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   EGMR, 05.07.2022 - 1854/22   

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https://dejure.org/2022,19100
EGMR, 05.07.2022 - 1854/22 (https://dejure.org/2022,19100)
EGMR, Entscheidung vom 05.07.2022 - 1854/22 (https://dejure.org/2022,19100)
EGMR, Entscheidung vom 05. Juli 2022 - 1854/22 (https://dejure.org/2022,19100)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1929
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.04.2002 - 5 StR 485/01

    Volksverhetzung durch Strafverteidiger

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 1854/22
    Citing a decision by the Federal Court of Justice (5 StR 485/01, 10 April 2002), they emphasised that such public statements were inherently capable of poisoning the political climate and disturbing public peace.
  • EGMR, 08.11.2012 - 43481/09

    Verbot von Petas Holocaustvergleich: Masttiere sind keine KZ-Häftlinge

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 1854/22
    The Court finds that the applicant's criminal conviction constituted an interference with his freedom of expression as guaranteed by Article 10 of the Convention, which requires strong reasons (see PETA Deutschland v. Germany, no. 43481/09, § 46, 8 November 2012), and that this interference was "prescribed by law" (Section 130 § 3 of the Criminal Code).
  • BVerfG, 21.09.2021 - 1 BvR 1787/20

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 1854/22
    On 21 September 2021 the Federal Constitutional Court declined to accept the applicant's constitutional complaint for adjudication (no. 1 BvR 1787/20), without providing reasons.
  • EGMR, 13.01.2011 - 397/07

    Hoffer und Annen ./. Deutschland

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 1854/22
    397/07 and 2322/07, § 48, 13 January 2011).
  • EGMR, 29.01.2019 - 24973/15

    CANGI c. TURQUIE

    Auszug aus EGMR, 05.07.2022 - 1854/22
    Unless the interpretation is arbitrary or manifestly unreasonable, the Court's role is confined to ascertaining whether the effects of that interpretation are compatible with the Convention (see Cangi v. Turkey, no. 24973/15, § 42, 29 January 2019).
  • BayObLG, 20.03.2023 - 206 StRR 1/23

    Beschluss gegen Patrick H. wegen Volksverhetzung

    Beide aufgezeigte Aspekte der Äußerung, die Überzeichnung eigener Betroffenheit von staatlichen Maßnahmen im heutigen rechtsstaatlichen Deutschland zum Schutz der Bevölkerung und die missachtende Abwertung des Schicksals der in den Lagern internierten Menschen sind jedenfalls im vorliegenden Fall nicht voneinander zu trennen; dies würde zu einer künstlichen Aufspaltung der einheitlichen Äußerung führen (anders Hoven/Obert, NStZ 2022, 331, 334f. für den Fall des Verwendens eines sog. Judensterns mit der Aufschrift "Ungeimpft"; für den Fall eines "Impfen macht frei"-Schildes im Stil des Eingangstores zum KZ Auschwitz jedoch eine Strafbarkeit wohl grundsätzlich bejahend, a.a.O. S. 334; zur Auslegung der Verwendung eines sog. Judensterns mit der Beschriftung "AfD", um eine vergleichbare Verfolgung dieser Partei zu suggerieren, als Verharmlosung der Judenverfolgung durch die Nationalsozialisten vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020, 205 StRR 240/20, BeckRS 2020, 52510 [vorangehend AG Augsburg, Urteil vom 23. August 2019, 06 Cs 101 Js 134200/18, BeckRS 2019, 57849; Berufung verworfen vom LG Augsburg, Urteil vom 9. Dezember 2019, 14 Ns 101 Js 134200/18, nicht veröffentlicht; zur hiergegen gerichteten Verfassungsbeschwerde [nicht zur Entscheidung angenommen] vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. September 2021, 1 BvR 1787/20, BeckRS 2021, 38103, sowie zur - erfolglosen - Individualbeschwerde zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte EGMR, Urteil vom 5. Juli 2022, 1ndividualbeschwerde Nr. 1854/22, juris; zur Wertung eines Judensterns mit der Aufschrift "Nicht geimpft" als Volksverhetzung vgl. LG Würzburg, Beschluss vom 18. Mai 2022, 1 Qs 80/22, NStZ-RR 2022, 242; anders LG Aachen, Beschluss vom 18. August 2022, 60 Qs 16/22, BeckRS 2022, 24946 sowie Fischer, StGB, 70. Aufl. 2023, § 130 Rn. 27).

    Sie beinhaltet einen Angriff auf die Ehre von Opfern und Überlebenden des Holocaust, ihrer Familien und die heute in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden (so EGMR, Urteil vom 5. Juli 2022, 1854/22, juris Rn. 14).

  • OLG Oldenburg, 16.10.2023 - 1 ORs 46/23

    Judenstern; Ungeimpft; Völkermord; Holocaust; Polizeiverordnung; Verharmlosung

    Etwas anders gilt indessen dann, wenn mit der Verwendung des Judensterns auch auf die gegen die jüdischstämmige Bevölkerung verübten Verbrechen Bezug genommen werden solle (so auch BayObLG, Beschluss v. 25.06.2020, 205 StRR 240/20, bei juris; die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG mit Kammerbeschluss vom 21.09.2021 (1 BvR 1787/20 , bei juris) ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen; der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierin in seiner Entscheidung vom 05.07.2022 (1854/22, bei juris) keinen Verstoß gegen Art. 10 EMRK gesehen).
  • BayObLG, 21.03.2023 - 203 StRR 562/22

    Volksverhetzung - Merkmal des Verharmlosens

    Zwar hat das Bayerische Oberste Landesgericht einen Vergleich der Stimmung gegen die AfD und ihre Mitglieder mit dem nationalsozialistischen Völkermord von bis zu 6 Millionen Juden als Volksverhetzung angesehen, weil durch die Gleichsetzung von bloßen Befindlichkeiten und Belästigungen mit dem Holocaust den Verbrechen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates deren Dimension abgesprochen und ihr Unrechtsgehalt beschönigt wurde (vgl. BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 2020 - 205 StRR 240/20 -, juris; ähnlich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 5. Juli 2022 - 1854/22 -, juris Rn. 12).
  • BayObLG, 02.08.2023 - 203 StRR 287/23

    Volksverhetzung - Verharmlosen des Holocaust

    Unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (5 StR 485/01, 10. April 2002) hoben die Gerichte hervor, dass solche öffentlichen Äußerungen grundsätzlich geeignet seien, das politische Klima zu vergiften und den öffentlichen Frieden zu stören (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Entscheidung vom 05.07.2022, 1854/22, juris, Rn. 12 - 13).
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