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   FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09   

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https://dejure.org/2012,29254
FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09 (https://dejure.org/2012,29254)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.07.2012 - 13 K 1988/09 (https://dejure.org/2012,29254)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juli 2012 - 13 K 1988/09 (https://dejure.org/2012,29254)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Aufdeckung der stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft zum Buchwert auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft - Rückbeziehungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Eintritts stiller Reserven bei Übertragung von Vermögen einer GmbH+Co.KG unter Auflösung ohne Abwicklung nach § 3 Abs. 1 UmwG auf die Y-GmbH (Verschmelzung durch Aufnahme); Ermittlung des Einkommens und des Vermögens eines Einbringenden und der ...

  • Betriebs-Berater

    Steuerneutrale Übertragung bei Schwesterpersonengesellschaften möglich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine beteiligungsidentische GmbH Übertragung eines Grundstücks zu Buchwerten durch Veräußerung an die aufnehmende Gesellschaft innerhalb des Rückbeziehungszeitraums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verschmelzung einer KG durch Aufnahme in eine beteiligungsidentische GmbH - Übertragung eines Grundstücks zu Buchwerten durch Veräußerung an die aufnehmende Gesellschaft innerhalb des Rückbeziehungszeitraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Buchwertfortführung bei Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften

Besprechungen u.ä.

  • deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung eines Wirtschaftsguts auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2013, 369
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Diese werde durch das inzwischen ergangene BFH-Urteil vom 25.11.2009 I R 72/08 (BStBl II 2010, 471) bestätigt.

    Damit weicht das Gericht ab vom BFH-Urteil vom 25.11.2009 I R 72/08, BStBl II 2010, 471.

  • BFH, 15.04.2010 - IV B 105/09

    Ernstliche Zweifel an Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe mit Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09 entschieden, dass die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentischen Schwestergesellschaft nicht zwangsläufig zur Aufdeckung stiller Reserven führen müsse.

    Das Gericht folgt den überzeugenden Ausführungen im BFH-Beschluss vom 15.04.2010 IV B 105/09, BStBl II 2010, 971; hierauf wird verwiesen.

  • BFH, 20.10.2011 - IV R 35/08

    Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an einem Grundstück

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Denn eine Rückbeziehung des Besitzübergangs auf einen Zeitpunkt vor dem Abschluss des notariellen Kaufvertrags (am 24.08.2001) setzt den Erwerber nicht in die Lage, den Veräußerer bereits vor Vertragsschluss von der Einwirkung auf das übertragene Grundstück auszuschließen (vgl. BFH-Urteil vom 20.10.2011 IV R 35/08, BFH/NV 2012, 377).
  • FG Hamburg, 10.03.2006 - VII 314/04

    Umwandlungssteuergesetz: Verdeckte Gewinnausschüttung bei Tantiemezahlungen für

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Die Übertragung auf die Kapitalgesellschaft wird für ertragsteuerliche Zwecke durch gesetzliche Fiktion auf den steuerlichen Übertragungsstichtag (hier: 01.01.2001) zurückbezogen (vgl. Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 10.03.2006 VII 314/04, EFG 2006, 1364).
  • FG Baden-Württemberg, 12.02.1981 - I 248/79
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Denn einen Einspruch ohne weitere Begründung kann jedermann auch ohne Bevollmächtigten einlegen (vgl. Finanzgericht München, Beschluss vom 14.10.1991 15 K 730/91, EFG 1992, 210; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1981 I 248/79, EFG 1981, 352).
  • FG München, 14.10.1991 - 15 K 730/91
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 19.07.2012 - 13 K 1988/09
    Denn einen Einspruch ohne weitere Begründung kann jedermann auch ohne Bevollmächtigten einlegen (vgl. Finanzgericht München, Beschluss vom 14.10.1991 15 K 730/91, EFG 1992, 210; Finanzgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.02.1981 I 248/79, EFG 1981, 352).
  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvL 8/13

    § 6 Abs. 5 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes ist mit dem Grundgesetz

    Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab der hiergegen gerichteten Klage mit Urteil vom 19. Juli 2012 - 13 K 1988/09 - statt und hob den geänderten Gewinnfeststellungsbescheid für 2001 vom 20. November 2008 sowie den Gewerbesteuermessbescheid für 2001 vom 11. November 2008 auf.
  • BFH, 10.04.2013 - I R 80/12

    BVerfG-Vorlage: Fehlende Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern zwischen

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg gab ihr durch Urteil vom 19. Juli 2012  13 K 1988/09 statt; das Urteil ist in Betriebs-Berater (BB) 2012, 369 abgedruckt.
  • FG Baden-Württemberg, 21.08.2013 - 4 K 1882/08

    Aufdeckung der stillen Reserven eines auf eine personenidentische und

    In einem weiteren Fall habe das FG Baden-Württemberg mit Urteil vom 19. Juli 2012 (Az. 13 K 1988/09) entschieden, dass die Veräußerung von Grundstücken von einer Personengesellschaft an eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft nicht zur Aufdeckung stiller Reserven führe.

    Unter Bezugnahme auf den Schriftsatz des Klägervertreters vom 8. Januar 2013 erwiderte der Bekl weiter, die von der Klägerseite zitierten Urteile des Niedersächsischen FG vom 31. Mai 2012 (Az. 1 K 271/10) und des FG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 (Az. 13 K 1988/09) seien nach Auffassung des Bekl für das vorliegende Klageverfahren nicht einschlägig, da im Streitfall aufgrund der Schuldübernahme, die betragsmäßig dem Teilwert entspreche, ein entgeltlicher Vorgang vorliege, der die Aufdeckung der stillen Reserven zur Folge habe.

    So ist bereits das Vorliegen einer planwidrigen Regelungslükke, die für die Zulässigkeit eines Analogieschlusses erforderlich ist, fraglich, da sich der Gesetzgeber bewusst gegen den im Gesetzgebungsverfahren diskutierten Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion entschieden hat, den Anwendungsbereich der Norm auf die Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft zu erstrecken (vgl. hierzu: BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BFHE 227, 445, BStBl II 2010, 471 mit Hinweis auf Bundestagsdrucksache 14/7343, S. 3; a.A. für den Fall der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter zwischen Gesamthandsvermögen beteiligungsidentischer Personengesellschaften gegen Minderung oder Gewährung von Gesellschaftsrechten: BFH-Beschluss vom 15. April 2010 IV B 105/09 (AdV), BFHE 229, 199, BStBl II 2010, 971; a.A. auch: Niedersächsisches FG, Urteil vom 31. Mai 2012 1 K 271/10, EFG 2012, 2106, Revision anhängig beim BFH unter IV R 28/12; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 19. Juli 2012 13 K 1988/09, Juris, Revision anhängig beim BFH unter I R 80/12).

    Ein Anderes ergibt sich - entgegen der Auffassung der Klin - auch nicht aus den Urteilen des BFH vom 19. September 2012 IV R 11/12 oder den Urteilen des Niedersächsischen FG vom 31. Mai 2012 (Az. 1 K 271/10) bzw. des FG Baden-Württemberg vom 19. Juli 2012 (Az. 13 K 1988/09).

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