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   FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02   

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https://dejure.org/2004,9832
FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02 (https://dejure.org/2004,9832)
FG Köln, Entscheidung vom 11.02.2004 - 11 K 5324/02 (https://dejure.org/2004,9832)
FG Köln, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 11 K 5324/02 (https://dejure.org/2004,9832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erfordernis der originären Zulassung zum Anwaltsberuf bei einer Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer AG (Aktiengesellschaft); Umwandlung einer Rechtsanwalts-GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in eine AG; Anwendbarkeit von § 59h Bundesrechtsanwaltordnung ...

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 914
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Demnach soll die Regelung der Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen das Interesse der Steuerpflichtigen, sich bei der Erledigung ihrer Steuerangelegenheiten der Hilfe anderer Personen zu bedienen, sowie das Interesse der Allgemeinheit berücksichtigen, dass im Steuerwesen nur Personen tätig werden, denen die Bearbeitung öffentlicher Angelegenheiten ohne Sorge anvertraut werden kann (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).

    Im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutz gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger und ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, soll sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten, die dazu die erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen (BVerfGE 54, 301, 315 m.w.N.).

    Die Steuerberatung ist ein Teil der Rechtsberatung; die damit verbundenen Berufsaufgaben dienen der Steuerrechtspflege, einem wichtigen Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 173, 179; 54, 301, 315).

  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Die Schätzung ist ein Verfahren, Besteuerungsgrundlagen mit Hilfe von Wahrscheinlichkeitsüberlegungen zu ermitteln, wenn eine sichere Feststellung trotz Bemühens um Aufklärung nicht möglich ist (vgl. BFH-Urteil vom 18.12.1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 m.w.N.).

    Wenn auch eine Schätzung einen gewissen Unsicherheitsbereich beinhalten mag, vgl. BFH in BStBl II 1986, 226, so liegt darin kein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der in den anderen Fällen gebotenen Tatsachenfeststellung (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.1987, IV R 143/84, BStBl II 1987, 412).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 57/02

    Zulassung einer Aktiengesellschaft zur Rechtsanwaltschaft;

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Die Rechtsanwaltskammer beruft sich hierzu auf die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs NW vom 17.01.2003 1 ZU 58/02 AGH NW sowie 1 ZU 57/02 AGH NW.

    Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer Köln bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.01.2003 - 1 ZU 58/02

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einer Gesellschaft mit

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Die Rechtsanwaltskammer beruft sich hierzu auf die Beschlüsse des Anwaltsgerichtshofs NW vom 17.01.2003 1 ZU 58/02 AGH NW sowie 1 ZU 57/02 AGH NW.

    Demgegenüber vertritt die Rechtsanwaltskammer Köln bzw. der Anwaltsgerichtshof des Landes Nordrhein Westfalen - AGH NW - (Beschlüsse des AGH NW vom 17.01.2003, 1 ZU 58/02 und 1 ZU 57/02) den Standpunkt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft als AG eine berufsrechtlich unzulässige Gesellschaftsform sei.

  • BFH, 11.02.1999 - V R 40/98

    Begründung von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Eine über die Wertangaben des Schätzungsbescheides hinausgehende Begründung der Besteuerungsgrundlagen bezüglich der Höhe kommt lediglich in Betracht, wenn hierfür ein besonderer Anlass besteht (vgl. BFH-Urteil vom 11.02.1999 V R 40/98, BStBl II 1999, 382).
  • BFH, 19.02.1987 - IV R 143/84

    Einkommensteuer - Besteuerungsgrundlage - Schätzung

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Wenn auch eine Schätzung einen gewissen Unsicherheitsbereich beinhalten mag, vgl. BFH in BStBl II 1986, 226, so liegt darin kein grundsätzlicher Unterschied gegenüber der in den anderen Fällen gebotenen Tatsachenfeststellung (vgl. BFH-Urteil vom 19.02.1987, IV R 143/84, BStBl II 1987, 412).
  • BFH, 30.07.1980 - I R 148/79

    Steuerberater - Steuerbescheide - Mitteilungspflicht

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Zur Begründung gehört bereits die Angabe der Besteuerungsgrundlagen, auf denen der Steuerbetrag beruht (vgl. BFH-Urteil vom 30.07.1980 I R 148/79, BStBl II 1981, 3).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 235/01

    Heilung einer verdeckten Sacheinlage; Pflicht der Mitgesellschafter zur

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber auf solche Regelungen und insbesondere auf eine für die AG erforderliche Zulassung - wie im Fall der GmbH vorgesehen - hätte verzichten wollen (zur - vollständigen - analogen Übertragung einer für die AG geltenden Regelung auf die GmbH bei Vorliegen einer bewussten Regelungslücke vgl. BGH-Urteil vom 07.07.2003 II R 235/01, NJW 2003, 3127, 3129), und zwar aus folgenden Gründen:.
  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 807/80

    Verfassungswidrigkeit des Buchführungsprivilegs für steuerberatende Berufe

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Soweit die Rechtsberatung auch die Steuerberatung - wie im Streitfall - umfasst, hat das Bundesverfassungsgericht besondere Anforderungen an die Berufsausübung im einzelnen dargelegt (vgl. BVerfG-Beschluss des Ersten Senats vom 27.01.1982 - 1 BvR 807/80, BStBI II 1982, 281).
  • BFH, 30.09.2003 - III R 6/02

    Erhöhte Investitionszulage nach § 5 InvZulG bei Formwechsel

    Auszug aus FG Köln, 11.02.2004 - 11 K 5324/02
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Zulassung - wie beispielsweise eine gewerberechtliche Erlaubnis - im Falle der Umwandlung fortbestehen kann (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.09.2003 III R 6/02, BStBl II 2004, 85) .
  • BVerfG, 15.02.1967 - 1 BvR 569/62

    Verfassungswidrige Inkompatibilitätsregelungen im Steuerberatungsrecht mangels

  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

  • BFH, 26.06.2002 - IV R 39/01

    Existenzgründerzuschüsse nach dem ESF

  • BayObLG, 27.03.2000 - 3Z BR 331/99

    Zur Zulässigkeit von Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften

  • BFH, 22.10.2003 - I B 168/03

    Postulationsfähigkeit; Vertretung durch RA-Gesellschaft

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