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   EuGH, 11.01.2000 - C-174/98 P, C-189/98 P   

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https://dejure.org/2000,786
EuGH, 11.01.2000 - C-174/98 P, C-189/98 P (https://dejure.org/2000,786)
EuGH, Entscheidung vom 11.01.2000 - C-174/98 P, C-189/98 P (https://dejure.org/2000,786)
EuGH, Entscheidung vom 11. Januar 2000 - C-174/98 P, C-189/98 P (https://dejure.org/2000,786)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Zugang zu Informationen - Beschluß der Kommission 94/90/EGKS, EG, Euratom - Tragweite der Ausnahme zum Schutz des öffentlichen Interesses - Unzureichende Begründung - Artikel 6 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Niederlande / Kommission

  • Europäischer Gerichtshof

    Van der Wal / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Niederlande und Van der Wal / Kommission

    Beschluß 94/90 der Kommission; Bekanntmachung 93/C 39/05 der Kommission
    Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluß 94/90 - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses - Rechtspflege - Tragweite - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen ...

  • EU-Kommission

    Niederlande und Van der Wal / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Verstoß der Kommission gegen das Tranzparenzgebot; Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Informationen zu Ratsdokumenten und Kommissionsdokumenten; Förderung der Transparenz eines Beschlußverfahren durch Zugang zu Schriftstücken der Kommission; Prüfungspflicht der ...

  • Judicialis

    Beschluß der Kommission 94/90/EGKS; ; EMRK Art. 6

  • lda.brandenburg.de PDF

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Schutz besonderer Verfahren

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Konkurrierende Rechtsvorschriften - Schutz besonderer Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschluß der Kommission 94/90/EGKS; EMRK Art. 6
    Kommission - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Kommissionsdokumenten - Beschluß 94/90 - Ausnahmen vom Grundsatz des Zugangs zu Dokumenten - Schutz des öffentlichen Interesses - Rechtspflege - Tragweite - Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (G. van der Wal gegen Kommission), mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Ablehnung der Kommission, den Zugang zu Schreiben zu gewähren, mit denen sie von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2807 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 905
  • EuZW 2000, 346
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 19.03.1998 - T-83/96

    INSTITUTIONNELLES RECHT

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-174/98
    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission) wird aufgehoben.

    Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten als Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-83/96) und als Streithelfer im vorliegenden Verfahren (Rechtssache C-189/98 P).

    In den verbundenen Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P Königreich der Niederlande, vertreten durch M. A. Fierstra und C. Wissels, beigeordnete Rechtsberater im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, als Bevollmächtigte, Zustellungsanschrift: Niederländische Botschaft, 5, rue C. M. Spoo, Luxemburg, Rechtsmittelführer in der Rechtssache C-174/98 P und Streithelfer im ersten Rechtszug, Gerard van der Wal, wohnhaft in Kraainem (Belgien), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Y. J. M. Parret, Zustellungsanschrift: Kanzlei des Rechtsanwalts A. May, 31, Grand-Rue, Luxemburg, Rechtsmittelführer in der Rechtssache C-189/98 P und Kläger im ersten Rechtszug, betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545) wegen Aufhebung dieses Urteils, anderer Verfahrensbeteiligter: Kommission der Europäischen Gemeinschaften, vertreten durch W. Wils und U. Wölker, Juristischer Dienst, als Bevollmächtigte, Zustellungsbevollmächtigter: C. Gómez de la Cruz, Juristischer Dienst, Centre Wagner, Luxemburg-Kirchberg, Beklagte im ersten Rechtszug, erläßt DER GERICHTSHOF unter Mitwirkung des Präsidenten G. C. Rodríguez Iglesias, der Kammerpräsidenten J. C. Moitinho de Almeida (Berichterstatter), D. A. O. Edward und L. Sevón sowie der Richter P. J. G. Kapteyn, C. Gulmann, G. Hirsch, H. Ragnemalm und M. Wathelet, Generalanwalt: G. Cosmas Kanzler: H. von Holstein, Hilfskanzler aufgrund des Sitzungsberichts, nach Anhörung der Parteien in der Sitzung vom 11. Mai 1999, nach Anhörung der Schlußanträge des Generalanwalts in der Sitzung vom 6. Juli 1999, folgendes Urteil (1):.

    Das Königreich der Niederlande (Rechtssache C-174/98 P) und Gerard van der Wal (Rechtssache C-189/98 P) haben mit Rechtsmittelschriften, die am 11. bzw. 19. Mai 1998 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. März 1998 in der Rechtssache T-83/96 (Van der Wal/Kommission, Slg. 1998, II-545; im folgenden: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht den Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. März 1996, den Zugang zu bestimmten Dokumenten zu verweigern (im folgenden: streitige Entscheidung), zurückgewiesen hat.

    Das Königreich der Niederlande trägt seine eigenen Kosten als Streithelfer im Verfahren vor dem Gericht (Rechtssache T-83/96) und als Streithelfer im vorliegenden Verfahren (Rechtssache C-189/98 P).

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-174/98
    Die Kommission führt aus, daß der Grundsatz der Verfahrensautonomie, auf den sich das Gericht bei der Auslegung des Beschlusses 94/90 gestützt habe, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verstehen sei, nach der sich die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den einzelstaatlichen Gerichten bei der Anwendung der Artikel 85 Absatz 1 und 86 EG-Vertrag (jetzt Artikel 81 Absatz 1 EG und 82 EG) nach dem einschlägigen nationalen Verfahrensrecht richte (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimitis, Slg. 1991, I-935, Randnr. 53).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-185/95

    DER GERICHTSHOF STELLT DIE ÜBERSCHREITUNG EINER "ANGEMESSENEN VERFAHRENSDAUER"

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-174/98
    Zwar umfaßt der aufgrund von Artikel 6 EMRK entwickelte allgemeine gemeinschaftsrechtliche Grundsatz, daß jedermann Anspruch auf einen fairen Prozeß hat (vgl. insbesondere Urteil vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-185/95 P, Baustahlgewebe/Kommission, Slg. 1998, I-8417, Randnrn.
  • EuGH, 27.10.2005 - C-166/04

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-174/98
    Am 2. Juni 1993 legte sie die Mitteilung 93/C 166/04 zur Transparenz in der Gemeinschaft vor (ABl. C 166, S. 4).
  • EuGH, 26.09.2005 - C-156/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 11.01.2000 - C-174/98
    2 Die Kommission veröffentlichte aufgrund dieser Erklärung die Mitteilung 93/C 156/05 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, die sich im Besitz der Gemeinschaftsorgane befinden, die sie am 5. Mai 1993 an den Rat, das Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß gerichtet hatte (ABl. C 156, S. 5).
  • BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10

    Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen

    Zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes fordert der Gerichtshof ein faires Verfahren unabhängig von der vollziehenden Gewalt (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Januar 2000, Königreich der Niederlande und Gerard van der Wal gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, C-174/98 P u.a., EU:C:2000:1, Rn. 17).
  • EuGH, 02.05.2006 - C-341/04

    DAS FÜR DIE ERÖFFNUNG DES HAUPTINSOLVENZVERFAHRENS ZUSTÄNDIGE GERICHT IST, WENN

    20 und 21, vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17, und Krombach, Randnr. 26).
  • EuGH, 28.03.2000 - C-7/98

    Krombach

    20 f., und vom 11. Januar 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 17).
  • EuG, 12.09.2007 - T-36/04

    DAS GERICHT PRÄZISIERT DIE REGELN FÜR DEN ZUGANG ZU DOKUMENTEN DER ORGANE IN

    Die Feststellung in Randnr. 40 des Urteils Interporc II, oben in Randnr. 15 angeführt, sei später vom Gerichtshof bestätigt worden, der entschieden habe, das Gericht habe im Urteil vom 19. März 1998, van der Wal/Kommission (T-83/96, Slg. 1998, II-545, Randnr. 50), die Ausnahme rechtsirrig dahin ausgelegt, dass sie die Kommission verpflichte, den Zugang zu den von ihr allein für ein Gerichtsverfahren erstellten Dokumenten zu verweigern (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Januar 2000, Niederlande und van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 30).

    Das Urteil Interporc II habe den Anwendungsbereich der Ausnahme für Gerichtsverfahren also festgelegt, ohne aber diese Dokumente als Kategorie vom Recht auf öffentlichen Zugang auszunehmen, und das Urteil Niederlande und van der Wal/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt (Randnrn. 27 bis 30), habe bestätigt, dass es keine generelle Ausnahme für diese Dokumente gebe, die die Kommission dazu verpflichte, sie nicht freizugeben.

    Da diese Ausnahmen vom Grundsatz des größtmöglichen Zugangs der Öffentlichkeit zu Dokumenten abweichen, sind sie eng auszulegen und anzuwenden (Urteil Sison/Rat, oben in Randnr. 51 angeführt, Randnr. 63; Urteil des Gerichts vom 6. Juli 2006, Franchet und Byk/Kommission, T-391/03 und T-70/94, Slg. 2006, II-2023, Randnr. 84; zum Verhaltenskodex von 1993 vgl. auch entsprechend Urteile des Gerichtshofs Niederlande und van der Wal/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 27, und vom 6. Dezember 2001, Rat/Hautala, C-353/99 P, Slg. 2001, I-9565, Randnr. 25; Urteile des Gerichts vom 14. Oktober 1999, Bavarian Lager/Kommission, T-309/97, Slg. 1999, II-3217, Randnr. 39, und Petrie u. a./Kommission, oben in Randnr. 17 angeführt, Randnr. 66).

    Denn wie der Gerichtshof zum Verhaltenskodex von 1993 bereits entschieden hat, kann die dem Schutz des öffentlichen Interesses im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens dienende Ausnahme nicht dahin ausgelegt werden, dass die Kommission ihretwegen verpflichtet ist, den Zugang zu allen von ihr allein für dieses Verfahren erstellten Dokumenten zu verweigern (Urteil Niederlande und van der Wal/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnr. 30).

    Diese Bestimmungen schreiben den Organen auch nicht vor, in Bezug auf die Anwendung der Regelungen über den Zugang zu Dokumenten der Vorgehensweise des Gerichts zu folgen, bei dem die Rechtssache anhängig ist, auf die sich die Dokumente beziehen, zu denen Zugang begehrt wird, da der Gerichtshof unter Anwendung des Verhaltenskodex von 1993 bereits entschieden hat, dass sich aus dem Recht jeder Person auf ein faires Verfahren vor einem unabhängigen Gericht nicht zwingend ergibt, dass allein das Gericht, bei dem ein Rechtsstreit anhängig ist, befugt ist, den Zugang zu den fraglichen Verfahrensunterlagen zu gewähren, zumal die Risiken einer Gefährdung der Unabhängigkeit des Gerichts durch den Verhaltenskodex von 1993 und den auf Gemeinschaftsebene gewährten gerichtlichen Rechtsschutz gegenüber Entscheidungen der Kommission über die Gewährung des Zugangs zu den ihr vorliegenden Dokumenten hinreichend berücksichtigt werden (Urteil Niederlande und van der Wal/Kommission, oben in Randnr. 36 angeführt, Randnrn.

  • EuG, 06.07.2006 - T-391/03

    Franchet und Byk / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr.

    Nach dem Urteil Interporc II und dem Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P (Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, im Folgenden: Urteil Van der Wal) hätte die Kommission die nationalen Behörden, an die sie sich gewandt habe, befragen müssen, um sowohl zu beurteilen, ob eine Zugänglichmachung nachteilig sei, als auch, ob sie gegen das nationale Recht verstoße.

    Es sei nicht Sache des OLAF, die Interessen der Kommission und deren eventuellen Schutzgrad zu beurteilen, sondern nur, wie im Urteil Van der Wal ausgeführt, die Kommission dazu zu befragen.

    84 Nach ständiger Rechtsprechung müssen diese Ausnahmen eng ausgelegt und angewandt werden, um die Anwendung der Regel, die in dieser Verordnung verankert ist, nicht zu beeinträchtigen (vgl. Urteil Van der Wal, Randnr. 27, und Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2002 in der Rechtssache T-211/00, Kuijer/Rat, Slg. 2002, II-485, Randnr. 55 und die dort zitierte Rechtsprechung).

    So hätte das OLAF im Zweifelsfall das einzelstaatliche Gericht konsultieren müssen und den Zugang nur dann verweigern dürfen, wenn dieses sich gegen die Bekanntgabe der Dokumente ausgesprochen hätte (Urteil Van der Wal, Randnr. 28).

    101 Dieser Ansatz ist mit den Feststellungen des Gerichtshofes im Urteil Van der Wal (Randnr. 29) nicht vereinbar.

  • EGMR, 23.05.2016 - 17502/07

    AVOTINS c. LETTONIE

    The Court has thus expressly recognised the general principle of Community law that everyone is entitled to fair legal process, which is inspired by those fundamental rights (Case C-185/95 P Baustahlgewebe v Commission [1998] ECR I-8417, paragraphs 20 and 21, and judgment of 11 January 2000 in Joined Cases C-174/98 P and C-189/98 P Netherlands and Van der Wal v Commission [2000] ECR I-0000, paragraph 17).
  • EuGH, 21.09.2010 - C-514/07

    Schweden / API und Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der

    Sechstens und letztens trägt die Kommission vor, die vom Gericht vertretene Lösung stehe nicht mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere mit dem Urteil vom 11. Januar 2000, Niederlande und van der Wal/Kommission (C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1), im Einklang - in dem dieser ausgeführt habe, dass sich die Kommission, bei der der Zugang zu Dokumenten beantragt worden sei, veranlasst sehen könne, vor einer etwaigen Freigabe das nationale Gericht zu konsultieren -, weil danach ein Organ allein über die Verbreitung sämtlicher Dokumente zu einer anhängigen Rechtssache entscheiden müsse, die bei den Gemeinschaftsgerichten eingereicht oder von diesen erstellt worden seien.

    Sechstens und letztens sei das von der Kommission angeführte Urteil Niederlande und van der Wal/Kommission im vorliegenden Fall nicht einschlägig, weil es sich nicht um ein Grundsatzurteil handele, das die Anordnung eines umfassenden Verbots des Zugangs zu einer bestimmten Kategorie von Dokumenten erlaube.

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Dieser Anspruch umfasse auch das Recht auf ein insbesondere von der vollziehenden Gewalt unabhängiges Gericht (Urteil vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und Van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 17).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-39/05

    DER GERICHTSHOF GESTATTET GRUNDSÄTZLICH DEN ZUGANG ZU RECHTSGUTACHTEN DES RATES

    "69 Es ist darauf hinzuweisen, dass das Organ in jedem Einzelfall prüfen muss, ob die Dokumente, deren Verbreitung beantragt wird, tatsächlich unter die in der Verordnung Nr. 1049/2001 aufgeführten Ausnahmen fallen (vgl. entsprechend zur Entscheidung 94/90 Urteil des Gerichtshofes vom 11. Januar 2000 in den Rechtssachen C-174/98 P und C-189/98 P, Niederlande und van der Wal/Kommission, Slg. 2000, I-1, Randnr. 24).
  • EuGH, 18.12.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Zugang der

    Dazu ist erstens festzustellen, dass angesichts der mit der Verordnung Nr. 1049/2001 verfolgten Ziele, des in deren zweitem Erwägungsgrund genannten Umstands, dass das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Dokumenten der Organe mit deren demokratischem Charakter zusammenhängt, und des im vierten Erwägungsgrund und in Art. 1 genannten Zwecks der Verordnung, der Öffentlichkeit größtmöglichen Zugang zu verschaffen, die in Art. 4 der Verordnung aufgezählten Ausnahmen von diesem Recht eng auszulegen und anzuwenden sind (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf die der Verordnung Nr. 1049/2001 vorausgegangene Regelung Urteile vom 11. Januar 2000, Niederlande und Van der Wal/Kommission, C-174/98 P und C-189/98 P, Slg. 2000, I-1, Randnr. 27, und Rat/Hautala, Randnrn.

    Insoweit kann insbesondere nicht ausgeschlossen werden, dass die Einhaltung bestimmter nationaler Rechtsvorschriften zum Schutz eines öffentlichen oder privaten Interesses, die der Verbreitung eines Dokuments entgegenstehen und auf die sich der Mitgliedstaat daher berufen kann, als schutzwürdiges Interesse im Sinne der in der Verordnung vorgesehenen Ausnahmen angesehen werden kann (vgl. in Bezug auf die der Verordnung Nr. 1049/2001 vorausgegangene Regelung Urteil Niederlande und Van der Wal/Kommission, Randnr. 26).

  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung

  • EuGH, 06.03.2003 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuGH, 21.09.2010 - C-528/07

    API / Kommission - Rechtsmittel - Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe

  • EuG, 27.02.2015 - T-188/12

    Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen

  • EuGH, 06.12.2001 - C-353/99

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, DAS DIE ENTSCHEIDUNG DES RATES

  • EuG, 08.11.2007 - T-194/04

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG FÜR NICHTIG, MIT DER DIE KOMMISSION ES

  • EuGH, 25.01.2007 - C-411/04

    Salzgitter Mannesmann / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt

  • EuG, 26.04.2005 - T-110/03

    Sison / Rat - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente zu

  • EuG, 30.11.2004 - T-168/02

    IFAW Internationaler Tierschutz-Fonds / Kommission - Nichtigkeitsklage - Zugang

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2009 - C-139/07

    Kommission / Technische Glaswerke Ilmenau - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten -

  • EuG, 23.11.2004 - T-84/03

    Turco / Rat - Transparenz - Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Rates -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08

    Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • EuG, 09.09.2009 - T-437/05

    'Brink''s Security Luxembourg / Kommission' - Öffentliche Dienstleistungsaufträge

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2002 - C-41/00

    Interporc / Kommission

  • EuG, 05.10.2009 - T-62/07

    Kommission / de Brito Sequeira Carvalho

  • EuGH, 27.09.2004 - C-470/02

    UER / M6 u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-194/99

    Thyssen Stahl / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2003 - C-353/01

    Mattila / Rat und Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2002 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-64/05

    Schweden / Kommission - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der Organe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2007 - C-426/05

    Tele2 Telecommunication - Elektronische Kommunikation - Netze und Dienste -

  • EuG, 24.05.2011 - T-109/05

    NLG / Kommission - Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.12.2008 - C-394/07

    Gambazzi - Brüsseler Übereinkommen - Anerkennung und Vollstreckung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-39/05

    Schweden und Turco / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.05.2007 - C-62/06

    ZF Zefeser - Art. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1697/79 des Rates - Nacherhebung von

  • EuG, 17.05.2006 - T-93/04

    Kallianos / Kommission

  • EuGH, 15.10.2002 - C-251/99

    Enichem / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2006 - C-283/05

    ASML - Justizielle Zusammenarbeit - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Artikel 34

  • EuG, 11.12.2001 - T-191/99

    Petrie u.a. / Kommission

  • EuG, 12.10.2000 - T-123/99

    'JT''s Corporation / Kommission'

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-266/09

    Stichting Natuur en Milieu u.a. - Richtlinie 2003/4/EG - Zugang zu Informationen

  • EuG, 05.10.2009 - T-58/08

    Kommission / Roodhuijzen - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.03.2013 - C-515/11

    Deutsche Umwelthilfe - Zugang zu bei Behörden vorhandenen Umweltinformationen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2004 - C-39/02

    Mærsk Olie & Gas

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-3/05

    Verdoliva - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 36 - Begriff der Zustellung -

  • EuG, 10.10.2001 - T-111/00

    British American Tobacco International (Investments) / Kommission

  • EuG, 13.09.2000 - T-20/99

    Denkavit Nederland / Kommission

  • EuG, 17.03.2005 - T-187/03

    Scippacercola / Kommission

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