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BVerwG, 12.06.1990 - 1 CB 23.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsanspruch des wissenschaftlichen Mitarbeiters eines Rechtsanwalts beim Bundesgerichtshof (BGH) auf Ausübung der Staatsaufsicht gegenüber der Rechtsanwaltskammer beim BGH - Staatsaufsicht über öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungskörperschaften - Fehlen der ...
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.1990 - 15 A 840/89
- BVerwG, 12.06.1990 - 1 CB 23.90
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.10.1986 - 1 C 44.84
Ausländerrecht - Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Bekenntnis zur …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 1 CB 23.90
Fehlt es somit für eine auf ein derartiges Ziel gerichtete Klage bereits an einer möglichen Rechtsgrundlage, so ist auch die für die Zulässigkeit der Klage nach § 42 Abs. 2 VwGO erforderliche Klagebefugnis nicht gegeben (…vgl. z.B. auch Kopp, VwGO, 8. Auflage, § 42 Rdnr. 49, Anhang § 42 Rdnr. 40), weil offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte der Kläger verletzt sein können (Urteil vom 21. Oktober 1986 - BVerwG 1 C 44.84 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 29). - BVerwG, 01.12.1982 - 9 C 486.82
Verletzung der Rechte eines Verfahrensbeteiligten durch die Durchführung einer …
Auszug aus BVerwG, 12.06.1990 - 1 CB 23.90
Allerdings liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Verfahrensmangel im Sinne des § 133 Nr. 3 VwGO auch dann vor, wenn ein Beteiligter in der mündlichen Verhandlung weder erschienen noch vertreten war, weil er zu ihr nicht ordnungsgemäß geladen war und deshalb an ihr weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten teilnehmen konnte (BVerwGE 66, 311).
- VG Düsseldorf, 19.01.2021 - 7 L 48/21
Kein Anspruch gegenüber dem Gesundheitsministerium auf sofortige Schutzimpfung …
vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 1991, - 1 B 137.90 -, juris: zum (verneinten) Anspruch von Einzelpersonen auf Aufsichtsmaßnahmen von Rechtsanwaltskammern; BVerwG, Beschluss vom12. Juni 1990, - 1 CB 23.90 -, juris: Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern bezweckt nicht die Wahrung individueller Belange; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 1983, - 9 (11) S 12/82 -, juris: zum Privatschulrecht; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. September 1993, - Bs III 334/93 -, juris: zum Medienrecht; OVG NRW, Urteil vom 23. September 2003, - 15 A 1973/98 -, juris Rn. 31: zu den Voraussetzungen kommunalaufsichtlichen Einschreitens. - VG Düsseldorf, 19.01.2021 - 7 L 39/21
Erfolgloser Eilantrag auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2
vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.01.1991, - 1 B 137.90 -, juris, zum (verneinten) Anspruch von Einzelpersonen auf Aufsichtsmaßnahmen von Rechtsanwaltskammern; BVerwG, Beschluss vom 12.06.1990, - 1 CB 23.90 -, juris, Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern bezweckt nicht die Wahrung individueller Belange; VGH Ba-Wü, Urteil vom 20.01.1983, - 9 (11) S 12/82 -, juris, zum Privatschulrecht; OVG Hamburg, Beschluss vom 09.09.1993, - Bs III 334/93 -, juris, zum Medienrecht; zu den Voraussetzungen kommunalaufsichtlichen Einschreitens: OVG NRW, Urteil vom 23.09.2003, - 15 A 1973/98 -, juris Rz. 31. - BVerwG, 08.01.1991 - 1 B 137.90
Anforderungen an die Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - …
Es ist vielmehr anerkannt, daß die standesrechtliche Aufsicht der Rechtsanwaltskammer über ihre Mitglieder nicht der Wahrung individueller Belange, sondern dem öffentlichen Interesse dient (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 16. Februar 1982, NJW 1982, 2011 [VGH Baden-Württemberg 16.02.1982 - 9 S 242/80];… Feuerich, BRAO, 1987, § 73 Rdnr. 41;… Jessnitzer, BRAO, 5. Aufl., § 73 Rdnr. 9), wie auch die Staatsaufsicht über die Rechtsanwaltskammern nicht die Wahrung individueller Belange bezweckt (Beschluß vom 12. Juni 1990 - BVerwG 1 CB 23.90 -).