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   BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92   

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https://dejure.org/1992,2748
BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92 (https://dejure.org/1992,2748)
BayObLG, Entscheidung vom 21.05.1992 - 3Z AR 27/92 (https://dejure.org/1992,2748)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Mai 1992 - 3Z AR 27/92 (https://dejure.org/1992,2748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtG Art. 9 § 5 Abs. 2 S. 3; FGG § 65 Abs. 4
    Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betreuungssache; Anhängig; Vormund; Gericht; Pfleger; Betreuungsgesetz; Vormundschaft; Vorläufig; Gebrechlichkeitspflegschaft; Wirkungskreis; Wahrnehmung; Pflichten

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Abgabe zum 1.1.1992

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2430
  • MDR 1992, 780
  • FamRZ 1992, 1088
  • Rpfleger 1992, 480
  • BayObLGZ 1992, 156
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.02.1992 - 3Z AR 3/92

    Zuständigkeitswechsel infolge des Inkrafttretens des Betreuungsgesetzes

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 FGG in entsprechender Anwendung, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1; BayObLGZ 1992 Nr. 11 = NJW 1992, 1243 f.).

    Die Erfüllung dieser Pflichten, auch wenn sie zeitweise in einem Unterlassen bestehen, ist laufend vom Vormundschaftsgericht zu beaufsichtigen (vgl. § 1915 Abs. 1, 1897 Satz 1, § 1837 Abs. 1 BGB a.F.; § 19081 Abs. 1 Satz § 1837 Abs. 2 Satz 1 BGB ; BayObLG NJW 1992, 1243/1244 m.w.Nachw.).

    Der Gesetzgeber wollte also mit der Übergangsregelung ersichtlich alle alten Zuständigkeiten beseitigen, um zu erreichen, dass wegen der umfangreichen neuen Anhörungspflichten des - Vormundschaftsgerichts auch in den beim Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes bereits anhängigen Verfahren diese möglichst nahe am Aufenthaltsort des Betroffenen geführt werden (BayObLG NJW 1992, 1243/1244 m.w.Nachw.).

  • BayObLG, 12.01.1989 - AR 3 Z 111/88
    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist zur Entscheidung zuständig, weil die am Abgabestreit beteiligten Amtsgerichte in verschiedenen bayerischen Landgerichtsbezirken liegen (§ 46 Abs. 2 Satz 1 FGG in entsprechender Anwendung, § 199 Abs. 2 Satz 2 FGG , Art. 11 Abs. 3 Nr. 1 AGGVG ; vgl. BayObLGZ 1989, 1; BayObLGZ 1992 Nr. 11 = NJW 1992, 1243 f.).
  • BayObLG, 22.12.1987 - AR 3 Z 103/87

    Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei der Anordnung einer

    Auszug aus BayObLG, 21.05.1992 - 3Z AR 27/92
    Die neue Zuständigkeitsregelung (§ 65 FGG ) stellt ebenso wie die alte (§ 36 FGG , § 38 FGG a.F.;vgl. BayObLGZ 1987, 463 m.w.Nachw.) auf den Zeitpunkt ab, in welchem das Gericht erstmals mit der Sache befasst wird.
  • BayObLG, 14.01.1998 - 3Z AR 101/97

    Zweckmäßigkeitserwägungen bei der Abgabe eines Betreuungsverfahrens

    Dies gilt auch dann, wenn das abgebende Gericht, wie hier, gemäß Art. 9 § 5 Abs. 2 Satz 3 BtG zuständig geworden ist (vgl. BayObLGZ 1992, 156/161).
  • OLG Bremen, 10.12.1992 - III AR 16/92

    Örtliche Zuständigkeit in einer Betreuungssache nach der Neuregelung der

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