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   BGH, 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12   

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https://dejure.org/2013,9080
BGH, 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12 (https://dejure.org/2013,9080)
BGH, Entscheidung vom 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12 (https://dejure.org/2013,9080)
BGH, Entscheidung vom 28. März 2013 - AnwZ (B) 4/12 (https://dejure.org/2013,9080)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung mehrerer Richter am BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die sofortige Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Ablehnung mehrerer Richter am BGH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12
    Die Mitwirkung des Richters in einem konkreten Verfahren wird aus Gründen in Frage gestellt, welche in der Person des Richters liegen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210 Rn. 10).
  • BGH, 15.07.2004 - IX ZB 280/03

    Rechtshandlungen eines abgelehnten Richters

    Auszug aus BGH, 28.03.2013 - AnwZ (B) 4/12
    Im Falle eines offensichtlich unzulässigen Antrags kann der abgelehnte Richter selbst entscheiden; die Wartepflicht (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 Abs. 1 ZPO) entfällt (MünchKomm. ZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 47 Rn. 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753, 754 [unter II 1 a]).
  • BGH, 21.05.2015 - AnwZ (Brfg) 9/15

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Das hat der Senat im Beschluss vom 28. März 2013 (AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 2), der ebenfalls ein Ablehnungsgesuch des Klägers zum Gegenstand hatte, näher ausgeführt.

    Wie dem Kläger durch den Senatsbeschluss vom 28. März 2013 (AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 3) hinlänglich bekannt ist, kann der abgelehnte Richter im Fall eines unzulässigen Ablehnungsgesuchs selbst entscheiden; die Wartepflicht (§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 54 Abs. 1 VwGO, § 47 ZPO) entfällt (MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 4. Aufl., § 47 Rn. 1; vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 280/03, ZVI 2004, 753, 754 [unter II 1 a]).

  • BGH, 24.09.2014 - PatAnwZ 3/14

    Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Beschwerde gegen die Versagung von

    Nach § 94a Abs. 2 PAO entscheidet der Bundesgerichtshof vielmehr nur über die Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Oberlandesgerichts und der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (zu den entsprechenden Vorschriften über das Verfahren in verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2; vom 28. März 2013 - AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.10.2014 - AnwZ (B) 2/14

    Unanfechtbarkeit einer vom Anwaltsgerichtshof getroffenen Kostenentscheidung

    Nach § 112a Abs. 2 BRAO entscheidet der Bundesgerichtshof vielmehr nur über die Rechtsmittel der Berufung gegen Urteile des Anwaltsgerichtshofs und der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 GVG (BGH, Beschluss vom 4. September 2012 - AnwZ (B) 3/12, juris Rn. 2; vom 28. März 2013 - AnwZ (B) 4/12, juris Rn. 4).
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