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   BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00   

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https://dejure.org/2001,7196
BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00 (https://dejure.org/2001,7196)
BayObLG, Entscheidung vom 22.01.2001 - 1Z BR 89/00 (https://dejure.org/2001,7196)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Januar 2001 - 1Z BR 89/00 (https://dejure.org/2001,7196)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsbeschwerde; Totschlag; Haftbeschwerde; Zu Protokoll; Elterliche Sorge

  • Judicialis

    FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 29 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 28 Abs. 2, § 29 Abs. 1 Satz 1
    Weitere Beschwerde eines Inhaftierten zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftortes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2040 (Ls.)
  • FGPrax 2001, 91
  • BayObLGZ 2001, 10
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 10.03.1965 - IV ZB 59/65

    Verkehrssicherungspflicht der Eltern im Hinblick auf Kinderspielzeug

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Ein in Haft befindlicher Beteiligter kann generell auch zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftorts weitere Beschwerde einlegen kann (Vorlage an den BGH gemäß § 28 Abs. 2 FGG im Hinblick auf BGH NJW 1965, 1182).

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs kann davon auch dann nicht abgegangen werden, wenn sich der Beschwerdeführer wie hier in Haft befindet (BGH FamRZ 1965, 319 = NJW 1965, 1182 = Rpfleger 1965, 140; BayObLGZ 1965, 2).

    Die Möglichkeit, einen Dritten mit der Einlegung des Rechtsmittels zu beauftragen (vgl. BGH FamRZ 1965, 319/321), setzt andererseits voraus, dass der Inhaftierte eine Person seines Vertrauens findet, die auch zum entsprechenden Tätigwerden bereit ist.

    Die darin liegende Schlechterstellung des Inhaftierten ist nach nunmehriger Auffassung des Senats mit den Zwecken, denen die Regelung des § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG dient (vgl. BGH FamRZ 1965, 319/321), nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1970, 804/805).

    Der Senat will aus diesen Gründen - abweichend von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs FamRZ 1965, 319 - die Zulässigkeit der weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 1 bejahen.

  • BGH, 21.01.1970 - IV ZB 56/69

    Einlegung der weiteren Beschwerde zur Niederschrift des Urkundsbeamten der

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Nur wenn sich der Beschwerdeführer mit seinem Rechtsmittel gegen eine Freiheitsentziehung wendet, haben das Bayerische Oberste Landesgericht und der Bundesgerichtshof eine Einschränkung des § 29 Abs. 1 FGG und eine entsprechende Anwendung des § 7 Abs. 4 FEVG im Unterbringungs- und Verwahrungsverfahren für geboten erachtet, weil dieses Rechtsmittel nicht durch die Freiheitsentziehung, die bekämpft werden soll, erschwert werden dürfe (BGH NJW 1970, 804/805; BayObLGZ 1957, 233; 1964, 330).

    Die Regelung des § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG bringt für den Inhaftierten eine wesentliche Erschwerung des Zugangs zur Rechtsbeschwerdeinstanz mit sich (vgl. BGH NJW 1970, 804/805).

    Die darin liegende Schlechterstellung des Inhaftierten ist nach nunmehriger Auffassung des Senats mit den Zwecken, denen die Regelung des § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG dient (vgl. BGH FamRZ 1965, 319/321), nicht zu rechtfertigen (BGH NJW 1970, 804/805).

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Auch durch die rechtliche Entwicklung kann eine bislang eindeutige und vollständige Regelung lückenhaft und ergänzungsbedürftig werden (BVerfGE 82, 6/12).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Unter Beachtung dieser - im wesentlichen nach 1965, entwickelten - Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möchte der Senat § 29 Abs. 1 Satz 1 FGG dahin einschränkend auslegen, dass ein in Haft befindlicher Beteiligter generell auch zu Protokoll des Amtsgerichts des Haftorts weitere Beschwerde einlegen kann, um den Zugang zur Rechtsbeschwerdeinstanz nicht unverhältnismäßig zu erschweren (vgl. BVerfGE 88, 118/124).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Er ist aber zugleich nach dem Rechtsstaatsprinzip ein allgemeiner Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 50, 1/3; 52, 203/207; 74, 228/234; 80, 103/107; 85, 337/345).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Er ist aber zugleich nach dem Rechtsstaatsprinzip ein allgemeiner Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 50, 1/3; 52, 203/207; 74, 228/234; 80, 103/107; 85, 337/345).
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Er ist aber zugleich nach dem Rechtsstaatsprinzip ein allgemeiner Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 50, 1/3; 52, 203/207; 74, 228/234; 80, 103/107; 85, 337/345).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Er ist aber zugleich nach dem Rechtsstaatsprinzip ein allgemeiner Grundsatz jedes rechtsstaatlichen Gerichtsverfahrens (BVerfGE 50, 1/3; 52, 203/207; 74, 228/234; 80, 103/107; 85, 337/345).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht zunächst auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gestützt (BVerfGE 10, 264/267 f.; 40, 272/274 f.; 41, 23/26).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BayObLG, 22.01.2001 - 1Z BR 89/00
    Diesen Grundsatz hat das Bundesverfassungsgericht zunächst auf die Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG gestützt (BVerfGE 10, 264/267 f.; 40, 272/274 f.; 41, 23/26).
  • BVerfG, 16.12.1975 - 2 BvR 854/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

  • BayObLG, 07.10.1999 - 1Z BR 122/99

    Formerfordernisse der Beschwerde und des Wiedereinsetzungsgesuchs

  • BayObLG, 13.10.1964 - BReg. 1a Z 255/64
  • BayObLG, 13.03.2001 - 2Z BR 23/01

    Rechtsmittelbelehrung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Der verfassungsrechtlich geschützte Anspruch auf einen wirkungsvollen Rechtsschutz, der durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG gewährleistet ist, kann aber nur dann verwirklicht werden, wenn bei Fristversäumung trotz gebotener, aber unterbliebener Rechtsmittelbelehrung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt wird, weil die Fristversäumung im Hinblick auf die fehlende Rechtsmittelbelehrung als unverschuldet angesehen wird (vgl. dazu auch BayObLG, Beschluss vom 22.1.2001, 1Z BR 89/00 = BayObLGZ 2001 Nr. 4).
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