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   EuGH, 14.03.2024 - C-46/23   

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https://dejure.org/2024,4486
EuGH, 14.03.2024 - C-46/23 (https://dejure.org/2024,4486)
EuGH, Entscheidung vom 14.03.2024 - C-46/23 (https://dejure.org/2024,4486)
EuGH, Entscheidung vom 14. März 2024 - C-46/23 (https://dejure.org/2024,4486)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Újpesti Polgármesteri Hivatal

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten - Verordnung (EU) 2016/679 - Art. 58 Abs. 2 Buchst. d und g - Befugnisse der Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats - Art. 17 Abs. 1 - Recht auf Löschung ("Recht auf ...

  • Betriebs-Berater

    Anordnung der Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten durch Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaats auch ohne entsprechenden Antrag der betroffenen Person

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutzrecht: Újpest Polgármesteri Hivatala/Nemzeti Adatvédelmi és Információszabadság Hatóság

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde darf auch ohne Antrag des Betroffenen die Löschung unrechtmäßig verarbeiteter personenbezogener Daten anweisen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verpflichtung zur Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Schutz personenbezogener Daten: Aufsichtsbehörde kann auch ohne Antrag Löschung unrechtmäßig verarbeiteter Daten anordnen

Sonstiges (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 16.07.2020 - C-311/18

    EU-US-Datenschutzschild genügt nicht den Vorgaben der DSGVO und ist ungültig

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Zu diesen Aufgaben gehört es gemäß Art. 57 Abs. 1 Buchst. a DSGVO u. a., die Anwendung der Verordnung zu überwachen und durchzusetzen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 108).

    Es ist Sache der Aufsichtsbehörde, das geeignete Mittel zu wählen, um mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 111 und 112).

    Insoweit ist klarzustellen, dass es zwar Sache der Aufsichtsbehörde ist, das geeignete und erforderliche Mittel zu wählen und dabei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, dass diese Behörde aber gleichwohl verpflichtet ist, mit aller gebotenen Sorgfalt ihre Aufgabe zu erfüllen, die darin besteht, über die umfassende Einhaltung der DSGVO zu wachen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2020, Facebook Ireland und Schrems, C-311/18, EU:C:2020:559, Rn. 112).

  • EuGH, 04.05.2023 - C-60/22

    Bundesrepublik Deutschland (Boîte électronique judiciaire) - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO ist der Verantwortliche nach dem in dieser Bestimmung verankerten Grundsatz der "Rechenschaftspflicht" für die Einhaltung von Art. 5 Abs. 1 verantwortlich und muss nachweisen können, dass jeder der dort genannten Grundsätze eingehalten worden ist, wofür ihm die Beweislast obliegt (Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Auslegung wird gestützt von Art. 5 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. a DSGVO, wonach der Verantwortliche u. a. sicherstellen muss, dass die von ihm durchgeführte Datenverarbeitung rechtmäßig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2023, Bundesrepublik Deutschland [Elektronisches Gerichtsfach], C-60/22, EU:C:2023:373, Rn. 54).

  • EuGH, 28.04.2022 - C-319/20

    Verbraucherschutzverbände können gegen Verletzungen des Schutzes

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
  • EuGH, 13.07.2023 - C-134/22

    Massenentlassungen: Die Verpflichtung des Arbeitgebers, den Behörden in einem

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Nach ständiger Rechtsprechung sind bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 13. Juli 2023, G GmbH, C-134/22, EU:C:2023:567, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2020 - C-520/18

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. - Vorlage zur

    Auszug aus EuGH, 14.03.2024 - C-46/23
    Eine solche Auslegung wird im Übrigen durch die mit der DSGVO verfolgten Ziele gestützt, wie sie u. a. Art. 1 und den Erwägungsgründen 1 und 10 der DSGVO zu entnehmen sind, die auf die Gewährleistung eines hohen Schutzniveaus für das Grundrecht natürlicher Personen auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten verweisen, das in Art. 8 Abs. 1 der Charta der Grundrechte und in Art. 16 Abs. 1 AEUV verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2020, La Quadrature du Net u. a., C-511/18, C-512/18 und C-520/18, EU:C:2020:791, Rn. 207, sowie vom 28. April 2022, Meta Platforms Ireland, C-319/20, EU:C:2022:322, Rn. 73).
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