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   BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22   

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https://dejure.org/2023,15459
BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22 (https://dejure.org/2023,15459)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22 (https://dejure.org/2023,15459)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2023 - IV AR (VZ) 41/22 (https://dejure.org/2023,15459)
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  • EGMR, 05.04.2016 - 33060/10

    Vertretungsverbot gegen einen Anwalt ohne vorherige Durchführung einer mündlichen

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist eine mündliche Verhandlung dann nicht notwendig, wenn ausschließlich rechtliche Fragen betroffen sind (vgl. EGMR NJW 2017, 2455 Rn. 70 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.2017 - IX AR (VZ) 1/16

    Justizverwaltung: Beteiligung des zuständigen Insolvenzrichters am

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22
    Neben den von § 29 Abs. 3 EGGVG in Bezug genommenen §§ 17, 71-74a FamFG müssen in dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht auch die sonstigen Regelungen des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergänzend herangezogen werden (BGH, Beschluss vom 2. Februar 2017 - IX AR(VZ) 1/16, NJW 2017, 1110 Rn. 8).
  • BFH, 11.11.2008 - V S 14/08

    Anhörungsrüge: Überraschungsentscheidung - gesetzlicher Richter

    Auszug aus BGH, 26.04.2023 - IV AR (VZ) 41/22
    Eine vermeintlich fehlerhafte Besetzung des Gerichts betrifft nicht das Verfahrensgrundrecht des rechtlichen Gehörs und kann daher nicht mit der Anhörungsrüge (vgl. BFH, Beschluss vom 11. November 2008 - V S 14/08, juris Rn. 5) - ebenso wenig wie mit anderen Rechtsbehelfen - beim Rechtsbeschwerdegericht geltend gemacht werden.
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