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   BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R   

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BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R (https://dejure.org/2019,43346)
BSG, Entscheidung vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R (https://dejure.org/2019,43346)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - B 14 AS 46/18 R (https://dejure.org/2019,43346)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Bundessozialgericht

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung eines Rechtsanwalts - wirksamer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Ankündigung eines Gebührenverzichts bei erfolglos eingelegtem ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 45 SGB I
    Kostenfestsetzung

  • rewis.io

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung eines Rechtsanwalts - wirksamer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Ankündigung eines Gebührenverzichts bei erfolglos eingelegtem ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren - Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung eines Rechtsanwalts - wirksamer Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Ankündigung eines Gebührenverzichts bei erfolglos eingelegtem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    1. G.S., 2. H.S., 3. S.S. ./. Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 1758
  • NZS 2020, 398
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Schließlich stellt es keinen Verfahrensfehler dar, dass das LSG kein Gutachten nach § 14 Abs. 2 RVG eingeholt hat (vgl BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, RdNr 13) .

    Insbesondere kommt einem solchen Verschonungsinteresse des Trägers nicht deshalb Vorrang vor dem Interesse des Freistellungsgläubigers an der zeitlich längeren Geltendmachung des Freistellungsanspruchs zu, weil mit zunehmendem zeitlichem Abstand die Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Gebührenbestimmung häufig schwerer fällt (vgl zu diesem Zweck der Verjährungseinrede nur Ellenberger in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, Überbl v § 194 RdNr 8) ; dem kann im Rahmen der Beweiswürdigung zu den Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG (vgl dazu nur BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, RdNr 19 ff sowie letztens BSG vom 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R) ausreichend Rechnung getragen werden.

  • BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    b) Ist die Gebührenforderung des Bevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren - wie nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG hier - noch nicht beglichen, zielt der Anspruch nach § 63 SGB X auf "Erstattung" der notwendigen Aufwendungen darauf, von der Gebührenforderung nach Maßgabe von § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X befreit zu werden (so bereits BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 14; ebenso etwa LSG Rheinland-Pfalz vom 6.5.2015 - L 6 AS 288/13 - juris RdNr 25 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16 - juris RdNr 31) .

    Nicht erforderlich ist dagegen, dass die Forderung im Innenverhältnis schon in Rechnung gestellt worden ist (BSG vom 2.12.2014 - B 14 AS 60/13 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 22 RdNr 17 f unter Verweis auf BGH vom 22.3.2011 - VI ZR 63/10 - NJW 2011, 2509 RdNr 9 und 18) .

  • LSG Thüringen, 15.05.2018 - L 9 AS 361/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Auf die Revisionen der Kläger werden die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Januar 2017 aufgehoben und der Beklagte unter Aufhebung des Bescheids vom 28. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Oktober 2014 verurteilt, den Klägern die Gebühren ihres Rechtsanwalts zu erstatten.

    Nach Abschluss eines Teilvergleichs zur Höhe des Gebührenanspruchs beantragen die Kläger, die Urteile des Thüringer Landessozialgerichts vom 15. Mai 2018 - L 9 AS 361/17 - und des Sozialgerichts Nordhausen vom 16. Januar 2017 aufzuheben und den Beklagten unter Aufhebung des Bescheids vom 28. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 7. Oktober 2014 zu verurteilen, ihnen die Gebühren ihres Rechtsanwalts dem Grunde nach zu erstatten.

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Insbesondere kommt einem solchen Verschonungsinteresse des Trägers nicht deshalb Vorrang vor dem Interesse des Freistellungsgläubigers an der zeitlich längeren Geltendmachung des Freistellungsanspruchs zu, weil mit zunehmendem zeitlichem Abstand die Prüfung der tatsächlichen Voraussetzungen der Gebührenbestimmung häufig schwerer fällt (vgl zu diesem Zweck der Verjährungseinrede nur Ellenberger in Palandt, BGB, 78. Aufl 2019, Überbl v § 194 RdNr 8) ; dem kann im Rahmen der Beweiswürdigung zu den Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 und 3 RVG (vgl dazu nur BSG vom 1.7.2009 - B 4 AS 21/09 R - BSGE 104, 30 = SozR 4-1935 § 14 Nr. 2, RdNr 19 ff sowie letztens BSG vom 12.12.2019 - B 14 AS 48/18 R) ausreichend Rechnung getragen werden.
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 38/14 R

    Erstattung von Vorverfahrenskosten - Widerspruch gegen die

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Demzufolge wird Betroffenen zugemutet, Kosten der Rechtsverfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von § 63 SGB X - und entsprechend von § 80 VwVfG - auch im Erfolgsfall ausschließlich selbst zu tragen; insoweit hat die Rechtsprechung die entsprechende Anwendung von § 63 SGB X stets verneint (vgl letztens BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 23, RdNr 23 mwN ; ebenso zu § 80 VwVfG etwa BVerwG vom 27.9.1989 - 8 C 88.8 - BVerwGE 82, 336, 342).
  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Zwar unterliegen Kostenerstattungsansprüche nach § 63 SGB X der kurzen vierjährigen Verjährung entsprechend § 45 Abs. 1 SGB I nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Anspruch entstanden ist (vgl BSG vom 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R) ; dagegen wendet sich die Revision ohne Erfolg.
  • BVerwG, 27.09.1989 - 8 C 88.88

    Kommunalabgabe - Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Ausschluss

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Demzufolge wird Betroffenen zugemutet, Kosten der Rechtsverfolgung außerhalb des Anwendungsbereichs von § 63 SGB X - und entsprechend von § 80 VwVfG - auch im Erfolgsfall ausschließlich selbst zu tragen; insoweit hat die Rechtsprechung die entsprechende Anwendung von § 63 SGB X stets verneint (vgl letztens BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 38/14 R - BSGE 119, 170 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 23, RdNr 23 mwN ; ebenso zu § 80 VwVfG etwa BVerwG vom 27.9.1989 - 8 C 88.8 - BVerwGE 82, 336, 342).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Zeitlich beurteilt sich das indes aus der Perspektive bei Auftragserteilung und nicht rückschauend (vgl zu § 91 Abs. 1 ZPO etwa BGH vom 15.3.2007 - V ZB 77/06 - NJW-RR 2007, 955 RdNr 7: Maßgebend für Notwendigkeit ist Rechtsanschauung bei Mandatierung; zu § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X ebenso Becker in Hauck/Noftz, SGB X, Stand: September 2015, K § 63 RdNr 50; Roos in von Wulffen/Schütze, SGB X, 8. Aufl 2014, § 63 RdNr 13; zu § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG Kallerhoff/Keller in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl 2018, § 80 RdNr 58 unter Verweis auf BVerwG vom 3.7.2000 - 11 KSt 2/99 - NJW 2000, 2832) .
  • SG Nordhausen, 24.04.2017 - S 27 AS 1757/15

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Dass bei dieser Lage dem Interesse der Behörde, einen sozialrechtlich nicht verjährten (dazu sogleich unter 6.) Kostenerstattungsanspruch nicht mehr erfüllen zu müssen, ungeachtet der gesetzlichen Wertung des § 63 Abs. 2 SGB X regelmäßig Vorrang gebührt vor dem Interesse eines Widerspruchsführers an der Aufrechterhaltung der Vertrauensbeziehung zu seinem Bevollmächtigten, ist nicht zu erkennen; das gilt erst Recht, wenn dieser - wie hier - einen Gebührenverzicht nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO für den Fall eines erfolglosen Widerspruchs in Aussicht stellt, um dem Widerspruchsführer die Verfolgung seiner Rechte zu erleichtern (ebenso im Ergebnis SG Nordhausen vom 24.4.2017 - S 27 AS 1757/15 - AGS 2017, 435, 437 f; SG Neubrandenburg vom 12.4.2018 - S 12 AS 1010/17 - ASR 2018, 156 RdNr 36 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2018 - L 10 AS 360/16 - juris RdNr 29 ff; ebenso zur Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO OLG Koblenz vom 28.7.2008 - 14 W 374/08 - MDR 2008, 1179; OLG Frankfurt vom 29.7.2010 - 15 W 18/10 - NJW-RR 2011, 499, 500; aA dagegen Feddern in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 63 RdNr 84) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - L 10 AS 360/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

    Auszug aus BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R
    Dass bei dieser Lage dem Interesse der Behörde, einen sozialrechtlich nicht verjährten (dazu sogleich unter 6.) Kostenerstattungsanspruch nicht mehr erfüllen zu müssen, ungeachtet der gesetzlichen Wertung des § 63 Abs. 2 SGB X regelmäßig Vorrang gebührt vor dem Interesse eines Widerspruchsführers an der Aufrechterhaltung der Vertrauensbeziehung zu seinem Bevollmächtigten, ist nicht zu erkennen; das gilt erst Recht, wenn dieser - wie hier - einen Gebührenverzicht nach § 49b Abs. 1 Satz 2 BRAO für den Fall eines erfolglosen Widerspruchs in Aussicht stellt, um dem Widerspruchsführer die Verfolgung seiner Rechte zu erleichtern (ebenso im Ergebnis SG Nordhausen vom 24.4.2017 - S 27 AS 1757/15 - AGS 2017, 435, 437 f; SG Neubrandenburg vom 12.4.2018 - S 12 AS 1010/17 - ASR 2018, 156 RdNr 36 ff; LSG Berlin-Brandenburg vom 7.6.2018 - L 10 AS 360/16 - juris RdNr 29 ff; ebenso zur Kostenerstattung nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO OLG Koblenz vom 28.7.2008 - 14 W 374/08 - MDR 2008, 1179; OLG Frankfurt vom 29.7.2010 - 15 W 18/10 - NJW-RR 2011, 499, 500; aA dagegen Feddern in jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 63 RdNr 84) .
  • BVerfG, 28.09.2010 - 1 BvR 623/10

    Verweigerung von Beratungshilfe für Widerspruch in sozialrechtlichem Verfahren

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

  • SG Neubrandenburg, 12.04.2018 - S 12 AS 1010/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erstattung von

  • OLG Frankfurt, 29.07.2010 - 15 W 18/10

    Kostenfestsetzung: Pflicht zur Verjährungseinrede gegenüber einem Dritten auf

  • OLG Koblenz, 28.07.2008 - 14 W 374/08
  • BGH, 05.06.2014 - IX ZR 137/12

    Erfolgshonorarvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant: Wirksamkeit bei

  • BSG, 08.05.2019 - B 14 AS 20/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 09.03.2016 - B 14 AS 5/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Kosten im Vorverfahren -

  • BGH, 22.03.2011 - VI ZR 63/10

    Anspruch auf Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren:

  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

  • BGH, 28.01.2016 - VII ZR 266/14

    Planungsfehlers des von einem Architekten beauftragten Fachplaners: Schaden und

  • BSG, 13.12.2018 - B 5 RE 1/18 R

    Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Mitgliedschaft in einer

  • BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94

    Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen

  • BGH, 13.11.2014 - IX ZR 267/13

    Stufenklage auf Mietzahlung für eine Rechtsanwaltskanzlei: Klageänderung bei

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.05.2015 - L 6 AS 288/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anspruch auf Erstattung von

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - L 31 AS 1774/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten -

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    c) Danach ist der Beklagte zwar dem Grunde nach verpflichtet, die Klägerin von der streitbefangenen Gebührenforderung freizustellen; zutreffend geht sie davon aus, dass ihr Bevollmächtigter mit der Beauftragung einen wirksamen Vergütungsanspruch erworben hat und der Geltendmachung des Freistellungsanspruchs der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens nicht entgegensteht (vgl dazu BSG vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R - RdNr 14 ff, 22 ff) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2019 - L 19 AS 2029/18

    Festsetzung der Vergütung für Rechtsanwälte für mehrere isolierte Vorverfahren

    Soweit höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, ob es sich bei den Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts noch um notwendige Aufwendungen i.S.v. § 63 Abs. 1 S.1 SGB X handelt, wenn der im Vorverfahren Obsiegende zum Zeitpunkt der Stellung eines Kostenfestsetzungsantrag i.S.v. § 63 Abs. 1 S. 1 SGB X gegen die Gebührenrechnung seines Rechtsanwalts die Einrede der Verjährung erheben kann bzw. ob die Widerspruchsbehörde bei einer solchen Fallgestaltung sich auf den Einwand der Kostenminderungspflicht des Widerspruchsführers berufen kann (bejahend LSG Thüringen, Urteil vom 15.05.2018 - L 9 AS 361/17, Revisionsverfahren anhängig: B 14 AS 46/18 R; Feddern in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl. 2017, § 63 Rn. 83f; ablehnend LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.06 2018 - L 10 AS 360/16; vgl. zur Fallgestaltung der Selbstvertretung eines Rechtsanwalts im Vorverfahren: SG Bremen Urteil vom.
  • BAG, 08.03.2023 - 7 ABR 10/22

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch

    Vielmehr bedürfte es eines besonderen Erlöschenstatbestands, der sich nicht in einem Verschonungsinteresse des Arbeitgebers als Freistellungsschuldner erschöpft (ähnlich - für den Anspruch auf Freistellung von Rechtsanwaltsgebühren für die Vertretung in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren iSv. § 63 SGB X - BSG 12. Dezember 2019 - B 14 AS 46/18 R - Rn. 28) .
  • LSG Sachsen, 17.03.2022 - L 3 AS 568/21
    Zwar besteht aus dem zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehenden Sozialrechtsverhältnis eine Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019 - B 14 AS 46/18 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 29 = juris, jeweils Rdnr. 25).

    Dass in der vorliegenden Sachverhaltskonstellation das Interesse des Beklagten, den sozialrechtlich nicht verjährten Unterkunftsbedarf des Klägers nicht anerkennen zu müssen, dem Interesse des Klägers an der Vertragserfüllung gegenüber dem Vermieter vorgehen könnte, ist aber nicht zu erkennen (vgl. zur Nichterhebung der Verjährungseinrede bei einem Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, a. a. O., Rdnr. 26).

  • LSG Hamburg, 12.11.2020 - L 4 SO 50/18

    Anspruch des Gehörlosen auf Erstattung der Kosten eines Gebärdendolmetschers

    Andererseits ist aber auch zu berücksichtigen, dass der Leistungsberechtigte ein berechtigtes Interesse daran haben kann, sich nicht auf die Verjährung des Anspruchs zu berufen (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R zum Zahlungsanspruch eines Anwalts gegen den Mandanten im Zusammenhang mit § 63 SGB X).

    Denn die Frage der Angemessenheit beurteilt sich aus der Perspektive bei Auftragserteilung (vgl. BSG, Urteil vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R zum Parallelproblem der "notwendigen Aufwendungen" im Rahmen des Kostenerstattungsanspruchs nach § 63 SGB X).

  • BSG, 24.06.2021 - B 1 KR 68/20 B

    Erstattung von fortgezahltem Arbeitsentgelt nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

    Eine solche Freistellung kann ein Erstattungsberechtigter danach beanspruchen, soweit er im Innenverhältnis zum Bevollmächtigten zum Ausgleich von dessen Gebührenforderung verpflichtet und die ihr zugrundeliegende Tätigkeit im Außenverhältnis zum erstattungsverpflichteten Träger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendig anzusehen ist (vgl BSG vom 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R - SozR 4-1300 § 63 Nr. 29 RdNr 12) .
  • SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung der Kosten des Vorverfahrens

    Auch steht dem Freistellungsanspruch nicht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegen, wenn der Kläger seinem Bevollmächtigten gegenüber nicht selbst die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, B 14 AS 46/18 R, Rn. 22ff - juris).
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