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   BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22   

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BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22 (https://dejure.org/2023,46126)
BayObLG, Entscheidung vom 12.10.2023 - 5 I 17/22 (https://dejure.org/2023,46126)
BayObLG, Entscheidung vom 12. Oktober 2023 - 5 I 17/22 (https://dejure.org/2023,46126)
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    BRAO § 7 Nr. 5
    Klage auf Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft nach freiwilliger Rückgabe der Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 1999; Versagung der Zulassung wegen Unwürdigkeit; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das persönliche Vermögen

 
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  • BGH, 01.02.2021 - AnwZ (Brfg) 14/20

    Erfolglosigkeit der Berufung mangels geltend gemachten Zulassungsgrund

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Eine Straftat mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts setzt nicht zwingend voraus, dass der Kläger zu den Zeitpunkten der Begehung der Straftat auch als Rechtsanwalt zugelassen war (BGH, Beschluss vom 01. Februar 2021 - AnwZ (Brfg) 14/20, juris Rn. 9).

    Dass der Kläger im Zeitpunkt der Begehung der Straftat nicht Rechtsanwalt war, entlastet ihn nicht maßgeblich, denn entscheidend ist, dass der Kläger eine Pflicht verletzte, deren Einhaltung zu den zentralen beruflichen Aufgaben eines (späteren) Rechtsanwalts gehört hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 01. Februar 2021, aaO).

  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 41/21

    Ungültigerklärung der Wahl eines Rechtsanwalts zum Vorstand der

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf die beigezogenen Personal- und Sachakten, die beigezogenen Akten der Strafverfahren des Amtsgerichts München, Az. 1117 Ds 307 Js 48433/10 und 852 Ds 254 Js 118787/13, die beigezogene Akte des Wahlanfechtungsverfahrens BayAGH III - 4 - 9/20 und BGH AnwZ (Brfg) 41/21 und auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.10.2023, in der der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter angehört wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten.

    Das Urteil des BGH im Verfahren AnwZ (Brfg) 41/21, veröffentlicht unter dem Entscheidungsdatum 12.09.2022 (vgl. juris), mit dem der BGH die vom 24. April bis 10. Mai 2020 durchgeführte Wahl zum Vorstand der Beklagten teilweise für ungültig erklärt hat, steht dem nicht entgegen.

  • AGH Bayern, 22.07.2021 - BayAGH III - 4 - 9/20

    Amtsniederlegung eines Vorstandsmitglieds einer Anwaltskammer stellt keinen

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Wegen der weiteren Einzelheiten wird Bezug genommen auf die zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, auf die beigezogenen Personal- und Sachakten, die beigezogenen Akten der Strafverfahren des Amtsgerichts München, Az. 1117 Ds 307 Js 48433/10 und 852 Ds 254 Js 118787/13, die beigezogene Akte des Wahlanfechtungsverfahrens BayAGH III - 4 - 9/20 und BGH AnwZ (Brfg) 41/21 und auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 12.10.2023, in der der Kläger und sein Prozessbevollmächtigter angehört wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme erhielten.

    Aus der beigezogenen Akte zum Wahlanfechtungsverfahren ist ersichtlich, dass der BGH in der mündlichen Verhandlung am 12.09.2022 kein Urteil verkündete, vielmehr die Verhandlung mit dem Beschluss endete, dass eine Entscheidung zugestellt werde (Bl. 398/400 der Akte BayAGH III - 4 - 9/20).

  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bzw. bei Entscheidung nach mündlicher Verhandlung dieser Zeitpunkt (BGH, Urteil vom 09. Februar 2015 - AnwZ (Brfg) 16/14, juris Rn. 8; Weyland/Vossebürger, aaO, BRAO § 7 Rn. 37 f.).
  • BVerfG, 22.10.2017 - 1 BvR 1822/16

    "Unwürdig" für den Anwaltsberuf?

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - AnwZ (Brfg) 18/21, juris Rn. 9/10 m.w.N., Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 10/11; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2017, NJW 2017, 3704 , Rn. 25 ff.) ist gemäß § 7 Nr. 5 BRAO die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.
  • BGH, 23.09.2016 - AnwZ (Brfg) 34/16

    Anwaltgerichtliches Verfahren wegen Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung:

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Das einzuhaltende Verfahren ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz , auf welches die Vorschrift des § 32 BRAO verweist, soweit nichts anderes bestimmt ist (BGH, Beschluss vom 23. September 2016 - AnwZ (BrfG) 34/16, juris Rn. 20 m.w.N.).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 70/17

    Anspruch eines aus der Rechtsanwaltschaft ausgeschlossenen Rechtsanwalts auf

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 19. August 2021 - AnwZ (Brfg) 18/21, juris Rn. 9/10 m.w.N., Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 70/17, juris Rn. 10/11; BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2017, NJW 2017, 3704 , Rn. 25 ff.) ist gemäß § 7 Nr. 5 BRAO die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, wenn sich der Bewerber eines Verhaltens schuldig gemacht hat, das ihn unwürdig erscheinen lässt, den Beruf des Rechtsanwalts auszuüben.
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 50/17

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    Hier kommt jedoch allenfalls ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2019 - AnwZ (Brfg) 50/17, juris Rn. 34), so dass - wie bei der Anfechtungsklage - die formelle und materielle Rechtmäßigkeit des ablehnenden Bescheids zu prüfen ist (BeckOK VwGO/Decker, 66. Ed. 1.7.2023, § 113 Rn. 70).
  • BGH, 09.11.2009 - AnwZ (B) 13/09

    Sofortige Beschwerde gegen eine Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft;

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    aa) Im Falle der Anfechtung der Wahl des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung von einer wirksamen Wahl auszugehen, d.h. die Unwirksamkeit gilt erst von dem Zeitpunkt an, an dem die Ungültigkeitserklärung durch das Gericht rechtskräftig geworden ist (Wirkung ex nunc) (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 15/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 13/09, juris Rn. 9; Weyland/Kilimann, 10. Aufl. 2020, BRAO § und Beschlüsse">112f Rn. 51).
  • BGH, 03.07.2018 - AnwZ (Brfg) 15/18

    Postulationsfähigkeit eines als Rechtsanwalt tätigen Beteiligten i.R.d.

    Auszug aus BayObLG, 12.10.2023 - 5 I 17/22
    aa) Im Falle der Anfechtung der Wahl des Vorstands einer Rechtsanwaltskammer ist bis zur rechtskräftigen Entscheidung von einer wirksamen Wahl auszugehen, d.h. die Unwirksamkeit gilt erst von dem Zeitpunkt an, an dem die Ungültigkeitserklärung durch das Gericht rechtskräftig geworden ist (Wirkung ex nunc) (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2018 - AnwZ (Brfg) 15/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 9. November 2009 - AnwZ (B) 13/09, juris Rn. 9; Weyland/Kilimann, 10. Aufl. 2020, BRAO § und Beschlüsse">112f Rn. 51).
  • BGH, 19.08.2021 - AnwZ (Brfg) 18/21

    Beantragung die Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung

  • BGH, 01.03.1993 - AnwZ (B) 49/92

    Verzicht auf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgund eines Verbrechens wegen

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 38/94

    Wiederzulassung - Untreuehandlungen - Anwaltsberuf

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