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   EuGH, 07.03.2024 - C-479/22 P   

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https://dejure.org/2024,3917
EuGH, 07.03.2024 - C-479/22 P (https://dejure.org/2024,3917)
EuGH, Entscheidung vom 07.03.2024 - C-479/22 P (https://dejure.org/2024,3917)
EuGH, Entscheidung vom 07. März 2024 - C-479/22 P (https://dejure.org/2024,3917)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    OC/ Kommission

    Rechtsmittel - Schadensersatzklage - Außervertragliche Haftung der Europäischen Union - Angeblich rechtswidriges Verhalten des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) - Pressemitteilung des OLAF - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener ...

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sei es dem Begriff "indirekte Identifizierung" immanent, dass zur Identifizierung zusätzliche Elemente erforderlich seien, über die eine andere Person als der Verantwortliche verfügen könne (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 39 und 41).

    Die Verwendung des Begriffs "indirekt" durch den Unionsgesetzgeber deutet darauf hin, dass es für die Einstufung einer Information als personenbezogenes Datum nicht erforderlich ist, dass die Information für sich genommen die Identifizierung der betreffenden Person ermöglicht (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 41).

    Somit ist es für die Einstufung eines Datums als "personenbezogenes Datum" nicht erforderlich, dass sich alle zur Identifizierung der betreffenden Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Person befinden (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 43).

    Insbesondere vermag der Umstand, dass zur Identifizierung der betreffenden Person zusätzliche Informationen erforderlich sind, nicht auszuschließen, dass die fraglichen Daten als personenbezogene Daten qualifiziert werden können (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 44).

    Insoweit hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mittel nach allgemeinem Ermessen wahrscheinlich nicht genutzt wird, um die betreffende Person zu identifizieren, wenn die Identifizierung dieser Person gesetzlich verboten oder praktisch nicht durchführbar wäre, z. B. weil sie einen unverhältnismäßigen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft erfordern würde, so dass das Risiko einer Identifizierung de facto unbedeutend erschiene (vgl. entsprechend Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 46).

  • EuG, 04.05.2022 - T-384/20

    OC/ Kommission

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt OC die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Mai 2022, 0C/Kommission (T-384/20, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2022:273), mit dem das Gericht ihre Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens abgewiesen hat, der ihr durch die Pressemitteilung Nr. 13/2020 des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (im Folgenden: OLAF) vom 5. Mai 2020 mit der Überschrift "OLAF-Untersuchung deckt Forschungsfinanzierungsbetrug in Griechenland auf" ("OLAF investigation uncovers research funding fraud in Greece") (im Folgenden: streitige Pressemitteilung) entstanden sein soll, da OLAF ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet und falsche Informationen über sie übermittelt habe.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 4. Mai 2022, 0C/Kommission (T - 384/20, EU:T:2022:273), wird aufgehoben, soweit das Gericht darin den Klageantrag auf Verurteilung der Europäischen Kommission auf Ersatz des Schadens wegen des Verstoßes des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) gegen seine Pflichten aus der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG, gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und gegen das Recht auf eine gute Verwaltung zurückgewiesen hat.

    Die Rechtssache T - 384/20 wird an das Gericht der Europäischen Union zurückverwiesen.

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet,

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Es handelt sich um eine Information über eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, wenn sie aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer identifizierbaren Person verknüpft ist (Urteil vom 4. Mai 2023, Österreichische Datenschutzbehörde und CRIF, C-487/21, EU:C:2023:369, Rn. 23 und 24).
  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Eine Verfälschung ist gegeben, wenn ohne die Erhebung neuer Beweise die Würdigung der vorliegenden Beweise offensichtlich unzutreffend ist (Urteil vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission, C-413/08 P, EU:C:2010:346, Rn. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.05.2022 - C-430/20

    Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die rechtliche Qualifizierung einer Tatsache oder Handlung durch das Gericht eine Rechtsfrage ist, die im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (Urteil vom 12. Mai 2022, Klein/Kommission, C-430/20 P, EU:C:2022:377, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-123/16

    Orange Polska / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Art. 102 AEUV -

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Nach ständiger Rechtsprechung muss sich eine Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (Urteil vom 25. Juli 2018, 0range Polska/Kommission, C-123/16 P, EU:C:2018:590, Rn. 75 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.02.2023 - C-635/20

    Kommission/ Italien und Spanien

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Insoweit genügt es nicht, darzutun, dass ein Dokument anders ausgelegt werden könnte, als das Gericht es getan hat (Urteil vom 16. Februar 2023, Kommission/Italien und Spanien, C-635/20 P, EU:C:2023:98, Rn. 127 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-280/19

    ERCEA/ Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Das Urteil wurde anschließend im Rechtsmittelverfahren vom Gerichtshof mit Urteil vom 14. Januar 2021, ERCEA/Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis (C-280/19 P, EU:C:2021:23), bestätigt.
  • EuG, 17.01.2019 - T-348/16

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ ERCEA

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Mit Urteil vom 17. Januar 2019, Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ERCEA (T-348/16 OP, EU:T:2019:14), befand das Gericht, dass die in der Belastungsanzeige der ERCEA enthaltene Forderung, dass die Universität einen Betrag von 245 525, 43 Euro zurückzuzahlen habe, in Höhe von den förderfähigen Kosten entsprechenden 233 611, 75 Euro unbegründet sei.
  • EuG, 13.07.2017 - T-348/16

    Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ ERCEA - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Auszug aus EuGH, 07.03.2024 - C-479/22
    Mit Urteil vom 17. Januar 2019, Aristoteleio Panepistimio Thessalonikis/ERCEA (T-348/16 OP, EU:T:2019:14), befand das Gericht, dass die in der Belastungsanzeige der ERCEA enthaltene Forderung, dass die Universität einen Betrag von 245 525, 43 Euro zurückzuzahlen habe, in Höhe von den förderfähigen Kosten entsprechenden 233 611, 75 Euro unbegründet sei.
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