspr., vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 85/86; BGH, Urteil vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77 = BGHSt 27, 305 [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77] = LM Nr. 9 zu § 113 BRAO).

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81

    Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten

    Der Umstand, daß das ehrengerichtliche Verfahren einen Teilfreispruch nicht kennt (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]), führt nicht dazu, daß das Revisionsgericht das Urteil eines Ehrengerichtshofs, das hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes der Aufhebung unterliegt, immer auch hinsichtlich anderer Anschuldigungspunkte aufheben muß, die der Ehrengerichtshof rechtsfehlerfrei als nicht für eine Verurteilung ausreichend beurteilt hat.

    Einen Teilfreispruch kennt das ehrengerichtliche Verfahren deshalb nicht (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70

    Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte

    Etwas anderes gilt nicht etwa deshalb, weil im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Rechtsanwalt seine Pflichten schuldhaft verletzt hat, nur einheitlich entschieden werden kann (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

    Dieser Anschuldigungspunkt war zusammen mit dem Vorwurf, der Beschwerdeführer habe Rechtsanwalt S. verächtlich gemacht, in einem Verfahren erhoben worden und über beide konnte nur einheitlich entschieden werden (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).

  • AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02

    Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB

    Denn über das gesamte vorgeworfene, schuldhafte Verhalten des Rechtsanwalts kann nur einheitlich entschieden werden (BGHSt 16, 237,240 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 27, 305) [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77].
  • BGH, 11.12.1978 - NotSt (B) 1/78

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar - Vertreter der Einleitungsbehörde -

    Im Dienststrafverfahren steht lediglich zur Entscheidung, ob der Beamte schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat, so daß ein Sachverhalt, der sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt nur einheitlich beurteilt und die Frage, ob der Beamte sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht hat, nur einheitlich entschieden werden darf (BGHSt 16, 237, 240/241 mit Nachweisen).

    Entsprechendes gilt für ehrengerichtliche Verfahren gegen Rechtsanwälte (BGHSt 16, 237; 24, 81, 88; 27, 305 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 02.12.1991 - AnwSt (R) 12/91

    Geltung eines Vertretungsverbots für das Gebiet des Strafrechts für Bußgeldsachen

    Der Senat hat diese Beurteilung auch auf die nur vom Rechtsanwalt eingelegte Revision zu überprüfen; denn wegen des Grundsatzes der Einheit der Standesverfehlung ist sonst ein Freispruch nicht möglich (vgl. BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; Jähnke in Festschrift für Pfeiffer S. 941, 946/947).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.02.2024 - 2 AGH 9/23
    Gem. § 113 Abs. 1 BRAO ist aufgrund einer einheitlichen Entscheidung mit einer einheitlichen Würdigung des Gesamtverhaltens des Rechtsanwalts dieser mit einer anwaltsgerichtlichen Maßnahme nach § 114 BRAO zu belegen, auch wenn er sich mehrerer Pflichtverletzungen schuldig gemacht hat, die in keinem Zusammenhang stehen (BGH NJW 2012, 3251, 3252; NJW 2009, 534, 536; NJW 1961, 2219, 2220; Schulz, a.a.O., S. 207, 209).
  • BGH, 27.05.1968 - AnwSt (R) 8/67

    Standespflichten des Rechtsanwalts und Notars

  • BGH, 13.11.1978 - AnwSt (R) 17/77

    Standeswidrige Werbung

  • BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86

    Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen

  • BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84

    Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift

  • BGH, 20.12.1982 - AnwSt (R) 13/81

    Rechtsanwalt - Vertreterbestellung - Verbot - Amtlich Bestellter Vertreter

  • OLG Hamburg, 11.09.2002 - 1 StO 2/02

    Berufsgerichtliche Zuständigkeit für eine Berufspflichtverletzung bei

  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

  • BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens

  • BGH, 05.08.1968 - NotSt (Brfg) 2/67

    Dienstvergehen eines Notars - Vorliegen einer vorsätzlichen Falschbeurkundung -

  • OLG Celle, 12.12.2000 - StO 2/00

    Berufspflichten des Steuerberaters: Duldung der Verwendung eines

  • BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83

    Rechtsmittel

  • BDH, 05.12.1962 - I D 1/62

    Zulässigkeit der Beschränkung der Berufung auf einige von mehreren

  • BGH, 05.11.1973 - AnwSt (R) 7/71

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 8/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 27.08.1979 - StbSt (R) 6/79

    Ausschluss vom Beruf der Steuerbevollmächtigten - Nicht rechtzeitige Abgabe von

  • BGH, 28.11.1977 - StB StR 2/77

    Ausschluss aus dem Berufsstand der Steuerbevollmächtigten - Wiederholtes

  • BGH, 13.06.1977 - NotSt (Brfg) 4/76

    Verurteilung eines Notars wegen eines Dienstvergehens - Genaue und vollständige

  • BVerwG, 15.10.1968 - II WD 86.67

    Einlegung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen Urteils - Grundsatz

  • BVerwG, 13.12.1967 - II WD 46.67

    Geldleihe von untergebenen Soldaten - Disziplinargerichtliches Verfahren wegen

  • BVerwG, 10.10.1967 - II WD 26.67

    Pflichtwidriger Gaststättenbesuch von Soldaten und seine disziplinarischen

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.06.1970 - II WD 18.69

    Unzüchtiges Verhaltens eines Hauptfeldwebels der Bundeswehr gegenüber einem

  • BVerwG, 07.01.1970 - I D 29.69

    Anwendbarkeit des § 14 Bundesdisziplinarordnung (BDO) auf eine nur einen Teil des

  • BGH, 28.04.1969 - AnwSt (R) 1/69

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.03.1969 - II WD 38.68

    Disziplinarstrafe der Entfernung aus dem Dienstverhältnis wegen vorsätzlichen und

  • BDH, 27.09.1962 - II D 107/59

    Richterbriefe

  • BGH, 16.07.1962 - AnwSt (B) 1/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 3/61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.02.1970 - II WD 69.68

    Tatbestandliche Unterschiede zwischen Disziplinarrecht und Strafrecht -

  • BGH, 24.02.1964 - AnwSt (B) 1/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1967 - NotSt (Brfg) 1/66

    Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

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