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   EuGH, 29.11.2007 - C-263/07   

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https://dejure.org/2007,41045
EuGH, 29.11.2007 - C-263/07 (https://dejure.org/2007,41045)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2007 - C-263/07 (https://dejure.org/2007,41045)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2007 - C-263/07 (https://dejure.org/2007,41045)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 1. Juni 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Großherzogtum Luxemburg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Fehlerhafte Umsetzung der Art. 9 Abs. 4 und 13 Abs. 1 sowie des Anhangs I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (ABl. L 257, S. 26) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

    Denn auch diese Richtlinie zielt wesentlich auf eine Mobilisierung der betroffenen Öffentlichkeit als ein Instrument der dezentralen Vollzugskontrolle des Umweltrechts (zur Zwecksetzung vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 02.07.2009 in der Rechtssache C- 263/07 < Djurgarden-Lilla Värtans Miljöskyddsförening > Rn. 59).

    Die Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit, zu denen neben den unter dem Gesichtspunkt der Sachwalterschaft für die Umwelt anerkannten Umweltschutzorganisationen vor allem diejenigen natürlichen und juristischen Personen gehören, die durch die Genehmigung selbst betroffen werden, sollen im Verwaltungsverfahren zur Förderung des Sachverstands und der Akzeptanz die Möglichkeit einer weitgehenden Beteiligung erhalten; im Gerichtsverfahren hingegen soll es darum gehen, über die Einschaltung der betroffenen Öffentlichkeit eine wirksame Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Entscheidung zu sichern, wobei auch hier gerade der gegebenenfalls kritische Sachverstand der Beteiligten zu den Umweltfragen zum Tragen kommen soll (vgl. EuGH, Urt. v. 15.10.2009 Rs. C-263/08 < Djurgarden-Lilla Värtans Miljöskyddsförening >, NVwZ 2009, 773, Rn. 38, 45; Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 02.07.2009 in der Rechtssache C- 263/07 < Djurgarden-Lilla Värtans Miljöskyddsförening >, Rn. 62 ff, 80).

    Letztlich würde damit ein Nebeneinander des auch in der Begründetheitsprüfung auf die Geltendmachung subjektiver Rechte beschränkten Rechtsschutzes und des allein auf den Zugang zum Gericht bezogenen Interessenklagemodells dem Zweck der Regelungen zum gerichtlichen Rechtsschutz zuwiderlaufen, neben der effektiven Umsetzung des Systems der Umweltverträglichkeitsprüfung den gleichmäßigen Vollzug des Umweltrechts und damit auch die gemeinschaftsweite Erfüllung der Aarhus-Konvention sicherzustellen (zu diesem Zweck vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston v. 02.07.2009 in der Rechtssache C- 263/07 < Djurgarden-Lilla Värtans Miljöskyddsförening > Rn. 78, 80).

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