Rechtsprechung
BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Missbrauchsgebühr, Verfassungsbeschwerde
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 34 Abs 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 104 S 2 BRAO
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro bei Einlegung einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde
- Wolters Kluwer
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber einem Rechtsanwalt im Rahmen seiner Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Auferlegung einer Missbrauchsgebühr iHv 500 Euro bei Einlegung einer völlig substanzlosen Verfassungsbeschwerde
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 34 Abs. 2
Auferlegung einer Missbrauchsgebühr gegenüber einem Rechtsanwalt im Rahmen seiner Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
…oh ha, das kann teuer werden…. Missbrauchsgebühr
Verfahrensgang
- AGH Frankfurt, 13.11.2012 - 2 AGH 10/12
- AGH Hessen, 13.11.2012 - 2 AGH 10/12
- AGH Hessen, 13.11.2012 - 2 AGH-10/12
- BGH, 20.03.2013 - AnwZ (Brfg) 5/13
- BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 19.12.2006 - 2 BvR 2357/06
Offensichtliche Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen ablehnende …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa weil die Verfassungsbeschwerde völlig ohne Substanz ist (vgl. BVerfGK 10, 94 ).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
- BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte
Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Ein Missbrauch liegt vor, wenn die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (vgl. etwa BVerfGK 6, 219; 10, 94 ), etwa weil die Verfassungsbeschwerde völlig ohne Substanz ist (vgl. BVerfGK 10, 94 ).Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, an der Erfüllung seiner Aufgaben durch erkennbar substanzlose Verfassungsbeschwerden gehindert zu werden, wodurch anderen Bürgern der ihnen zukommende Grundrechtsschutz nur verzögert gewährt werden kann (vgl. BVerfGK 6, 219; 10, 94 ).
- BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 1584/10
Bundesverfassungsgericht verhängt erneut Missbrauchsgebühr gegen einen …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Von einem Rechtsanwalt - als Bevollmächtigtem wie auch in eigener Sache - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris). - BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr
Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Von einem Rechtsanwalt - als Bevollmächtigtem wie auch in eigener Sache - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris). - BVerfG, 19.02.2009 - 2 BvR 191/09
Nichtannahme einer mangels hinreichend substantiierter Begründung offensichtlich …
Auszug aus BVerfG, 02.07.2013 - 1 BvR 1478/13
Von einem Rechtsanwalt - als Bevollmächtigtem wie auch in eigener Sache - ist zu erwarten, dass er sich mit der verfassungsrechtlichen Materie und der hierzu ergangenen Rechtsprechung sowie den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde auseinandersetzt, die Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, juris; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2009 - 2 BvR 191/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. August 2010 - 1 BvR 1584/10 -, juris).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2015 - L 2 R 507/14
Befreiung eines angestellten Rechtsanwalts von der Rentenversicherungspflicht; …
Von einem Rechtsanwalt ist zu erwarten, dass er die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs - und entsprechend auch die Erfolgsaussichten eines Ablehnungsgesuchs - eingehend abwägt und sich den Ergebnissen seiner Prüfung entsprechend verhält (BVerfG, B.v. 02. Juli 2013 - 1 BvR 1478/13 -, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 24.06.2015 - L 2 R 307/14 Zur Annahme eines Missbrauchs bei der Verfolgung von Rechtsbehelfen ohne rechtliche Substanz wird auf den Beschluss des BVerfG vom 15. Januar 2009 (2 BvR 2487/08 - abrufbar u.a. über Juris oder über www.bundesverfassungsgericht.de; vgl. auch BVerfG, B. v. 2. Juli 2013 - 1 BvR 1478/13 -, juris mwN, zu der von einem anwaltlichen Prozessbevollmächtigten zu erwartenden sorgfältigen Abwägung der Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs; vgl. ferner § 85 Abs. 2 ZPO) hingewiesen.
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2018 - L 2 R 387/16 Zur Annahme eines Missbrauchs bei der Verfolgung von Rechtsbehelfen ohne rechtliche Substanz wird auf den Beschluss des BVerfG vom 15. Januar 2009 (2 BvR 2487/08 - abrufbar u.a. über Juris oder über www.bundesverfassungsgericht.de; vgl. auch BVerfG, B. v. 2. Juli 2013 - 1 BvR 1478/13 -, juris mwN) hingewiesen.