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   BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87   

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https://dejure.org/1987,4035
BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
BayObLG, Entscheidung vom 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Januar 1987 - BReg. 3 Z 1/87 (https://dejure.org/1987,4035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1846; FGG §§ 64f, 64g
    Bestand einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung über eine freiheitsentziehende Maßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Augsburg - 5 T 4559/86
  • BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1987, 357
  • BayObLGZ 1987 Nr. 2
  • BayObLGZ 1987, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • RG, 18.05.1909 - IV 248/08
    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    c) Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter (RGZ 71, 162/168); sie soll ausschließen, dass bei einer Verhinderung des Vormunds der Mündel durch die fehlende Vertretung rechtliche Nachteile erleidet (Soergel/Damrau BGB 11. Aufl. RdNr.1, MünchKomm/Zagst BGB RdNrn.1 und 2, je zu § 1846).

    Steht hingegen bereits zu dem Zeitpunkt, in welchem über eine solche Maßregel zu entscheiden ist, fest, dass die Verhinderung des Vormunds länger als drei Monate (vgl. § 64f Abs. 2 Satz 3 FGG ) dauern wird oder ist dies mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, so ist in einem solchen Fall die unverzügliche Bestellung eines Ergänzungspflegers gemäß § 1909 BGB zwingend geboten und kann nicht durch eine Maßnahme nach § 1846 BGB endgültig ersetzt werden (RGZ 71, 162/169); jedenfalls ist eine auf § 1846 BGB gestützte einstweilige freiheitsentziehende Maßregel auch bei dieser Fallgestaltung nur solange vollziehbar, bis der Ergänzungspfleger hinsichtlich der Unterbringung tätig geworden ist.

  • BayObLG, 27.05.1986 - BReg. 3 Z 69/86

    Voraussetzungen der vorläufige Unterbringung

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Gegen die Unterbringung eines Mündels in einer geschlossenen Anstalt im Wege einer einstweiligen Maßregel nach §§ 1846 BGB ist die nichtfristgebundene Beschwerde und im weiteren Verlauf des Verfahrens die ebenfalls unbefristete weitere Beschwerde statthaft (§ 27 FGG ; vgl. BayObLGZ 1986, 174/176; Bumiller/Winkler FGG 3.Aufl. § 64g Anm. 3).
  • BGH, 13.01.1953 - IV ZB 94/52

    Freiwillige Gerichtsbarkeit Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers bedarf, wenn nur aus der Beschwerdeschrift zu ersehen ist, gegebenenfalls auch im Wege der Auslegung, wer die Beschwerde verfolgt (BGHZ 48, 88/94; 8, 299/301; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/Herbst § 11 FGG Anm.3a; vgl. BayObLGZ 1976, 381/42).
  • BGH, 09.06.1967 - IV ZB 663/66

    Weitere Beschwerde einer Behörde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Demgemäß ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, dass die Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz nicht der Unterschrift des Beschwerdeführers bedarf, wenn nur aus der Beschwerdeschrift zu ersehen ist, gegebenenfalls auch im Wege der Auslegung, wer die Beschwerde verfolgt (BGHZ 48, 88/94; 8, 299/301; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/Herbst § 11 FGG Anm.3a; vgl. BayObLGZ 1976, 381/42).
  • OLG Stuttgart, 09.07.1974 - 8 W 201/74
    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Es kann hier offenbleiben, ob auch eine zu Protokoll des Richters eingelegte Erstbeschwerde dem Formerfordernis des § 21 Abs. 2 FGG - Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle - gerecht wird (vgl. hierzu: BGH Rpfleger 1982, 411; 1957, 346; RGZ 110, 311; OLG Stuttgart NJW 1974, 2052; KGJ 43, 1; Jansen RdNr.9, Keidel/Kuntze,Winkler RdNr. 5, je zu § 21 ; Schlegelberger FGG 7.Aufl. § 21 RdNr. 3); jedenfalls ist aber die Einlegung zu Protokoll des Richters dann zur Wahrung der Form ausreichend, wenn das Protokoll den Anforderungen einer Beschwerdeschrift im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG entspricht (Jansen aaO; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 21 FGG Anm.2b).
  • RG, 19.03.1925 - IV B 9/25

    Form der Beschwerde

    Auszug aus BayObLG, 16.01.1987 - BReg. 3 Z 1/87
    Es kann hier offenbleiben, ob auch eine zu Protokoll des Richters eingelegte Erstbeschwerde dem Formerfordernis des § 21 Abs. 2 FGG - Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle - gerecht wird (vgl. hierzu: BGH Rpfleger 1982, 411; 1957, 346; RGZ 110, 311; OLG Stuttgart NJW 1974, 2052; KGJ 43, 1; Jansen RdNr.9, Keidel/Kuntze,Winkler RdNr. 5, je zu § 21 ; Schlegelberger FGG 7.Aufl. § 21 RdNr. 3); jedenfalls ist aber die Einlegung zu Protokoll des Richters dann zur Wahrung der Form ausreichend, wenn das Protokoll den Anforderungen einer Beschwerdeschrift im Sinne des § 21 Abs. 2 FGG entspricht (Jansen aaO; Bumiller/Winkler § 21 Anm.2a; Bassenge/ Herbst FGG/ RPflG 4.Aufl. § 21 FGG Anm.2b).
  • OLG Schleswig, 16.05.2001 - 2 W 96/01

    Vorläufige Unterbringung - Dauer - Entscheidung des gleichzeitig bestellten

    Nach § 1846 BGB kommt eine gerichtliche Anordnung der Unterbringung nur so lange in Betracht, wie ein bestellter Betreuer an der Entscheidung über die Unterbringung gehindert ist (BayObLGZ 1987, 7, 9).

    Die Vorschrift des § 1846 BGB hat Ausnahmecharakter; sie ist daher restriktiv zu handhaben; eine entsprechende Anwendung in Fällen pflichtwidriger Entscheidungen des Betreuers über die Unterbringung kommt nicht in Betracht (vgl. dazu grundsätzlich BayObLGZ 1987, 7, 8 f; Jürgens/Kröger/Marschner/Winterstein, Das neue Betreuungsrecht, 4. Auflage, Rn. 564; Holzhauer/Reinicke, Betreuungsrecht, § 70 h FGG, Rn. 3; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, § 70 h, Rn. 18; Palandt/Diederichsen, 60. Auflage, § 1846, Rn. 2; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 637).

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