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   BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91   

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https://dejure.org/1992,7691
BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91 (https://dejure.org/1992,7691)
BayObLG, Entscheidung vom 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91 (https://dejure.org/1992,7691)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Februar 1992 - BReg. 2 Z 158/91 (https://dejure.org/1992,7691)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit; Kosten für den Umbau der Abwasserbeseitigungsanlage einer Wohnanlage; Zur Verwendung eines von den Wohnungseigentümern erstittenen Entschädigungsbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1992, 286
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
    Dabei ist zusätzlich zu bedenken, daß es dem Antragsteller und F. als den allein von der mangelhaften Schallisolierung betroffenen Wohnungseigentümern offengestanden wäre oder vielleicht auch noch offensteht, gegen den Bauträger gerichtlich vorzugehen, um eine Verbesserung des Schallschutzes oder einen Geldausgleich für die Lärmbelästigung zu erreichen (vgl. BGHZ 110, 258/259; BGH NJW 1991, 2480/2482).

    Denn allein den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit steht die Entscheidung darüber zu, wie ein solcher Entschädigungsbetrag verwendet werden soll (BGH NJW 1983, 453 ; WPM 1986, 837/838; BGHZ 110, 258/260 und 262).

  • BGH, 02.10.1991 - V ZB 9/91

    Beteiligteneigenschaft der Wohnungseigentümer bei Geltendmachung von

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
    Dabei ist zusätzlich zu bedenken, daß es dem Antragsteller und F. als den allein von der mangelhaften Schallisolierung betroffenen Wohnungseigentümern offengestanden wäre oder vielleicht auch noch offensteht, gegen den Bauträger gerichtlich vorzugehen, um eine Verbesserung des Schallschutzes oder einen Geldausgleich für die Lärmbelästigung zu erreichen (vgl. BGHZ 110, 258/259; BGH NJW 1991, 2480/2482).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 53/82

    Geltendmachung von Mängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
    Denn allein den Wohnungseigentümern in ihrer Gesamtheit steht die Entscheidung darüber zu, wie ein solcher Entschädigungsbetrag verwendet werden soll (BGH NJW 1983, 453 ; WPM 1986, 837/838; BGHZ 110, 258/260 und 262).
  • BGH, 10.03.1965 - IV ZB 59/65

    Verkehrssicherungspflicht der Eltern im Hinblick auf Kinderspielzeug

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
    Die zu Protokoll des Amtsgerichts T. abgegebene Erklärung, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht am 27.11.1991 eingegangen ist, war sowohl verspätet (§ 29 Abs. 2 , § 22 Abs. 1 FGG ) als auch formunwirksam, weil zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 11 FGG nach § 29 Abs. 4 , § 21 Abs. 2 FGG nur die Geschäftsstelle eines im konkreten Verfahren zuständigen Gerichts befugt ist (BGH NJW 1965, 1182 f.; KG FamRZ 1988, 877; BayObLG bei Goerke …
  • KG, 22.12.1987 - 1 W 6501/87

    Bestellung eines Abwesenheitspflegers für die Zeit der Inhaftierung in der

    Auszug aus BayObLG, 20.02.1992 - BReg. 2 Z 158/91
    Die zu Protokoll des Amtsgerichts T. abgegebene Erklärung, die beim Bayerischen Obersten Landesgericht am 27.11.1991 eingegangen ist, war sowohl verspätet (§ 29 Abs. 2 , § 22 Abs. 1 FGG ) als auch formunwirksam, weil zur Entgegennahme der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit abweichend von der allgemeinen Vorschrift des § 11 FGG nach § 29 Abs. 4 , § 21 Abs. 2 FGG nur die Geschäftsstelle eines im konkreten Verfahren zuständigen Gerichts befugt ist (BGH NJW 1965, 1182 f.; KG FamRZ 1988, 877; BayObLG bei Goerke …
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