Rechtsprechung
EuGH, 11.01.2024 - C-231/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Belgischer Staat (Données traitées par un journal officiel)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 4 Nr. 7 - Ausdruck "Verantwortlicher" - Amtsblatt eines ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung; Rechtsangleichung; Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung); Verordnung (EU) 2016/679; Art. 4 Nr. 7; Ausdruck Verantwortlicher; Amtsblatt eines ...
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Verpflichtungen der gemeinsam für eine Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen sind nicht notwendigerweise vom Bestehen einer Vereinbarung abhängig
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Belgischer Staat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Belgischer Staat
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-231/22
- EuGH, 11.01.2024 - C-231/22
Papierfundstellen
- NJW 2024, 641
- EuZW 2024, 265
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-231/22
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenes sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).Aus Art. 26 Abs. 1 DSGVO geht somit hervor, dass die jeweiligen Verpflichtungen der gemeinsam für eine Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlichen nicht notwendigerweise vom Bestehen einer Vereinbarung zwischen den verschiedenen Verantwortlichen abhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenes sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 44 und 45), sondern sich auch aus dem nationalen Recht ergeben können.
Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass es zum einen ausreicht, damit eine Person gemeinsam für die Verarbeitung verantwortlich gemacht werden kann, wenn diese Person zu ihren eigenen Zwecken auf die Verarbeitung personenbezogener Daten Einfluss nimmt und daher an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung beteiligt ist, und dass zum anderen die gemeinsame Verantwortlichkeit mehrerer Akteure für dieselbe Verarbeitung nicht voraussetzt, dass jeder von ihnen Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenes sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 40 bis 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 13.05.2014 - C-131/12
Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-231/22
Zum anderen würde es dem in Rn. 28 des vorliegenden Urteils genannten Ziel von Art. 4 Nr. 7 DSGVO zuwiderlaufen, das Amtsblatt eines Mitgliedstaats vom Ausdruck "Verantwortlicher" auszunehmen, weil die in seinen Veröffentlichungen enthaltenen personenbezogenen Daten nicht seiner Kontrolle unterliegen (vgl. entsprechend Urteil vom 13. Mai 2014, Google Spain und Google, C-131/12, EU:C:2014:317, Rn. 34). - EuGH, 05.12.2023 - C-807/21
Deutsche Wohnen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz personenbezogener Daten …
Auszug aus EuGH, 11.01.2024 - C-231/22
Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs durch die weite Definition des Ausdrucks "Verantwortlicher" ein wirksamer und umfassender Schutz der betroffenen Personen gewährleistet werden soll (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2023, Nacionalinis visuomenes sveikatos centras, C-683/21, EU:C:2023:949, Rn. 29, und Deutsche Wohnen, C-807/21, EU:C:2023:950, Rn. 40 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-693/22
I. (Vente d'une base de données) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz …