Rechtsprechung
   BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,6042
BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22 (https://dejure.org/2024,6042)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2024 - 1 BvR 301/22 (https://dejure.org/2024,6042)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - 1 BvR 301/22 (https://dejure.org/2024,6042)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,6042) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine sozialgerichtliche Kostengrundentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 88 Abs 1 S 1 SGG, § 88 Abs 1 S 3 SGG, § 193 SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostengrundentscheidung gem § 193 SGG im Falle einer ursprünglich zulässigen und begründeten, für erledigt erklärten ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostengrundentscheidung gem § 193 SGG im Falle einer ursprünglich zulässigen und begründeten, für erledigt erklärten ...

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Kostenerstattung bei Untätigkeitsklage gem § 88 SGG - Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare Kostengrundentscheidung gem § 193 SGG im Falle einer ursprünglich zulässigen und begründeten, für erledigt erklärten ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.2023 - 1 BvR 311/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Die Hessische Staatskanzlei hat unter Verweis auf das Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 311/22 von einer Stellungnahme abgesehen.

    Auch das Sozialgericht geht offenbar davon aus, dass kein zureichender Grund für die Verspätung bestand (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 13 m.w.N.).

    Ist die Untätigkeitsklage zulässig und begründet, ist zwar nicht ausgeschlossen, dass das Gericht in pflichtgemäßer Ausübung seines Ermessens aus Gründen der Billigkeit nach § 193 SGG gleichwohl eine Kostenerstattung ablehnt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 14).

    Eine Pflicht, vor der Erhebung einer Untätigkeitsklage den Sachstand zu erfragen, besteht nicht generell, sondern nur unter besonderen Umständen des Einzelfalls (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 15 m.w.N.).

    Es sind auch keine systematischen oder entstehungsgeschichtlichen Anhaltspunkte für eine solche Auslegung ersichtlich (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 16).

    Hat der Ablauf der Wartefrist im Fall der Untätigkeitsklage eine Kostenfolge zu Lasten der beklagten Behörde, ist auch dies eine prozessrechtlich vorgesehene Konsequenz des Fristablaufs und die Herbeiführung dieser Rechtsfolge grundsätzlich nicht treuwidrig (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 17).

    Es ist schon nicht nachvollziehbar, inwiefern der von dem Sozialgericht angestellte Vergleich mit einer bemittelten Partei im vorliegenden Verfahren Bedeutung haben könnte, denn es geht hier nicht um Prozesskostenhilfe (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 18).

    Der Rechtsstaat darf Bürgerinnen und Bürgern im Verwaltungsprozess die Kostenerstattung grundsätzlich nicht mit der Begründung verweigern, dass ihre Klage gegen rechtswidriges Verhalten des Staates offensichtlich zulässig und begründet gewesen sei (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 19).

    Die Untätigkeitsklage setzt hingegen keine Eilbedürftigkeit voraus, weil Bürgerinnen und Bürger so auch unabhängig von konkreter Eilbedürftigkeit zu ihrem Recht kommen können sollen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 20).

    Dafür müssten weitere Anhaltspunkte vorliegen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 8. Februar 2023 - 1 BvR 311/22 -, Rn. 21).

  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung ihres Bevollmächtigten erledigt sich für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen der angeordneten Auslagenerstattung (vgl. BVerfGE 105, 239 m.w.N.).
  • SG Reutlingen, 09.02.2018 - S 4 AS 2528/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Kostenentscheidung nach

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    d) Auch aus dem angeführten Gebot der Rücksichtnahme mag sich zwar unter besonderen Umständen eine Pflicht ergeben, die Behörde vor Erhebung einer zulässigen und begründeten Untätigkeitsklage an den Fristablauf zu erinnern; hieraus wird jedoch keine generelle Nachfragepflicht abgeleitet (vgl. SG Reutlingen, Beschluss vom 9. Februar 2018 - S 4 AS 2528/17 -, juris, Rn. 19 ff.).
  • BVerfG, 10.09.2021 - 1 BvR 1029/20

    Verstoß gegen das Willkürverbot durch Zurückweisung einer Anhörungsrüge aus

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Ein Richterspruch verstößt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts insbesondere dann gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in seiner Ausprägung als Verbot objektiver Willkür (Art. 3 Abs. 1 GG), wenn der Inhalt einer Norm in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2021 - 1 BvR 1029/20 -, Rn. 22; stRspr).
  • BSG, 03.05.2018 - B 8 SO 44/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Erledigung im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Dies kann der Fall sein, wenn das Gericht ausgehend von den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG entwickelten Kriterien im Einzelfall unter Heranziehung unterschiedlicher Gesichtspunkte nach seinem Ermessen entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2023 - 1 BvR 1555/23 -, Rn. 7 mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 3. Mai 2018 - B 8 SO 44/17 B -, juris, Rn. 2).
  • LSG Hessen, 15.02.2008 - L 7 B 184/07

    Keine Sachstandsanfrage bei Behörde vor Erhebung der Untätigkeitsklage

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Der "insoweit ergangenen Rechtsprechung des früheren 7. Senats des Hessischen Landessozialgerichts" (Verweis auf Beschluss vom 15. Februar 2008 - L 7 B 184/07 AS -, Rn. 21), welche "gleichsam einen Freibrief zu Erhebung der Untätigkeitsklage" postuliere, schließe sich die erkennende Kammer ausdrücklich nicht an.
  • BVerfG, 19.09.2023 - 1 BvR 1555/23

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2024 - 1 BvR 301/22
    Dies kann der Fall sein, wenn das Gericht ausgehend von den in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 193 Abs. 1 Satz 3 SGG entwickelten Kriterien im Einzelfall unter Heranziehung unterschiedlicher Gesichtspunkte nach seinem Ermessen entschieden hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. September 2023 - 1 BvR 1555/23 -, Rn. 7 mit Verweis auf BSG, Beschluss vom 3. Mai 2018 - B 8 SO 44/17 B -, juris, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht