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   BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18   

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BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18 (https://dejure.org/2019,38961)
BVerwG, Entscheidung vom 28.08.2019 - 2 WD 28.18 (https://dejure.org/2019,38961)
BVerwG, Entscheidung vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 (https://dejure.org/2019,38961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BGB §§ 855, 929, 958 Abs. 2, § 959; SG §§ 7, 11 Abs. 1, § 23 Abs. 1; WDO § 18 Abs. 2, § 58 Abs. 1 Nr. 1, § 59 Satz 2; EGBGB Art. 43 Abs. 1, Art. 46; EMRK Art. 6
    Afghanistan; Auslandseinsatz; Besitzdiener; Betreuungsmaterial; Bezügekürzung; Eigentum; Feldlager; Gebrauchsanmaßung; Materialbewirtschaftung; Truppenversorgungsstabsoffizier; Vereinnahmung; Verfahrensdauer; Zueignungsabsicht; dienstliches Material; herrenlos; nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Disziplinare Ahndung einer grob fahrlässigen Verletzung von Materialbewirtschaftungsvorschriften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 264
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Sie umfasst sowohl die Pflicht zur Beachtung von Dienstvorschriften (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2011 - 2 WD 40.09 - juris Rn. 24) als auch die Pflicht, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 21 m. w. N.).

    In der Rechtsprechung des Senats ist ferner geklärt, dass fahrlässige Pflichtverletzungen grundsätzlich milder zu ahnden sind als vorsätzliche Pflichtverletzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 28).

    Jedoch spricht mit besonderem Gewicht für den Soldaten, dass er sich in sechs Auslandseinsätzen bewährt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 30).

    Bei pflichtenmahnenden Disziplinarmaßnahmen wie einer Bezügekürzung stellt ein gegen Art. 6 EMRK und rechtsstaatliche Grundsätze des Grundgesetzes (Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) verstoßendes überlanges Disziplinarverfahren einen Milderungsgrund dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 38).

    Dies erfordert eine Einzelfallprüfung ohne feste Zeitvorgaben oder abstrakte Orientierungs- und Anhaltswerte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - juris Rn. 38 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 WD 19.18

    Eigenmächtige Abwesenheit; Heranwachsender; Jugendverfehlung; überlange

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Juni 2018 - 2 WD 15.17 - juris Rn. 49 und vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 29 f.).

    Bei der Ermittlung der angemessenen Verfahrensdauer ist nicht nur die Dauer des gerichtlichen Verfahrens, sondern auch die Zeit vor Einleitung des Disziplinarverfahrens zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2019 - 2 WD 19.18 - juris Rn. 45).

  • BVerwG, 12.05.2016 - 2 WD 16.15

    Unterschlagung; Dezentrale Beschaffung; Teileinheitsführer; Vertrauensposition;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    So wie Soldaten Besitzdiener des Bundes hinsichtlich der ihnen dienstlich anvertrauten Sachen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 ), sind sie dies auch im Hinblick auf solches Material, das sie in Ausübung ihrer dienstlichen Tätigkeit einer dienstlichen Verwendung zuführen.

    Erfolgt der vorsätzliche Zugriff im Bereich der dienstlichen Kernpflichten eines Soldaten, wenn etwa auf anvertrautes Gut zugegriffen wird, ist die Entfernung aus dem Dienst Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Mai 2016 - 2 WD 16.15 - BVerwGE 155, 161 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf Gegenstände begründet kein Anvertrautsein (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Auch der Milderungsgrund einer Nachbewährung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 31) liegt nicht vor, weil eine deutliche Leistungssteigerung während des Disziplinarverfahrens angesichts der vorliegenden Beurteilungen und Stellungnahmen der Leumundszeugen nicht festzustellen ist.
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Auch der Milderungsgrund einer Nachbewährung (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48 und vom 14. Februar 2019 - 2 WD 18.18 - juris Rn. 31) liegt nicht vor, weil eine deutliche Leistungssteigerung während des Disziplinarverfahrens angesichts der vorliegenden Beurteilungen und Stellungnahmen der Leumundszeugen nicht festzustellen ist.
  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern können (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 55).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Dazu hat der Senat verschiedene - nicht abschließende - Fallgruppen entwickelt, insbesondere ein Handeln unter schockartig ausgelöstem psychischem Zwang oder unter Umständen, die es als unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten erscheinen lassen, sowie ein Handeln in einer körperlichen oder psychischen Ausnahmesituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 2 WD 16.12

    Zugriff; Zugriffsobjekt; Entsorgung; anvertraut; Anvertrautsein; Materialgruppe;

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Ein Soldat greift nur dann auf einen ihm anvertrauten Gegenstand zu, wenn dieser sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär in seinem Arbeitsbereich befindet und sich der Soldat auch faktisch gewöhnlich mit der Verwahrung und Verwaltung von derartigen Gegenständen befasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43).
  • BVerwG, 03.02.1998 - 2 WD 16.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Vergreifen am Eigentum oder

    Auszug aus BVerwG, 28.08.2019 - 2 WD 28.18
    Dies gilt auch für grob fahrlässige Pflichtverletzungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1998 - 2 WD 16.97 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 19).
  • BVerwG, 14.04.2011 - 2 WD 7.10

    Unterscheidung fahrlässig und vorsätzlich begangener Dienstvergehen; reduziertes

  • BGH, 22.02.2010 - II ZR 286/07

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten

  • BGH, 22.02.2010 - II ZR 287/07

    Zu Eigentum und Pfandrecht an 25 früher in der Bundesrepublik gelagerten

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 30.03.2011 - 2 WD 5.10

    Rechtswidriger Umgang mit Waffen; Maßnahmebemessung; Milderungsgründe in den

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 WD 13.09

    Falsche Beratung eines Vorgesetzten; Verletzung der Pflicht zum treuen Dienen

  • BVerwG, 18.06.2020 - 2 WD 17.19

    "Hitlergruß"; Bagatellisierung des Nationalsozialismus; Freiheitliche

    Insbesondere hat sich der Soldat auch in einem Auslandseinsatz bewährt (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 62).
  • BVerwG, 14.04.2022 - 2 WD 9.21

    Disziplinarische Ahndung des Entzugs und der Unterschlagung dienstlichen

    Dass nach Aussage des Soldaten andere Soldaten - die sogenannten Zugkellerverwalter - über den Schlüssel zu diesem Spind verfügten, schließt den Eigenbesitz des Bundes nicht aus, weil es sich bei ihnen um Besitzdiener nach § 855 BGB handelte (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 ).

    Unvereinbar ist damit, diesem über einen längeren Zeitraum - vorliegend von gut eineinhalb Jahren - die Nutzungsmöglichkeit an Gegenständen zu entziehen, die in dessen Eigentum stehen (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 45).

    Dies gilt auch für Dienstvorschriften, denen kein Befehlscharakter zukommt (BVerwG, Urteile vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 und vom 2. Juli 2020 - 2 WD 9.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 80 ), wie dies bei der seinerzeit maßgeblichen Nr. 802 der Zentralrichtlinie A2-1000/0-0-13 (Materialbewirtschaftung) der Fall war.

    Dabei liegt ein Zugriff auf anvertrautes Material jedoch nur vor, wenn es sich bei gewöhnlichem Ablauf regulär im Arbeitsbereich des Soldaten befindet und dieser sich auch faktisch gewöhnlich mit der Verwahrung und Verwaltung von derartigen Gegenständen befasst (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 2 WD 16.12 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 43); die bloße Möglichkeit des Zugriffs auf Gegenstände begründet kein Anvertrautsein (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 55 m. w. N.).

  • BVerwG, 01.07.2020 - 2 WD 15.19

    Bundeskanzler; Ehrverletzungen von Kameraden; Einstellung des Verfahrens;

    Es handelt sich um Pflichtverletzungen lediglich verbaler Art, die nur fahrlässig begangen worden und darum im Vergleich zu einer vorsätzlichen Begehung milder zu gewichten sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.06.2022 - 2 WD 14.21

    Degradierung eines Soldaten wegen sexueller Belästigung einer Schülerpraktikantin

    aa) Zur Pflicht zum treuen Dienen gehört die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 37 m. w. N.).
  • VG Freiburg, 10.02.2023 - DB 11 K 2236/22

    Dienstvergehen; elektronische Einreichung der Disziplinarklage

    Erforderlich ist vielmehr, dass das Dienstvergehen auf Grund der psychischen Ausnahmesituation als im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Beamten erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.08.2019 - 2 WD 28.18 -, juris Rn. 58).
  • TDG Süd, 22.07.2020 - S 7 VL 7/19

    Beschwerde, Hauptverhandlung, Berufung, Wiedereinsetzung, Rechtsbehelfsbelehrung,

    Zusätzlich sind die gesetzlich normierten Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Sanktion zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (stRspr; vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28/18 -, Rn. 52, juris).

    Im Hinblick auf die Zumessungskriterien Persönlichkeit und bisherige Führung ist zugunsten des früheren Soldaten festzuhalten, dass er ordentliche dienstliche Leistungen erbracht und sich in zwei Auslandseinsätzen bewährt hat (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28/18 -, Rn. 62, juris; BVerwG, Urteil vom 11. Dezem- 1/18 - Rn. 33; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2/18 -, Rn. 30, juris), ebenso, dass er trotz Fachverwendung mehrere Trageberechtigungen, teilweise in mehrfacher Wiederholung, erworben hat.

    Diese ist der seit Jahren bestehenden, allgemein bekannten Überlastung der Truppendienstgerichte geschuldet, welche in die organisatorische Verantwortung des Staates fällt und eine Überlänge des Verfahrens nicht rechtfertigen kann (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28/18 -, Rn. 63 - 68, juris).

  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    Zusätzlich sind die gesetzlichen Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Situation zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 52 m.w.N.).

    Den hervorragenden Leistungen entspricht, dass der Soldat fünf Auslandseinsätze absolviert hat (BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 41, vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 62 m.w.N. und vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - juris Rn. 42 m.w.N.) und ihm das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold für überdurchschnittliche Leistungen verliehen worden ist.

  • BVerwG, 16.01.2020 - 2 WD 2.19

    Augenblickstat; Crowd-and-Riot-Control-Ausbildung; Dienstführerschein; Einheit

    Zusätzlich sind die gesetzlichen Bemessungskriterien für die Bestimmung der konkreten Situation zu gewichten, wenn die Maßnahmeart, die den Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen bildet, dem Wehrdienstgericht - wie hier - hinsichtlich des Disziplinarmaßes einen Spielraum eröffnet (BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 52 m.w.N.).

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit pflichtenmahnenden Nachteilen verbunden, die nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das Sanktionsbedürfnis mindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 64 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.11.2021 - 2 WD 28.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen Untreuetaten eines Stabsunteroffiziers im

    Sie umfasst die Verpflichtung zur Loyalität gegenüber der geltenden Rechtsordnung, vor allem zur Beachtung der Strafgesetze, und die Pflicht, das Vermögen des Dienstherrn zu schützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 37 m.w.N.).

    Entsprechendes gilt bei einem vorsätzlichen Zugriff auf das Eigentum oder Vermögen des Dienstherrn im Bereich der dienstlichen Kernpflichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 54 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 WD 1.19

    Blutprobe; Degradierung; Dienstgradherabsetzung; Nachbewährung; Privatfahrt;

    Dies gilt auch bei einem - wie hier - grob fahrlässigen Handeln (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • BVerwG, 21.09.2023 - 2 WD 5.23

    Dienstgradherabsetzung wegen Missachtung zweier Befehle zur Wahrnehmung von

  • BVerwG, 10.11.2022 - 2 WD 20.21

    Kürzung der Dienstbezüge wegen verbaler sexueller Belästigung einer Kameradin

  • BVerwG, 04.11.2021 - 2 WD 25.20

    Disziplinarmaßnahme bei Aufbewahren einer Hakenkreuz-Tasse in einer Kaserne

  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

  • BVerwG, 04.05.2021 - 2 WD 16.20

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen wiederholtem unterlaubten Fernbleibens vom

  • TDG Süd, 06.10.2020 - S 2 VL 27/19

    Hauptverhandlung, Leistungen, Dienstvergehen, Freiheitsstrafe, Besoldungsgruppe,

  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

  • BVerwG, 21.12.2020 - 2 WDB 12.20

    Vorzeitige Auszahlung einer einbehaltenen Übergangsbeihilfe auf Antrag eines

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