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   BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24   

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BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24 (https://dejure.org/2024,5921)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2024 - 1 BvR 288/24 (https://dejure.org/2024,5921)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2024 - 1 BvR 288/24 (https://dejure.org/2024,5921)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 10.03.2022 - 1 BvR 484/22

    Mangels substantiierten Aufzeigens einer möglichen Grundrechtsverletzung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Darüber hinaus legt die Beschwerdeführerin nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechend dar, dass das Landessozialgericht die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen an das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4 f.) verfehlt hätte.

    Die Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilverfahren dürfen grundsätzlich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 5, 237 ; 20, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4).

    Die Durchführung einer Folgenabwägung statt der von § 86b Abs. 2 Satz 4 SGG in Verbindung mit § 920 Abs. 2 ZPO verlangten Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache steht unter der Bedingung, dass eine diesen Anforderungen entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juni 2020 - 1 BvR 2846/16 -, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 5).

    Wenn die Fachgerichte die Erfolgsaussichten in der Hauptsache geprüft haben, ist für eine Folgenabwägung kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 5).

    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist auch im Eilverfahren Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 10 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Darüber hinaus legt die Beschwerdeführerin nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechend dar, dass das Landessozialgericht die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen an das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4 f.) verfehlt hätte.

    Die Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilverfahren dürfen grundsätzlich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 5, 237 ; 20, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Nur in besonderen Konstellationen bedarf es einer eingehenderen oder gar erschöpfenden Prüfung (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Darüber hinaus legt die Beschwerdeführerin nicht den Anforderungen der § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechend dar, dass das Landessozialgericht die sich aus Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG ergebenden Anforderungen an das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 126, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4 f.) verfehlt hätte.
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Die Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilverfahren dürfen grundsätzlich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 5, 237 ; 20, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Nur in besonderen Konstellationen bedarf es einer eingehenderen oder gar erschöpfenden Prüfung (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 06.08.2014 - 1 BvR 1453/12

    Nichtannahmebeschluss: Anforderungen an die Glaubhaftmachung der Bedürftigkeit im

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Wenn die Fachgerichte die Erfolgsaussichten in der Hauptsache geprüft haben, ist für eine Folgenabwägung kein Raum (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 6. August 2014 - 1 BvR 1453/12 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 5).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Die Entscheidungen im fachgerichtlichen Eilverfahren dürfen grundsätzlich auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (vgl. BVerfGE 126, 1 ; BVerfGK 5, 237 ; 20, 196 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2022 - 1 BvR 484/22 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Nur in besonderen Konstellationen bedarf es einer eingehenderen oder gar erschöpfenden Prüfung (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ).
  • BVerfG, 20.01.2022 - 2 BvR 2467/17

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen betreffend die Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2024 - 1 BvR 288/24
    Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts richtet, ist sie unzulässig, da diese Entscheidung durch den Beschluss des Landessozialgerichts prozessual überholt ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. November 2020 - 1 BvR 836/20 -, Rn. 13; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Januar 2022 - 2 BvR 2467/17 -, Rn. 20).
  • BVerfG, 27.11.2020 - 1 BvR 836/20

    Verfassungsbeschwerde gegen den im einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgten

  • BVerfG, 04.06.2020 - 1 BvR 2846/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung sozialgerichtlichen

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