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   BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23   

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https://dejure.org/2024,3077
BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23 (https://dejure.org/2024,3077)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23 (https://dejure.org/2024,3077)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - 2 BvR 1255/23 (https://dejure.org/2024,3077)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels substantiierten Aufzeigens der Einhaltung der Monatsfrist unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 109 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken an fachgerichtlicher Sachaufklärung bzgl der Marktgerechtigkeit von Telefonentgelten im Strafvollzug - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist unzulässig

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Marktgerechtigkeit von Telefonentgelten im Strafvollzug

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken an fachgerichtlicher Sachaufklärung bzgl der Marktgerechtigkeit von Telefonentgelten im Strafvollzug - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist unzulässig

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken an fachgerichtlicher Sachaufklärung bzgl der Marktgerechtigkeit von Telefonentgelten im Strafvollzug - Verfassungsbeschwerde allerdings mangels hinreichender Darlegungen zur Wahrung der Beschwerdefrist unzulässig

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Die am 5. Juli 2023 erhobene Gegenvorstellung gehörte weder zum Rechtsweg noch war deren Einlegung zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität erforderlich (vgl. nur BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 13, 382 ), sodass sie die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offenhalten konnte.

    c) Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 93 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BVerfGG, die nur dann möglich ist, wenn bis auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 -, Rn. 18), kommt nicht in Betracht.

  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    c) Eine Wiedereinsetzung von Amts wegen nach § 93 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BVerfGG, die nur dann möglich ist, wenn bis auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. BVerfGE 122, 190 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Dezember 2012 - 2 BvR 659/12 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 -, Rn. 18), kommt nicht in Betracht.

    § 93 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 BVerfGG entbindet nicht von der Obliegenheit, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist die für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand relevanten Tatsachen vorzutragen und sie - dies gegebenenfalls auch noch nachträglich nach Ablauf der Frist - glaubhaft zu machen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2023 - 1 BvR 2349/22 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Daraus folgt grundsätzlich die Pflicht der Gerichte, die angefochtenen Verwaltungsakte in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen (BVerfGE 84, 34 ).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art. 19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 54, 94 ; 122, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Der Bürger hat einen Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 35, 382 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Im Strafvollzugsverfahren hat das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht von sich aus die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Maßnahmen zu treffen (vgl. allgemein BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, Rn. 51 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2021 - 2 BvR 828/21 -, Rn. 29 ff.).
  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Im Strafvollzugsverfahren hat das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht von sich aus die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Maßnahmen zu treffen (vgl. allgemein BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, Rn. 51 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2021 - 2 BvR 828/21 -, Rn. 29 ff.).
  • BVerfG, 17.03.2021 - 2 BvR 194/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines ehemals Inhaftierten gegen die Anhaltung

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Im Strafvollzugsverfahren hat das Gericht im Rahmen der Amtsermittlungspflicht von sich aus die zur Aufklärung des Sachverhalts notwendigen Maßnahmen zu treffen (vgl. allgemein BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2021 - 2 BvR 194/20 -, Rn. 51 m.w.N.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. November 2021 - 2 BvR 828/21 -, Rn. 29 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Die Gerichte sind verpflichtet, bei der Auslegung und Anwendung des Prozessrechts einen wirkungsvollen Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 04.03.2008 - 2 BvR 2111/07

    Beschwerde gegen längere Zeit zurückliegende Ermittlungsmaßnahmen (Abfrage von

    Auszug aus BVerfG, 02.02.2024 - 2 BvR 1255/23
    Die am 5. Juli 2023 erhobene Gegenvorstellung gehörte weder zum Rechtsweg noch war deren Einlegung zur Wahrung des Grundsatzes der Subsidiarität erforderlich (vgl. nur BVerfGE 122, 190 ; BVerfGK 13, 382 ), sodass sie die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht offenhalten konnte.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 29.04.2021 - 2 BvR 1543/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

  • BVerfG, 03.11.2021 - 2 BvR 828/21

    Suizidhilfe im Strafvollzug (Berufung grundrechtsverpflichteter Amtsträger auf

  • BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19

    Zuteilung eines ehrenamtlichen Besuchers im Strafvollzug (grundrechtlicher

  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 970/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Wehrbeschwerderechts

  • BVerfG, 24.02.2021 - 2 BvR 428/18

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Darlegungen zur Fristwahrung

  • BVerfG, 20.12.2012 - 2 BvR 659/12

    Verfassungsbeschwerde (Monatsfrist; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung);

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