Rechtsprechung
BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 26 Abs. 2 GVG; § 29 a Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; § 92 BVerfGG
Recht auf den gesetzlichen Richter (Zuständigkeit; Jugendschutzsachen; Verkauf von Cannabis an einen 15-jährigen Jugendlichen; keine willkürliche Annahme der Zuständigkeit des Schöffengerichts); Begründung der Verfassungsbeschwerde (mangelhafte Darlegung der ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Eröffnungszuständigkeit des Schöffengerichts bei Straftat nach § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG 1981 (Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche) und Zuständigkeitsregelung der §§ 26 Abs 1 S 1 GVG, 209a Nr 2 Buchst b StPO
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der zusätzlichen Zuständigkeit des Jugendgerichts nach § 26 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG); Materieller Gewährleistungsgehalt von Art. 101 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz (GG); Rechtmäßigkeit der Eröffnung eines Hauptverfahrens vor dem Schöffengericht bei ...
- Judicialis
GVG § 26 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gladbeck, 17.02.2005 - 6 Ls 11 Js 483/04
- AG Gladbeck, 17.02.2005 - 6 Ls 406/04
- OLG Hamm, 21.12.2005 - 3 Ss 405/05
- BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 40
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.). - BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 82, 286 ; 89, 28 m.w.N.). - BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.). - BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 110/06
Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.).