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   EGMR, 07.06.2012 - 61827/09   

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EGMR, 07.06.2012 - 61827/09 (https://dejure.org/2012,5826)
EGMR, Entscheidung vom 07.06.2012 - 61827/09 (https://dejure.org/2012,5826)
EGMR, Entscheidung vom 07. Juni 2012 - 61827/09 (https://dejure.org/2012,5826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

  • taz.de (Pressebericht, 08.06.2012)

    Mörder für Verwahrung entschädigt

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Entschädigungen für dreifachen Mörder und Mehrfach-Vergewaltiger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Strafe ohne Gesetz: EGMR erklärt nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung für unzulässig - Nachtägliche Sicherungsverwahrung stellt höhere Strafe dar, als die zum Zeitpunkt der Verurteilung angedrohte Strafe

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • EGMR, 17.12.2009 - 19359/04

    Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung;

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Im Vergleich zu Strafgefangenen genießen sie gewisse Privilegien (siehe beispielsweise M. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnr. 41, ECHR 2009).

    Das Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache M. ./. Deutschland (Individualbeschwerde Nr. 19359/04, Rdnrn. 45-78, ECHR 2009) enthält eine umfassende Zusammenfassung der Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB) und der Strafprozessordnung (StPO) im Hinblick auf die Unterscheidung zwischen Strafen und Maßregeln der Besserung und Sicherung, insbesondere die Sicherungsverwahrung, sowie auf den Erlass, die Überprüfung und den Vollzug von Sicherungsverwahrungsanordnungen.

  • EGMR, 14.04.2011 - 30060/04

    Erneut Sicherungsverwahrung verurteilt

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Von dieser Bestimmung darf nicht einmal im Fall eines öffentlichen Notstands, der das Leben der Nation bedroht, abgewichen werden (Artikel 15 Abs. 1 und 2 der Konvention) (siehe u. a. Jendrowiak ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 30060/04, Rdnr. 48, 14. April 2011; und O. H. ./. Deutschland, a.a.O., Rdnr. 107).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Am 4. Mai 2011 erließ das Bundesverfassungsgericht ein Leiturteil zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahresfrist hinaus und auch zur nachträglichen Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nach § 66b Abs. 2 StGB (2 BvR 2365/09, 2 BvR 740/10, 2 BvR 2333/08, 2 BvR 1152/10 und 2 BvR 571/10).
  • EGMR, 09.02.1995 - 17440/90

    WELCH v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Um den durch Artikel 7 gewährleisteten Schutz wirksam werden zu lassen, muss es dem Gerichtshof freistehen, nicht nur den äußeren Anschein zu betrachten und seine eigene Würdigung der Frage vorzunehmen, ob eine bestimmte Maßnahme im Wesentlichen eine "Strafe" im Sinne dieser Bestimmung darstellt (siehe Welch ./. Vereinigtes Königreich, 9. Februar 1995, Rdnr. 27, Serie A Band 307 A; Jamil ./. Frankreich, 8. Juni 1995, Rdnr. 30, Serie A Band 317 B; und Uttley, a. a. O.).
  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2098/08

    Nachträglich angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erledigung

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Am 5. August 2009 lehnte es eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, G., der vor dem Gerichtshof die Beschwerde Nr. 65210/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2633/08).
  • EGMR, 22.06.2000 - 32492/96

    COEME AND OTHERS v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Mit "Gesetz"/"Recht" (law) wird in Artikel 7 genau auf den Begriff Bezug genommen, auf den in der Konvention auch sonst Bezug genommen wird, wenn dieser Ausdruck verwendet wird, ein Begriff, der qualitative Anforderungen impliziert, einschließlich Zugänglichkeit und Vorhersehbarkeit (siehe Cantoni ./. Frankreich, 15. November 1996, Rdnr. 29, Reports 1996 V; Coëme u.a. ./. Belgien, Nrn. 32492/96, 32547/96, 32548/96, 33209/96 und 33210/96, Rdnr. 145, ECHR 2000 VII; und Achour, a.a.O., Rdnr. 42).
  • BGH, 11.02.2010 - 4 StR 577/09

    Betrachtung der Sicherungsverwahrung als Strafe i.S.v. Art. 7 Abs. 1 Europäische

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Am 5. August 2009 lehnte es eine mit drei Richtern besetzte Kammer des Bundesverfassungsgerichts ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, G., der vor dem Gerichtshof die Beschwerde Nr. 65210/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2633/08).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus EGMR, 07.06.2012 - 61827/09
    Tatsächlich musste die Unterbringung einer Person in einer psychiatrischen Klinik nach der früheren Rechtsprechung der Strafvollstreckungsgerichte für erledigt erklärt werden und die betreffende Person musste entlassen werden, wenn ein die Schuldfähigkeit ausschließender oder vermindernder Zustand bei ihr nicht mehr vorlag, auch wenn diese Person für die Öffentlichkeit immer noch gefährlich war (siehe Oberlandesgericht Hamm, 4 Ws 389/81, Entscheidung vom 22. Januar 1982, Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ) 1982, S. 300; Oberlandesgericht Karlsruhe, 1 Ws 143/82, Entscheidung vom 30. Juni 1982, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR) 1983, S. 151; Bundesgerichtshof, 3 StR 317/96, Urteil vom 27. November 1996, BGHSt Nr. 42, S. 310; siehe auch Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 1914/92 und 2105/93, Entscheidung vom 28. Dezember 1994, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1995, S. 2406; und Bundesgerichtshof, 4 StR 577/09, Entscheidung vom 12. Mai 2010, Rdnr. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • EGMR, 24.11.2011 - 4646/08

    O.H. ./. Deutschland

  • EGMR, 07.12.2006 - 29514/05

    VAN DER VELDEN c. PAYS-BAS

  • EGMR, 08.06.1995 - 15917/89

    JAMIL v. FRANCE

  • OLG Hamm, 22.01.1982 - 4 Ws 389/81
  • EGMR, 26.01.1999 - 42293/98

    ADAMSON v. THE UNITED KINGDOM

  • OLG Karlsruhe, 30.06.1982 - 1 Ws 143/82
  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

    Gleichzeitig spezifizierte er jedoch seine Begründung für die Annahme einer Strafe dahingehend, dass er insbesondere nicht von einer Veränderung der gerügten Unterbringungsbedingungen, die weitgehend denen des Vollzugs der Freiheitsstrafe entsprächen, überzeugt sei (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 2011 - Beschwerde-Nr. 4646/08 - O.H. ./. Deutschland, Rn. 106; zuletzt auch EGMR, Urteil vom 7. Juni 2012 - Beschwerde-Nr. 61827/09 - K. ./. Deutschland, Rn. 82 f.; Urteil vom 7. Juni 2012 - Beschwerde-Nr. 65210/09 - G. ./. Deutschland, Rn. 73 f.).
  • EGMR, 04.12.2018 - 10211/12

    Sicherungsverwahrung für deutschen Sexualmörder gebilligt

    In Übereinstimmung mit seiner früheren Rechtsprechung (siehe einerseits u. a. M../. Deutschland, a.a.O., Rdnrn. 122 ff., sowie andererseits K../. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 61827/09, Rdnrn. 79 ff., 7. Juni 2012, und G. ./. Deutschland, Individualbeschwerde Nr. 65210/09, Rdnrn. 70 ff., 7. Juni 2012) ist er nicht der Auffassung, dass die Unterschiede zwischen der nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere gesetzliche Höchstdauer hinaus (wie sie in den Rechtssachen B. und W.P../. Deutschland, beide a.a.O., in Rede stand) und der nachträglichen Verhängung der Sicherungsverwahrung durch ein gesondertes, nach dem Urteil des Tatgerichts erlassenes Urteil dazu führen, dass die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit der Konvention unterschiedlich zu beurteilen ist.
  • BVerfG, 06.02.2013 - 2 BvR 2122/11

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung im Anschluss an psychiatrische Unterbringung

    Mit Urteil vom 7. Juni 2012 stellte die Kammer der 5. Sektion des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte einen Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 EMRK durch die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung fest und sprach dem Beschwerdeführer zu II. eine Entschädigung zu (EGMR, Urteil vom 7. Juni 2012, Beschwerde-Nr. 61827/09, K. ./. Deutschland, Rn. 79, 89).

    Da die Beschwerdeführer nach der gefestigten Rechtsprechung der innerstaatlichen Strafvollstreckungsgerichte vor der Gesetzesänderung im Jahr 2004 hätten entlassen werden müssen, stelle die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung eine neue, zusätzliche und somit schwerere Strafe im Sinne von Art. 7 Abs. 1 EMRK dar (EGMR, Urteile vom 7. Juni 2012, Beschwerde-Nr. 61827/09, K. ./. Deutschland, Rn. 84 ff. und 65210/09, G. ./. Deutschland, Rn. 75 ff.).

  • EGMR, 07.06.2012 - 65210/09

    Gerichte hätten Sicherungsverwahrung nicht nachträglich anordnen dürfen

    Am 5. August 2009 lehnte es eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - sowie die eines anderen Beschwerdeführers, der vor dem Gerichtshof die Individualbeschwerde Nr. 61827/09 erhoben hat - zur Entscheidung anzunehmen, da sie unbegründet sei (2 BvR 2098/08).
  • EGMR, 22.01.2013 - 42931/10

    Gesetzlichkeitsprinzip (Vorhersehbarkeit der Strafdrohung und Ermessen des

    Indeed, the present case does not concern the imposition of a heavier sentence than that which was applicable at the time of the commission of the criminal offence or the denial of the benefit of a provision prescribing a more lenient penalty which came into force after the commission of the offence (see, inter alia, Alimuçaj v. Albania, no. 20134/05, 7 February 2012; Scoppola (no. 2), cited above, and K v. Germany, no. 61827/09, 7 June 2012) and therefore the Court does not consider it necessary to indicate any specific measure.
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