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   EGMR, 25.06.2007 - 28599/07   

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EGMR, 25.06.2007 - 28599/07 (https://dejure.org/2007,83095)
EGMR, Entscheidung vom 25.06.2007 - 28599/07 (https://dejure.org/2007,83095)
EGMR, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - 28599/07 (https://dejure.org/2007,83095)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rüge eines Al Qaida-Terroristen bzgl. seiner Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord i.R.d. Terroranschläge vom 11. September 2001 - Pflicht des EGMR zur Beurteilung der Sachverhaltsprüfungen der innerstaatlichen ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 01.10.1982 - 8692/79

    PIERSACK v. BELGIUM

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Dennoch verlangt Artikel 6 Abs. 1 nicht, dass der Gesetzgeber diesen Bereich bis ins Detail durch formelle, vom Parlament verabschiedete Gesetze regelt, solange zumindest der organisatorische Rahmen der Gerichtsorganisation vom Gesetzgeber geregelt wird (siehe S. T. Company GmbH und Deutsche Consulting GmbH ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32411/96, 20. April 1999; und Piersack ./. Belgien , 1. Oktober 1982, Rdnr. 33, Serie A Band 53).
  • EGMR, 21.01.1999 - 30544/96

    GARCÍA RUIZ v. SPAIN

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Diese Angelegenheiten sind deshalb vor allem durch innerstaatliches Recht und innerstaatliche Gerichte zu regeln (siehe García Ruiz ./. Spanien [GK], Individualbeschwerde Nr. 30544/96, Rdnr. 28, ECHR 1999-I), die über einen breiten Ermessensspielraum verfügen.
  • EGMR, 13.07.1995 - 18139/91

    TOLSTOY MILOSLAVSKY v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Die Rolle des Gerichtshofs nach Artikel 6 Abs. 1 besteht nicht darin, die Sachverhaltsprüfung zu beurteilen, mittels derer die innerstaatlichen Gerichte zu einer bestimmten Entscheidung und keiner anderen gefunden haben (siehe Tolstoy Miloslavsky ./. das Vereinigte Königreich , 13. Juli 1995, Rdnr. 59, Serie A Band 316 B) und Artikel 6 Abs. 1 garantiert nicht, dass es in jedem Fall zu einem bestimmten Verfahrensausgang kommt oder dass die innerstaatlichen Gerichte zum "richtigen Ergebnis" gelangen (siehe K. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 75204/01, Rdnr. 43, 5. Oktober 2006).
  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Schuldspruchberichtigung durch Revisionsgericht verfassungsrechtlich nicht zu

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Unter bestimmten Umständen kann zur Vereinfachung des Verfahrens entsprechend der allgemein anerkannten und vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Praxis (siehe z.B. Entscheidung vom 1. März 2000, 2 BvR 2049/99) § 354 Abs. 1 sinngemäß vom Revisionsgericht angewendet werden.
  • EGMR, 05.10.2006 - 75204/01

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Die Rolle des Gerichtshofs nach Artikel 6 Abs. 1 besteht nicht darin, die Sachverhaltsprüfung zu beurteilen, mittels derer die innerstaatlichen Gerichte zu einer bestimmten Entscheidung und keiner anderen gefunden haben (siehe Tolstoy Miloslavsky ./. das Vereinigte Königreich , 13. Juli 1995, Rdnr. 59, Serie A Band 316 B) und Artikel 6 Abs. 1 garantiert nicht, dass es in jedem Fall zu einem bestimmten Verfahrensausgang kommt oder dass die innerstaatlichen Gerichte zum "richtigen Ergebnis" gelangen (siehe K. ./. Deutschland , Individualbeschwerde Nr. 75204/01, Rdnr. 43, 5. Oktober 2006).
  • EGMR, 20.04.1999 - 32411/96

    SOJUS TRADE COMPANY GmbH AND DEUTSCHE CONSULTING GmbH v. GERMANY

    Auszug aus EGMR, 25.06.2007 - 28599/07
    Dennoch verlangt Artikel 6 Abs. 1 nicht, dass der Gesetzgeber diesen Bereich bis ins Detail durch formelle, vom Parlament verabschiedete Gesetze regelt, solange zumindest der organisatorische Rahmen der Gerichtsorganisation vom Gesetzgeber geregelt wird (siehe S. T. Company GmbH und Deutsche Consulting GmbH ./. Deutschland (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 32411/96, 20. April 1999; und Piersack ./. Belgien , 1. Oktober 1982, Rdnr. 33, Serie A Band 53).
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