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   FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01   

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https://dejure.org/2004,8737
FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01 (https://dejure.org/2004,8737)
FG Köln, Entscheidung vom 08.04.2004 - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01 (https://dejure.org/2004,8737)
FG Köln, Entscheidung vom 08. April 2004 - 11 K 3261/99, 11 K 3536/00, 11 K 3519/01 (https://dejure.org/2004,8737)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis einer Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) zur Rechtsbesorgung und zur Prozessvertretung; Voraussetzungen für die Zurückweisung eines Prozessvertreters im finanzgerichtlichen Verfahren; Auswirkungen einer fehlenden Befugnis ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 1242
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Demnach soll die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen das Interesse der Steuerpflichtigen, sich bei der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten der Hilfe anderer Personen zu bedienen, sowie das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigen, dass im Steuerwesen nur Personen tätig werden, denen die Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ohne Sorge anvertraut werden kann (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).

    Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).

    Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173, 179; 54, 301, 315).

  • BFH, 22.10.2003 - I B 168/03

    Postulationsfähigkeit; Vertretung durch RA-Gesellschaft

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Auch der Bundesfinanzhof vertritt inzwischen die Auffassung, dass Rechtsanwaltsgesellschaften in der Rechtsform einer AG im Sinne des § 62 a Abs. 2 FGO i.V.m. § 3 Nr. 1 StBerG zugelassen werden dürften (vgl. BFH-Beschluss vom 22.10.2003 l B 168/03, BFH/NV 2004, 224).

    Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, aus dem der BFH Anhaltspunkte dafür, dass die Prozessbevollmächtigte nicht als Rechtsanwaltsgesellschaft zugelassen sei (§ 59 c Abs. 1, § 59 g BRAO analog), nicht gesehen hat (vgl. BFH-Beschl. V. 22.10.2003, I B 168/03, uv.).

  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Zulassung - wie beispielsweise eine gewerberechtliche Erlaubnis - im Falle der Umwandlung fortbestehen kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.09.2003 III R 6/02, BStBl II 2004, 85) .
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01

    Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Vielmehr ist - entsprechend den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen - die gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung durch folgerichtiges "Zu-Ende-Denken" der Anordnungen (hier: § 59 c ff. BRAO), d. h. in Übereinstimmung mit den strukturellen (systematischen) Grundaussagen sowie den tragenden Grundwertungen der Vorschrift und deren Entstehungsgeschichte, zu schließen (vgl. zu § 15 a EStG BFH-Urt. v. 14.10.2003 VIII R 38/02, BStBl II 2004, 115; zur - vollständigen - analogen Übertragung einer für die AG geltenden Regelung auf die GmbH bei Vorliegen einer bewussten Regelungslücke vgl. BGH-Urteil vom 07.07.2003 II R 235/01, NJW 2003, 3127, 3129).
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Soweit die Rechtsberatung auch die Steuerberatung - wie im Streitfall - umfasst, hat das Bundesverfassungsgericht besondere Anforderungen an die Berufsausübung im einzelnen dargelegt (vgl. BVerfG-Beschl des Ersten Senats vom 27.01.1982 - 1 BvR 807/80, BStBI II 1982, 281).
  • BFH, 14.10.2003 - VIII R 38/02

    Verrechenbare Verluste bei Umwandlung einer KG in eine oHG

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Vielmehr ist - entsprechend den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen - die gesetzliche Regelungslücke im Wege der Rechtsfortbildung durch folgerichtiges "Zu-Ende-Denken" der Anordnungen (hier: § 59 c ff. BRAO), d. h. in Übereinstimmung mit den strukturellen (systematischen) Grundaussagen sowie den tragenden Grundwertungen der Vorschrift und deren Entstehungsgeschichte, zu schließen (vgl. zu § 15 a EStG BFH-Urt. v. 14.10.2003 VIII R 38/02, BStBl II 2004, 115; zur - vollständigen - analogen Übertragung einer für die AG geltenden Regelung auf die GmbH bei Vorliegen einer bewussten Regelungslücke vgl. BGH-Urteil vom 07.07.2003 II R 235/01, NJW 2003, 3127, 3129).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173, 179; 54, 301, 315).
  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Zu dieser Gesetzesänderung sah sich der Gesetzgeber genötigt, nachdem das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG-Beschluss vom 24.11.1994 - 3 ZBR 115/94, NJW 1995, 199) entgegen früherer ganz überwiegender Auffassung entschieden hatte, dass die Zulassung einer GmbH zur Erbringung anwaltlicher Dienstleistungen nicht von vornherein gegen geltendes Recht verstoße.
  • BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01

    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Die analoge Anwendung einer Vorschrift über ihren gesetzlichen Anwendungsbereich hinaus setzt eine - bewusste oder unbewusste - Regelungslücke voraus (vgl. BFH-Urteil vom 24.04,2002 l R 25/01, BStBI II 2002, 586; vom 26.06.2002 IV R 39/01, BStBI II 2002, 697).
  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

    Auszug aus FG Köln, 08.04.2004 - 11 K 3261/99
    Im hierzu ergangenen Beschluss des BayObLG, vom 27.03.2000 ZBR 331/99, NJW 2000, 1647 m.w.N. wird u.a. ausgeführt, aus dem Umstand, dass das BRAO-ÄndG nur den Zusammenschluss von Rechtsanwälten in einer GmbH und nicht auch den in einer AG geregelt habe, könne nicht ein Verbot der Rechtsanwalts-AG gefolgert werden.
  • BFH, 04.04.2003 - III B 135/02

    Steuerberater, Widerruf der Bestellung, Zurückweisung als Prozessbevollmächtigter

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 57/02

    Zulassung einer Aktiengesellschaft zur Rechtsanwaltschaft;

  • BFH, 24.06.2003 - IX B 215/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

  • BFH, 24.06.2003 - IX B 216/02

    Widerruf der Bestellung zum Steuerberater, kein Suspensiveffekt

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Gesellschaft mit

  • FG Köln, 20.02.2014 - 11 K 922/09

    Grenzüberschreitende Steuerberatungstätigkeit

    So seien die gegen die "niederländische Gesellschaft" im Hinblick auf zwei finanzgerichtliche Verfahren zu Az. 11 K 3536/00 und 10 Ko 84/06 betriebenen Bußgeldverfahren zu Lasten der Staatskasse eingestellt worden.
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