Rechtsprechung
BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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Gemeindegerichte
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Gemeindegerichte
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Gemeindegerichte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gemeindegerichtsbarkeit in Baden-Württemberg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- AG Kehl, 09.03.1960 - C 65/60
- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Papierfundstellen
- BVerfGE 14, 56
- NJW 1962, 1611
- MDR 1962, 881
- BB 1962, 855
Wird zitiert von ... (67) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvR 88/56
Friedensrichter Baden-Württemberg
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Das Gesetz über die Friedensgerichtsbarkeit ist durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 17. November 1959 (BVerfGE 10, 200 ff.) für nichtig erklärt worden.Gegen die Ausübung staatlicher Zivilgerichtsbarkeit durch Gemeinden auf Grund landesrechtlicher Übertragung können - wie das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat (BVerfGE 10, 200 [Leitsatz 1, S. 214 f.]) - aus Art. 92 GG grundsätzliche Bedenken nicht hergeleitet werden.
Aus diesem Grunde war es z.B. im Rahmen der Friedensgerichtsbarkeit verfassungswidrig, daß die polizeilichen Aufgaben des Bürgermeisters, insbesondere seine Befugnis, dem staatlichen Polizeivollzugsdienst fachliche Weisungen zu erteilen, mit dessen strafrichterlichen Aufgaben in einer Weise gekoppelt waren, daß von einer organisatorischen Trennung der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt nicht mehr die Rede sein konnte (BVerfGE 10, 200 [217 f.]).
Daß einfache Zivilprozesse zwischen Gemeindeeinwohnern an Ort und Stelle ausgetragen werden, ist nicht nur bei nachbarrechtlichen oder ähnlichen ortsbedingten Streitigkeiten, sondern in kleineren Gemeinden - schon im Interesse der Erhaltung des Gemeindefriedens - allgemein berechtigt (BVerfGE 10, 200 [219]).
- BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52
Soforthilfegesetz
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit gehört, daß sie von einem nichtbeteiligten Dritten ausgeübt wird (BVerfGE 4, 331 [346]; zuvor schon BVerfGE 3, 377 [381]).Der Verfassungsgeber ist angesichts der hergebrachten Situation bei den ordentlichen Gerichten als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Heranziehung von in ihrer persönlichen Unabhängigkeit ungenügend gesicherten Richtern nur in den Grenzen erfolgt, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (BVerfGE 4, 331 [345]; Urteil vom 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, 2 BvR 247/61 - S. 10 f.).
Art. 97 Abs. 2 GG fordert abweichend von Art. 104 WRV nicht eine Anstellung der Richter auf Lebenszeit, sondern überläßt die Regelung dieser Frage dem Gesetzgeber (BVerfGE 4, 331 [345]; zuvor schon BVerfGE 3, 213 [224]).
- BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58
Anklage beim Landgericht
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]).
- BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55
Gesetzlicher Richter
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]). - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]). - BVerfG, 10.06.1958 - 2 BvF 1/56
Zuständigkeit des BVerwG
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (BVerfGE 8, 174 [183]). - BVerfG, 13.03.1958 - 1 BvR 155/58
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör bei Eröffnung des …
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Müßte dem Wortlaut des § 3 Abs. 3 GGG entnommen werden, daß damit auch die willkürliche Abweichung von der Geschäftsverteilung sanktioniert werden sollte, so wäre diese Bestimmung allerdings mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht vereinbar (BVerfGE 3, 359 [363 ff.]; 4, 412 [416 f.]; 7, 327 [329]; 9,223 [230]; 11, 1 [6]). - BVerfG, 24.02.1953 - 1 BvL 21/51
Normenkontrolle II
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Wird die Vorlage in dieser Weise begrenzt, so handelt es sich lediglich um nachkonstitutionelles Recht im Sinne der Entscheidung vom 24. Februar 1953 (BVerfGE 2, 124). - BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60
Assessorenstrafkammern
Auszug aus BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Der Verfassungsgeber ist angesichts der hergebrachten Situation bei den ordentlichen Gerichten als selbstverständlich davon ausgegangen, daß die Heranziehung von in ihrer persönlichen Unabhängigkeit ungenügend gesicherten Richtern nur in den Grenzen erfolgt, die sich nach verständigem Ermessen aus der Notwendigkeit, Nachwuchs heranzubilden, oder aus anderen zwingenden Gründen ergeben (BVerfGE 4, 331 [345]; Urteil vom 3. Juli 1962 - 2 BvR 628/60, 2 BvR 247/61 - S. 10 f.). - BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52
Schwerbeschädigtenschutz
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51
Entlassung von Nationalsozialisten
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
- BVerfG, 16.06.2015 - 2 BvR 2718/10
Eilkompetenz der Ermittlungsbehörden für eine Durchsuchungsanordnung endet mit …
Als Ausdruck der Gewaltenteilung und als elementare Voraussetzung für die Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet Art. 97 Abs. 1 GG, dass der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ; BVerfGK 8, 395 ) und dass jede vermeidbare, auch mittelbare, subtile oder psychologische Einflussnahme der Exekutive auf die Rechtsstellung des Richters unterbleibt (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 26, 79 ; 55, 372 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Juni 2006 - 2 BvR 957/05 -, juris, Rn. 7). - BVerfG, 04.05.2020 - 2 BvL 4/18
Richterbesoldung im Land Berlin in den Jahren 2009 bis 2015 in …
Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ).Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).
- BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
Insbesondere ist eine zu enge personelle Verzahnung zwischen den Organen der rechtsprechenden und der vollziehenden Gewalt unzulässig (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 54, 159 ).b) Die Garantie der sachlichen Unabhängigkeit bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ).
Die Vorschrift hat den Zweck, die sachliche Unabhängigkeit der Richter abzusichern (vgl. BVerfGE 14, 56 ), indem diese vor dienstrechtlichen Konsequenzen in Gestalt von Amtsenthebung, Entlassung, Versetzung oder Beurlaubung bewahrt werden, mit denen richterliche Entscheidungen sanktioniert werden könnten.
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistet, dass der Einzelne im konkreten Fall vor einem Richter steht, der diese Voraussetzungen erfüllt (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 21, 139 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
Ihre Unabhängigkeit wird dadurch gesichert, dass ihnen eine Planstelle an einem bestimmten Gericht zugewiesen ist und zusätzlich garantiert wird, dass die Justizverwaltung nicht die Möglichkeit hat, ihren Einsatzort (Unversetzbarkeit) oder ihre Amtszeit (Unabsetzbarkeit) gegenüber der bei der Ernennung festgelegten Amtsdauer nachträglich gegen ihren Willen zu verändern (stRspr seit BVerfGE 3, 213 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ).
bb) Eine Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch den Einfluss der Exekutive auf die Amtsdauer der Richter auf Zeit wird schon dadurch gemindert, dass eine nachträgliche Verkürzung der Dauer der Amtszeit ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 14, 56 ).
Dies gilt sowohl für eine sechsjährige Amtszeit (vgl. BVerfGE 14, 56 betr. baden-württembergische Gemeinderichter) als auch für die vierjährige Bestellung der Mitglieder von Berufsgerichten (vgl. BVerfGE 18, 241 ; ebenso BVerfGE 26, 186 ; 27, 312 ) und für die Amtszeit von drei Jahren bei ehrenamtlichen Beisitzern in den Landwirtschaftsgerichten (vgl. BVerfGE 42, 206 ).
Der Exekutive wäre damit die verfassungswidrige (vgl. BVerfGE 14, 56 ) Möglichkeit eröffnet, ohne Zwischenschaltung eines Gerichts, wenn auch mittelbar, die Beendigung des Richteramtes herbeizuführen.
Die durch Art. 97 Abs. 1 GG gewährleistete sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ; 139, 64 ).
Art. 97 Abs. 1 GG garantiert in erster Linie Freiheit von Weisungen (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 139, 64 ), erschöpft sich darin jedoch nicht.
Die Begründung von Richterverhältnissen auf Zeit wird dadurch aber nicht in dem Sinne zwingend, dass sie zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Justiz unumgänglich wäre, wie es der begrenzte Einsatz von Richtern auf Probe oder kraft Auftrags zur sicheren Gewinnung qualifizierten Nachwuchses ist (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 14, 156 ;… Staats, DRiG, 2012, § 14 Rn. 1 f.;… Schmidt-Räntsch, DRiG, 6. Aufl. 2009, § 14 Rn. 3) und wie es der Einsatz von abgeordneten Richtern sein kann, wenn vorübergehend ausfallende planmäßige Richter vertreten werden müssen oder ein zeitweiliger außergewöhnlicher Arbeitsanfall aufzuarbeiten ist, ohne dass dies auf eine unzureichende Ausstattung mit Planstellen zurückzuführen ist (vgl. BVerfGE 14, 156 ).
Zum Wesen der richterlichen Tätigkeit nach dem Grundgesetz gehört es, dass sie von einem nichtbeteiligten Dritten in persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit ausgeübt wird (vgl. BVerfGE 3, 377 ; 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 67, 65 ; 87, 68 ; 103, 111 ).
Die richterliche Neutralität darf insbesondere nicht durch eine mit Art. 20 Abs. 2 und Art. 92 GG unvereinbare personelle Verbindung zwischen Ämtern der Rechtspflege und Verwaltung in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 10, 200 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 27, 312 ; 54, 159 ).
- BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09
R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig
Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidungen frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 ).Die sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 17, 252 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).
- BVerfG, 14.07.2016 - 2 BvR 661/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung eines Richters am …
Der Richter ist nach Art. 97 Abs. 1 GG weisungsunabhängig; seine sachliche Unabhängigkeit wird durch die Garantie der persönlichen Unabhängigkeit in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell gesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; stRspr).Die gesetzliche Anordnung des Amtsverlustes bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung und die Entfernung aus dem Amt im Rahmen eines förmlichen Dienststrafverfahrens sind mit Art. 97 Abs. 2 GG vereinbar, weil die vorzeitige Beendigung der richterlichen Tätigkeit in beiden Fällen "kraft richterlicher Entscheidung' aus Gründen und unter den Formen, welche die Gesetze bestimmen, erfolgt (vgl. schon BVerfGE 14, 56 ).
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
(a) Die richterliche Unabhängigkeit setzt nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Art. 92 GG eine institutionelle Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung voraus (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 18, 241 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 54, 159 ; 103, 111 ).Das bedeutet im Wesentlichen, dass die Richter nur an das Gesetz gebunden, also frei von Weisungen sind (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 148, 69 ).
Die persönliche Unabhängigkeit der Richter ist in Art. 97 Abs. 2 GG institutionell abgesichert (vgl. BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 42, 206 ; 87, 68 ).
Als Minimum wird vorausgesetzt, dass Richterinnen und Richter vor Ablauf ihrer Amtszeit nur unter den gesetzlich bestimmten Voraussetzungen und gegen ihren Willen nur kraft richterlicher Entscheidung abberufen werden können (vgl. BVerfGE 14, 56 ; 26, 186 ; 38, 139 ; 42, 206 ).
- BVerfG, 03.06.2022 - 1 BvR 2103/16
CAS-Schiedsklausel nichtig - Claudia Pechstein kann vor deutschen staatlichen …
- BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am BGH …
Die sachliche Unabhängigkeit der Richter wird durch die in Art. 97 Abs. 1 GG ausgesprochene Weisungsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert (dazu BVerfGE 3, 213 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 31, 137 ; 36, 174 ) und mit der in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten persönlichen Unabhängigkeit durch prinzipielle Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit abgesichert ( BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 14, 156 ; 17, 252 ; 87, 68 ). - BVerfG, 11.11.2021 - 2 BvR 1473/20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorhalt und Ermahnung im Zusammenhang mit …
- BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
- BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15
Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die …
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
- BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63
Ärztekammern
- BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68
Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG
- BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60
Verwaltungsstrafverfahren
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- OLG Karlsruhe, 25.03.1981 - 3 REMiet 2/81
Prüfung der Entscheidungserheblichkeit bei einem Vorlagebeschluss im …
- BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91
Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der …
- BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG
- BVerfG, 09.03.2022 - 2 BvR 91/22
Entlassung einer Richterin aus dem Dienstverhältnis
- BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
- BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
- OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 25/08
Unzulässigkeit eines Vergabenachprüfungsverfahrens mangels Vorliegens eines …
- BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05
Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …
- BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11
Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen Justiz begründet keine …
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
- BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 225/13
Verletzung des Willkürverbots durch Amtsenthebung einer ehrenamtlichen Richterin …
- BSG, 17.12.2018 - B 1 SF 2/15 S
Sozialgerichtliches Verfahren - Amtsenthebung eines ehrenamtlichen Richters - …
- BVerfG, 24.05.1983 - 2 BvR 546/83
Verfassungsmäßigkeit des Berufungsausschlusses in Asylverfahren
- OLG Naumburg, 03.03.2000 - 1 Verg 2/99
Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung
- OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; …
- BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 2/65
Kassenarzt als Landessozialrichter - Kassenarzt als Bundessozialrichter - …
- BVerwG, 22.07.1988 - 5 B 115.88
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Flurbereinigungsgericht als …
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 92.65
Veranlagung zur Zahlung von Vergnügungssteuer - Anschaffung als Grundlage für die …
- VG Sigmaringen, 20.09.2016 - 4 K 5302/15
Besoldung des Bezirksnotars
- OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17
Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem …
- OLG Naumburg, 31.01.2011 - 2 Verg 1/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit für eine Entscheidung in einem …
- BGH, 05.06.1967 - II ZR 128/65
Urteil über die Grundlage der Gesellschaft
- VGH Hessen, 23.11.1990 - 12 TH 1760/90
Asylverfahren: Beschwerdeausschluß durch AsylVfG § 10 Abs 3 S 8 - Anwendung auf …
- BVerwG, 18.12.1990 - 5 C 36.90
Flurbereinigung - Vorschriftsmäßige Gerichtsbesetzung - Gerichtsbesetzung
- BVerfG, 22.07.1970 - 2 BvL 8/70
Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Übertragung der …
- BVerwG, 20.10.1966 - VI C 62.64
Vermögensrechtliche Ansprüche der Berufssoldaten - Aufrechterhaltung des …
- VGH Baden-Württemberg, 27.11.2002 - 1 S 2080/02
Entbindung als Beamtenbeisitzer
- BVerwG, 09.10.1973 - V CB 71.72
Vorschriftsmäßige Besetzung eines Flurbereinigungsgerichts - Gewährleistung der …
- BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- BVerwG, 25.11.1964 - V C 60.63
Unvorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung des Anspruchs auf den …
- VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03
Recht der Richter; Recht der Richter; Antragsbefugnis; Dienstaufsicht; …
- BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung
- VGH Hessen, 16.02.1995 - 1 TG 2664/94
Vergabe der Stelle eines Vorsitzenden des Flurbereinigungsgerichtes
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 148.63
Veranschlagung einer Vergnügungsteuer für Musikautomaten - Verletzung der …
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 86.65
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
- SG Duisburg, 28.10.2022 - S 37 R 863/20
- BVerfG, 20.01.1970 - 2 BvR 149/65
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Einsetzung von Berufsgerichten und die …
- StGH Bremen, 08.02.1969 - St 2/68
Beschwerde der Deutschen Friedensunion gegen einen Beschluß des …
- BVerwG, 18.12.1968 - C 62.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 87.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 26.05.1967 - VII C 93.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.01.1968 - II C 15.65
Anfechtung von Dienststrafverfügungen vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten - …
- BVerwG, 14.01.1965 - I C 71.62
Beschlagnahme eines unbebauten Grundstücks für die britischen Streitkräfte im …
- BVerwG, 05.11.1964 - V C 60.63
- OLG Dresden, 18.10.1994 - 4 W 581/94
Aussetzung im Verfahren nach Art. 233 § 2b Abs. 3 EGBGB
- BGH, 13.02.1968 - 1 StR 613/67
Revisionsgerichtliche Beanstandung der Mitwirkung eines Bundestagsmitgliedes als …
- BGH, 14.12.1966 - VIII ZR 78/64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
Verfassungsmäßigkeit des Fehlens einer Nichtzulassungsbeschwerde in allgemeinen …
- OLG Köln, 10.01.1986 - Ss 732/85
Nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Entscheidung durch …