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   BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78   

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https://dejure.org/1978,4015
BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78 (https://dejure.org/1978,4015)
BSG, Entscheidung vom 05.07.1978 - 1 RJ 4/78 (https://dejure.org/1978,4015)
BSG, Entscheidung vom 05. Juli 1978 - 1 RJ 4/78 (https://dejure.org/1978,4015)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensgegenstand - Nachträglich ergangener Bescheid - Neue Klage - Anderweitige Rechtshängigkeit - Absoluter Revisionsgrund - Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 13
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 26.05.1977 - 2 RU 80/76

    Ersatzpflicht - Nicht unfallbedingte Erkrankung - Hinzutreten einer

    Auszug aus BSG, 05.07.1978 - 1 RJ 4/78
    Die Entscheidung durch einen nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Spruchkörper kann eine Entscheidung durch ein nicht vorschriftsmäßig besetztes Gericht im Sinne des 5 554 Nr. 4 der Zivilprozeßordnung (ZPO) darstellen; die unbedingten Revisionsgründe des 5 554 ZPO wiederum gelten über 5 202 SGG auch im Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit (BSGE 5, 480, 485; 4, 284, 287; 5, 476, 477; 9, 455, 458; 48, 48, 22) und sind wegen ihrer bis in die Revisionsinstanz fortdauernden Wirkung auf die Grundlagen des Verfahrens bei einer zulässigen Revision von Amts wegen zu berücksichtigen (BSGE 44, 22, 25; BSG SozR 4500 5 54 Nr. 4).
  • BSG, 13.05.2004 - B 3 KR 2/03 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Vergütung von Leistungen nach

    Diese Vorschrift betrifft vom Wortlaut her zwar nur den Fall der Klageerhebung; sie gilt jedoch auch für die Einbeziehung eines weiteren Bescheides nach § 96 SGG (vgl BSGE 5, 158, 163, BSG SozR 1500 § 94 Nr. 2 und § 96 Nr. 4), eines weiteren Anspruchs im Wege der Klageänderung bzw Klageerweiterung oder einer Klageumstellung nach § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG (Peters/Sautter/Wolff, Kommentar zum SGG, 4. Aufl - Stand: Juli 1991, § 94 RdNr 3; aA für den Fall der Klageänderung Meyer-Ladewig aaO § 94 RdNr 3a).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2011 - L 3 AL 2521/10
    Die gegen den Änderungsbescheid vom 05.04.2007 erhobene Klage - S 11 AL 1796/07 - war wegen anderweitiger Rechtshängigkeit unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.1978 - 1 RJ 4/78 - veröffentlicht in juris; Leitherer, in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl., § 94, Rn. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.02.2022 - L 13 R 1963/20
    Der Bescheid gilt mit seiner Bekanntgabe als gerichtlich angefochten (BSG SozR 1500 § 94 Nr. 2). .

    Eines erneuten Widerspruchs und Klageverfahrens gegen die Bescheide vom 1. und 7. März 2019 bedurfte es nicht; sie sind unzulässig (Berchtold, Kommentar zum SGG, 6. Auflage, § 96 SGG Rdnr. 17; BSG SozR 1500 § 94 Nr. 2).

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