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   EuGH, 09.11.2023 - C-319/22   

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https://dejure.org/2023,30681
EuGH, 09.11.2023 - C-319/22 (https://dejure.org/2023,30681)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2023 - C-319/22 (https://dejure.org/2023,30681)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2023 - C-319/22 (https://dejure.org/2023,30681)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Gesamtverband Autoteile-Handel (Accès aux informations sur les véhicules)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Markt für Kraftfahrzeugreparatur- und Kraftfahrzeugwartungsinformationsdienste - Verordnung (EU) 2018/858 - Genehmigung und Überwachung des Marktes für Reparatur- und Wartungsinformationsdienste betreffend Kraftfahrzeuge und ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Markt für Kraftfahrzeugreparatur- und Kraftfahrzeugwartungsinformationsdienste; Verordnung (EU) 2018/858; Genehmigung und Überwachung des Marktes für Reparatur- und Wartungsinformationsdienste betreffend Kraftfahrzeuge und ...

  • Betriebs-Berater

    DSGVO-konforme Pflicht der Fahrzeughersteller zur Bereitstellung der FIN an unabhängige Wirtschaftsakteure

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Markt für Kraftfahrzeugreparatur- und Kraftfahrzeugwartungsinformationsdienste - Verordnung (EU) 2018/858 - Genehmigung und Überwachung des Marktes für Reparatur- und Wartungsinformationsdienste betreffend Kraftfahrzeuge und ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kartellrecht/Datenschutzrecht: Gesamtverband Autoteile-Handel/Scania

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Fahrzeughersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug-Identifizierungsnummern bereitstellen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hersteller müssen unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeug-Identifizierungsnummern zur Verfügung stellen - personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO in Kombination mit Halterdaten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Bereitstellung von Fahrzeug-Identifizierungsnummern DSGVO-konform

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2023, 797
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.10.2022 - C-390/21

    ADPA und Gesamtverband Autoteile-Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Markt

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
    Gemäß Art. 61 Abs. 2 Unterabs. 2 Satz 2 der Verordnung sind die Hersteller verpflichtet, diese Angaben unabhängigen Wirtschaftsakteuren, die keine Reparaturbetriebe sind, in einem maschinenlesbaren Format bereitzustellen, das mit herkömmlichen IT-Instrumenten und herkömmlicher Software elektronisch verarbeitet werden kann, so dass es diesen Wirtschaftsakteuren möglich ist, die mit ihrem Geschäft verbundenen Aufgaben in der Lieferkette des Zubehör- und Ersatzteilmarkts wahrzunehmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2022, ADPA und Gesamtverband Autoteile-Handel, C-390/21, EU:C:2022:837, Rn. 28).

    Drittens muss die in Art. 61 Abs. 1 der Verordnung 2018/858 vorgesehene Verpflichtung der Hersteller, unabhängigen Wirtschaftsakteuren Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen in elektronisch verarbeitbarer Form bereitzustellen, diesen Wirtschaftsakteuren das "Auffinden technischer Informationen" ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Oktober 2022, ADPA und Gesamtverband Autoteile-Handel, C-390/21, EU:C:2022:837, Rn. 27).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
    Bei der Entscheidung, ob eine natürliche Person unmittelbar oder mittelbar identifizierbar ist, sollten alle Mittel berücksichtigt werden, die vernünftigerweise entweder von dem Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO oder von einem Dritten eingesetzt werden könnten, um die betreffende Person zu bestimmen, ohne dass es jedoch erforderlich ist, dass sich alle zur Identifizierung dieser Person erforderlichen Informationen in den Händen einer einzigen Einrichtung befinden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Oktober 2016, Breyer, C-582/14, EU:C:2016:779, Rn. 42 und 43).
  • EuGH, 01.08.2022 - C-184/20

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
    Somit liegt das in der vorstehenden Randnummer genannte Ziel im öffentlichen Interesse und ist folglich legitim (vgl. entsprechend Urteil vom 1. August 2022, Vyriausioji tarnybines undikos komisija, C-184/20, EU:C:2022:601, Rn. 75).
  • EuGH, 19.09.2019 - C-527/18

    Gesamtverband Autoteile-Handel - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
    Bereits aus dem Wortlaut dieser Nr. 6.1 Abs. 3 ergibt sich, dass die Hersteller hinsichtlich der Informationen über Teile, die durch Ersatzteile ersetzt werden können, verpflichtet sind, eine Datenbank zu erstellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. September 2019, Gesamtverband Autoteile-Handel, C-527/18, EU:C:2019:762, Rn. 32), die es ermöglicht, Suchen nicht nur anhand der FIN, sondern auch anhand der in dieser Bestimmung vorgesehenen "zusätzlichen Merkmale" durchzuführen.
  • EuGH, 08.12.2022 - C-180/21

    Inspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet (Finalités du traitement de

    Auszug aus EuGH, 09.11.2023 - C-319/22
    Diese Definition gilt, wenn die betreffenden Informationen aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks und ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten natürlichen Person verknüpft sind (Urteil vom 8. Dezember 2022, 1nspektor v Inspektorata kam Visshia sadeben savet [Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten - Strafrechtliche Ermittlungen], C-180/21, EU:C:2022:967, Rn. 70).
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