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   FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38316
FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22 (https://dejure.org/2023,38316)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.11.2023 - 8 K 8198/22 (https://dejure.org/2023,38316)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. November 2023 - 8 K 8198/22 (https://dejure.org/2023,38316)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 52 Abs 2 S 1 Nr 24 AO, Art 5 Abs 1 GG, Art 17 GG, Art 20 Abs 1 GG
    Gemeinnützigkeitsrecht: Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens i.S. des § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 24 AO bei Zur-Verfügung-Stellen einer Internetplattform für "Online-Petitionen" - Keine Beschränkung auf staatliches Petitionsrecht gem. Art. 17 GG

  • IWW

    § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • brandenburg.de (Pressemitteilung)

    Förderung des demokratischen Staatswesens als gemeinnütziger Zweck bei sog. Online-Petitionen bzw. Online-Kampagnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befreiung von der Körperschaftssteuer bei nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke erfüllenden Körperschaften

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Förderung des demokratischen Staatswesens durch Zurverfügungstellen einer Petitionsplattform

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 10.01.2019 - V R 60/17

    Kein allgemeinpolitisches Mandat für gemeinnützige Körperschaften:

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22
    Unter Berücksichtigung der Definitionen des Parteiengesetzes -PartG- gehören somit weder die Einflussnahme auf die "politische Willensbildung" (§ 2 Abs. 1 PartG) noch die Einflussnahme auf die "Gestaltung der öffentlichen Meinung" (§ 1 Abs. 2 PartG) zur Förderung der Allgemeinheit i.S.v. § 52 AO (BFH, Urteil vom 10. Januar 2019, V R 60/17, BStBl. II 2019, 301).
  • BFH, 23.11.1988 - I R 11/88

    Eine Körperschaft fördert auch dann ausschließlich den Frieden, wenn sie

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22
    Die Tätigkeit der Körperschaft darf weder unmittelbar noch allein auf das politische Geschehen und die staatliche Willensbildung gerichtet sein (BFH, Urteil vom 23. November 1988, I R 11/88, BStBl. II 1989, 391).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22
    Daher darf weder ein politischer Zweck als alleiniger und ausschließlicher oder als überwiegender Zweck in der Satzung einer Körperschaft festgelegt sein noch die Vereinigung mit ihrer tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich oder überwiegend einen politischen Zweck verfolgen (BFH, Urteil vom 29. August 1984, I R 203/81, BStBl. II 1984, 844).
  • BFH, 23.09.1999 - XI R 63/98

    Verfassungsmäßigkeit des alten Spendenrechts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.11.2023 - 8 K 8198/22
    Eine allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens ist nach der Rechtsprechung und Literatur aber nur gegeben, wenn sich eine Körperschaft umfassend mit den demokratischen Grundprinzipien befasst und diese objektiv und neutral würdigt (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 23. September 1999, XI R 63/98, Bundessteuerblatt -BStBl.- II 2000, 200; ebenso Hüttemann, Gemeinnützigkeitsrecht und Spendenrecht, 5. Aufl. 2021, Rn. 3.166; Wallenhorst/Halaczinsky, Die Besteuerung gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, 7. Aufl. 2017, Kapitel D. Rn. 135).
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