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   BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20   

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BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20 (https://dejure.org/2021,36339)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.2021 - 1 WB 22.20 (https://dejure.org/2021,36339)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 1 WB 22.20 (https://dejure.org/2021,36339)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

  • rechtsportal.de

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 23.05.2019 - 1 WB 8.19

    Unterlassen weiterer disziplinarer Ermittlungen gegen einen Vorgesetzten durch

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).

    Ein Soldat hat auch aus § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO keinen Anspruch auf disziplinares Tätigwerden (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27 und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 18).

    Mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht allein verlangt werden, dass die Verpflichtung zur disziplinaren Behandlung eines Falles isoliert ausgesprochen wird (BVerwG, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 1 WBO; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22).

    Das Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung stellt grundsätzlich keine selbstständig anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich einen vorbereitenden verfahrensinternen Schritt für eine Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle dar und ist daher inzident im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme zu prüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 28 und vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 WB 51.06

    Dienstaufsicht; Dienstaufsichtsbeschwerde; Maßnahme.

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Der einzelne Soldat hat deshalb auch keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Maßnahmen im Wege der Dienstaufsicht getroffen werden oder dass eine dienstaufsichtliche Prüfung eingeleitet wird (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. August 2007 - 1 WB 51.06 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 62 Rn. 20, vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 19 und vom 26. November 2020 - 1 WB 75.19 - juris Rn. 26).
  • BVerwG, 13.07.2015 - 1 WB 12.15

    Unterlassen einer Stellenausschreibung; Dienstpostenbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Die Art und Weise der Verfahrensbehandlung stellt für sich genommen keinen statthaften Beschwerdegegenstand dar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2015 - 1 WB 12.15 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.2018 - 1 WNB 5.17

    Akzessorietät; Beifügen der Beschwerdebescheide; Kostenentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Die Vorschrift des § 19 Abs. 2 WBO ist akzessorischer Natur, das heißt sie eröffnet den zusätzlichen Ausspruch einer Verpflichtung zur disziplinaren Würdigung nur dann, wenn gleichzeitig eine materielle Entscheidung in einem Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung getroffen wird (BVerwG, Beschluss vom 26. Februar 2018 - 1 WNB 5.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 99 Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht;

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 1 WBO; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22).
  • BVerwG, 23.02.2010 - 1 WB 63.09

    Abhilfe; Abhilfemaßnahme; Beschwerdebescheid; Disziplinarmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Ein Soldat hat auch aus § 13 Abs. 2 Satz 1 WBO keinen Anspruch auf disziplinares Tätigwerden (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Februar 2010 - 1 WB 63.09 - Buchholz 450.1 § 13 WBO Nr. 2 Rn. 27 und vom 23. Mai 2019 - 1 WB 8.19 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 1 WBO; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22).
  • BVerwG, 28.02.2019 - 1 WB 16.18

    Vorgaben des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verwendung einer

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Nachprüfung von Anordnungen oder Erlassen auf ihre Rechtmäßigkeit im Sinne eines Normenkontrollverfahrens sieht die Wehrbeschwerdeordnung nicht vor (BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 103 Rn. 12).
  • BVerwG, 14.06.2019 - 1 WB 35.18

    Wechsel eines Oberstabsgefreiten in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des

    Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20
    Das Ergebnis einer ärztlichen Begutachtung stellt grundsätzlich keine selbstständig anfechtbare Maßnahme, sondern lediglich einen vorbereitenden verfahrensinternen Schritt für eine Entscheidung der personalbearbeitenden Stelle dar und ist daher inzident im Rahmen des Rechtsschutzes gegen die Personalmaßnahme zu prüfen (BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 28 und vom 14. Juni 2019 - 1 WB 35.18 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 28.01.2021 - 1 WB 29.20

    Anrechnung des Studiums 'Wirtschaftsrecht LL.B.' auf die

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WB 2.19

    Beschwerden nach der WBO in truppendienstlichen Angelegenheiten; Anspruch auf

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 23.20

    Beurteilung für Reservedienstleistende; Verhalten von Vorgesetzten;

  • BVerwG, 26.11.2020 - 1 WB 75.19

    Sachprüfung der angefochtenen dienstlichen Maßnahmen im Zeitpunkt ihrer

  • BVerwG, 14.07.2004 - 1 WB 4.04

    Wehrfliegerverwendungsfähigkeit; gesundheitliche Eignung; Tauglichkeit;

  • BVerwG, 07.02.1979 - 1 WB 54.78

    Anforderungen an die Feststellung einer Wehrfliegerverwendungsunfähigkeit -

  • BVerwG, 17.08.1977 - 1 WB 128.76

    Bundeswehr - Vorgesetzte - Dienststellen - Zurücknahme einer Beschwerde

  • BVerwG, 14.12.2023 - 1 WB 31.23
    Daraus folgt, dass der Soldat nur solche Maßnahmen und Unterlassungen (§ 17 Abs. 3 Satz 1 WBO) seiner militärischen Vorgesetzten einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen kann, die unmittelbar gegen ihn gerichtet sind oder die - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirken (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Februar 2019 - 1 WB 16.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 103 Rn. 12 und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 22.20 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 113 Rn. 23).
  • BVerwG, 25.04.2023 - 1 WB 42.21

    Versagung einer flugmedizinischen Sondergenehmigung für einen

    Er ist damit insoweit zumindest nicht antragsbefugt und ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis (BVerwG, Beschlüsse vom 28. Januar 2021 - 1 WB 29.20 - juris Rn. 25 und vom 2. Juni 2021 - 1 WB 22.20 - juris Rn. 35).
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