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   BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22   

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https://dejure.org/2024,2581
BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22 (https://dejure.org/2024,2581)
BVerfG, Entscheidung vom 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22 (https://dejure.org/2024,2581)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Februar 2024 - 2 BvR 2192/22 (https://dejure.org/2024,2581)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in einem Schadensersatzprozess

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit nach Beschwerdeeinlegung ergangener, einschlägiger höchstrichterlicher Rspr - hier: zur Berechnung der Nutzungsentschädigung für vom Dieselskandal betroffenem PKW ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Annahme der Verfassungsbeschwerde; Berechnung der Nutzungsentschädigung für vom Dieselskandal betroffenem PKW bei vorsteuerabzugsberechtigtem Käufer

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit nach Beschwerdeeinlegung ergangener, einschlägiger höchstrichterlicher Rspr - hier: zur Berechnung der Nutzungsentschädigung für vom Dieselskandal betroffenem PKW ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Auseinandersetzung mit nach Beschwerdeeinlegung ergangener, einschlägiger höchstrichterlicher Rspr - hier: zur Berechnung der Nutzungsentschädigung für vom Dieselskandal betroffenem PKW ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 24.07.2023 - VIa ZR 752/22

    Bemessung von Nutzungsvorteilen aus dem Gebrauch eines vom sogenannten

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Zivilsenat hat auf sein Urteil vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) verwiesen.

    c) Die Beklagte des Ausgangsverfahrens hat mit Schriftsatz vom 18. September 2023 ebenfalls auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris, hingewiesen.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris, gebe keine Begründung, warum diese Frage vom Tatgericht gemäß dem ihm tatrichterlich eingeräumten Ermessen selbst zu entscheiden sei.

    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).

    Dieser hat mit Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris, deutlich gemacht, die Bemessung der Nutzungsvorteile anhand des Bruttokaufpreises im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung des Käufers revisionsrichterlich nicht beanstanden zu wollen.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Angesichts des insoweit höchstrichterlich bestätigten Gleichlaufs habe das Oberlandesgericht den Bruttokaufpreis für maßgeblich halten dürfen, zumal die Instanzgerichte nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Ermittlung der Nutzungsvorteile nach § 287 ZPO ohnehin "besonders freigestellt" seien (mit Verweis auf BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 79).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 215/13

    Gebrauchtwagenkaufvertrag: Berechnung des Nutzungswertersatzes bei Rückabwicklung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Ausgangspunkt für die Berechnung der Nutzungsentschädigung sei hier trotz der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beschwerdeführers der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer (unter Verweis auf LG Münster, Urteil vom 6. August 2019 - 16 O 183/19 -, juris, Rn. 46; für die Nutzungswertberechnung nach Rücktritt wurde verwiesen auf BGH, Urteile vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90 -, juris, Rn. 11, und vom 9. April 2014 - VIII ZR 215/13, juris, Rn. 11; für die gegenteilige Auffassung, nach der insoweit auf den Nettokaufpreis abzustellen sei, wurde verwiesen auf OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Februar 2020 - 4 U 149/19 -, juris, Rn. 43, 87).
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 198/90

    Berechnung des Werts nach Wandelung eines Kaufvertrages herauszugebender

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Ausgangspunkt für die Berechnung der Nutzungsentschädigung sei hier trotz der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beschwerdeführers der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer (unter Verweis auf LG Münster, Urteil vom 6. August 2019 - 16 O 183/19 -, juris, Rn. 46; für die Nutzungswertberechnung nach Rücktritt wurde verwiesen auf BGH, Urteile vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90 -, juris, Rn. 11, und vom 9. April 2014 - VIII ZR 215/13, juris, Rn. 11; für die gegenteilige Auffassung, nach der insoweit auf den Nettokaufpreis abzustellen sei, wurde verwiesen auf OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Februar 2020 - 4 U 149/19 -, juris, Rn. 43, 87).
  • BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07

    Einschränkende Auslegung des § 78a Abs 1 S 2 ArbGG zur Statthaftigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 03.03.2011 - 1 BvR 2852/10

    Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung rechtlichen Gehörs im PKH-Verfahren -

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).
  • OLG Oldenburg, 04.03.2021 - 14 U 185/20

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw; Begriff

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Dass der Schaden des Beschwerdeführers bei dieser Berechnungsmethode vor Erreichen der Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs aufgezehrt sein würde, sei natürliche Folge des Umstands, dass er bei Kaufabschluss aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung für die voraussichtliche Restfahrleistung eine geringere und damit auch früher "aufgezehrte" wirtschaftliche Belastung habe eingehen müssen (mit Verweis auf OLG Oldenburg, Urteil vom 4. März 2021 - 14 U 185/20 -, juris).
  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 899/20

    Verfassungswidrige Verkürzung von Eilrechtsschutz im Strafvollzug (Einschränkung

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2023 (BGH, Urteil vom 24. Juli 2023 - VIa ZR 752/22 -, juris) ist nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer im Falle der Aufhebung der angegriffenen Entscheidungen im Ergebnis eine ihm günstigere Entscheidung erreichen könnte (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22 ; 119, 292 ; BVerfGK 18, 360 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2017 - 2 BvR 2438/15 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2021 - 2 BvR 899/20 -, Rn. 26; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 2023 - 2 BvR 49/23 -, Rn. 25).
  • LG Münster, 06.08.2019 - 16 O 183/19

    Abgasskandal: Kaufvertrag über Audi A6 wird rückabgewickelt

    Auszug aus BVerfG, 05.02.2024 - 2 BvR 2192/22
    Ausgangspunkt für die Berechnung der Nutzungsentschädigung sei hier trotz der Vorsteuerabzugsberechtigung des Beschwerdeführers der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer (unter Verweis auf LG Münster, Urteil vom 6. August 2019 - 16 O 183/19 -, juris, Rn. 46; für die Nutzungswertberechnung nach Rücktritt wurde verwiesen auf BGH, Urteile vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 198/90 -, juris, Rn. 11, und vom 9. April 2014 - VIII ZR 215/13, juris, Rn. 11; für die gegenteilige Auffassung, nach der insoweit auf den Nettokaufpreis abzustellen sei, wurde verwiesen auf OLG Stuttgart, Urteil vom 19. Februar 2020 - 4 U 149/19 -, juris, Rn. 43, 87).
  • BVerfG, 24.11.2022 - 2 BvR 2316/21

    Anordnung der Fesselung bei Ausführung eines Strafgefangenen (fehlendes

  • OLG Stuttgart, 19.02.2020 - 4 U 149/19

    Ansprüche des Käufers beim Erwerb eines vom sogenannten "Abgasskandal"

  • BVerfG, 17.02.2023 - 2 BvR 39/22

    Strafvollzugsbegleitende Überprüfung des Betreuungsangebots bei angeordneter

  • BVerfG, 01.02.2017 - 2 BvR 2438/15

    Die Anforderungen an eine Sachrüge dürfen nicht überspannt werden (Art. 19 Abs. 4

  • BVerfG, 22.10.2021 - 1 BvR 1416/17

    Verfassungsbeschwerde mangels ergänzenden Vortrags bei entscheidungserheblicher

  • BVerfG, 03.08.2023 - 2 BvR 49/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen landgerichtliche Kostenentscheidung im

  • OLG Köln, 08.12.2021 - 11 U 73/21

    1. Der Schadensersatzanspruch des vorsteuerabzugsberechtigten Käufers gemäß § 826

  • OLG Köln, 28.10.2021 - 28 U 14/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi A8 Quattro mit einem Motor der

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