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   BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24   

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https://dejure.org/2024,2466
BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24 (https://dejure.org/2024,2466)
BVerfG, Entscheidung vom 09.02.2024 - 2 BvR 17/24 (https://dejure.org/2024,2466)
BVerfG, Entscheidung vom 09. Februar 2024 - 2 BvR 17/24 (https://dejure.org/2024,2466)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 123 Abs 1 StGB
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs - Abmahnung vor Ausspruch eines Hausverbots für Angehörige einer Bewohnerin eines Pflegeheims vorliegend ausnahmsweise entbehrlich

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde; Strafrechtliche Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs - Abmahnung vor Ausspruch eines Hausverbots für Angehörige einer Bewohnerin eines Pflegeheims vorliegend ausnahmsweise entbehrlich

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs - Abmahnung vor Ausspruch eines Hausverbots für Angehörige einer Bewohnerin eines Pflegeheims vorliegend ausnahmsweise entbehrlich

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.01.2023 - 2 BvR 2255/22

    Gegenwärtig unzulässige Verfassungsbeschwerde der mit einem Hausverbot belegten

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Mit Beschluss vom 25. Januar 2023 nahm die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine gegen die Abweisung einer Klage gegen das Hausverbot gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.

    In ihrem Beschluss vom 25. Januar 2023 führte die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus, ein Pflegeheim sei zum Erlass eines Hausverbots nur aus wichtigem Grund, unter Abwägung aller entgegenstehenden Interessen und Umstände des Einzelfalls und nach Abmahnung berechtigt.

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
  • BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 283/08

    Abmahnung - Warnfunktion

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
  • BAG, 18.05.1994 - 2 AZR 626/93

    Abmahnung; Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
  • LAG Hessen, 04.11.2022 - 10 Sa 778/22

    Fristlose Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - Mitnahme übrig gebliebener

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZN 1003/08

    Divergenzbeschwerde - Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor fristloser Kündigung -

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 1 B 213.97

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausschluss von

    Auszug aus BVerfG, 09.02.2024 - 2 BvR 17/24
    Hierbei ist grundsätzlich auf allgemeine Prinzipien, die im Zusammenhang mit Abmahnungen im Zivilrecht und im Verwaltungsrecht entwickelt wurden und die in der Rechtsprechung anerkannt sind, zurückzugreifen (vgl. für das Arbeitsrecht vgl. BAG, Urteil vom 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 -, juris, Rn. 15; Urteil vom 23. Juni 2009 - 2 AZR 283/08 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 10. Februar 2009 - 3 AZN 1003/08 -, juris, Rn. 8; Urteil vom 18. Mai 1994 - 2 AZR 626/93 -, juris, Rn. 21; Hessisches LAG, Urteil vom 4. November 2022 - 10 Sa 778/22 -, juris, Rn. 41; für das öffentliche Recht BVerwG, Beschluss vom 13. November 1997 - 1 B 213/97 -, juris, Rn. 8).
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