Rechtsprechung
   BVerfG, 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3881
BVerfG, 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23 (https://dejure.org/2024,3881)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23 (https://dejure.org/2024,3881)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - 1 BvR 2283/23 (https://dejure.org/2024,3881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,3881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag bzgl Vollstreckung von Strafurteilen - Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung konkreter Nachteile

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag bzgl Vollstreckung von Strafurteilen - Subsidiarität sowie mangelnde Darlegung konkreter Nachteile

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2020 - 2 BvR 474/20

    Einstweilige Anordnung betreffend die Aufhebung des Hauptverhandlungstermins

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23
    Der Antrag ist unzulässig, da der - auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz geltende (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, Rn. 1; vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, Rn. 2; vom 19. März 2020 - 2 BvR 474/20 -) - Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist.
  • BVerfG, 30.07.2014 - 2 BvQ 26/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung mangels Ausschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23
    Der Antrag ist unzulässig, da der - auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz geltende (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, Rn. 1; vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, Rn. 2; vom 19. März 2020 - 2 BvR 474/20 -) - Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist.
  • BVerfG, 30.12.2002 - 2 BvQ 59/02

    Kein Erlass einer eA solange fachgerichtlicher Eilrechtsschutz erlangt werden

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 1 BvR 2283/23
    Der Antrag ist unzulässig, da der - auch für den vorgelagerten verfassungsrechtlichen Eilrechtsschutz geltende (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Dezember 2002 - 2 BvQ 59/02 -, Rn. 1; vom 30. Juli 2014 - 2 BvQ 26/14 -, Rn. 2; vom 19. März 2020 - 2 BvR 474/20 -) - Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht gewahrt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht