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BGH, 31.10.1988 - AnwZ 53/87 |
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- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwZ 53/87
Nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1987 (NJW 1988, 191 ff [BVerfG 14.07.1987 - 1 BvR 537/81]) dürfen die Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts grundsätzlich nicht mehr als Hilfsmittel zur Auslegung und Konkretisierung der Generalklausel über die anwaltlichen Berufspflichten (§ 43 BRAO) herangezogen werden. - BGH, 19.01.1988 - 1 StR 577/87
Vorauswahl von Schöffen durch Fraktionen eines Kreistags
Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwZ 53/87
Auch die nach Bekanntwerden der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erörterte Frage, ob bei einer vom Gesetzgeber neu zu schaffenden Satzungskompetenz der Antragsgegnerin zum Erlaß von Standesrichtlinien eine Stimmgewichtung vorgesehen werden muß (vgl. Kleine-Cosack, NJW 1988, 164, 170; Pietzcker, NJW 1988, 513, 516 f), steht hier nicht zur Entscheidung. - BGH, 07.11.1960 - AnwZ (P) 1/60
Beiträge zur Bundesrechtsanwaltskammer für Unterhaltung des …
Auszug aus BGH, 31.10.1988 - AnwZ 53/87
Die Ablehnung ihres zu Punkt 5 der Tagesordnung gestellten Antrages könnte die Antragstellerin nur dann in ihren Rechten verletzen, wenn nicht auszuschließen wäre, daß der Antrag bei Anwendung der von der Antragstellerin für richtig gehaltenen Stimmengewichtung angenommen worden wäre (vgl. BGHZ 33, 381, 383) [BGH 07.11.1960 - AnwZ P 1/60].